Das Europäische Parlament äußert tiefe Besorgnis über die demokratische Entwicklung in Georgien, einem EU-Beitrittskandidaten. Diese Entschließung folgt der Verabschiedung umstrittener Gesetze zur Transparenz ausländischer Einflüsse und zum Schutz familiärer Werte sowie Änderungen des Wahlgesetzbuches. Alle georgischen Bürger und europäischen Partner sind von diesen Entwicklungen betroffen, die den Beitrittsprozess des Landes beeinflussen.
Der rechtliche Rahmen stützt sich auf das EU-Georgien-Assoziierungsabkommen, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Hauptziel ist die Bewertung der Einhaltung der demokratischen Verpflichtungen und der EU-Beitrittskriterien durch Georgien, insbesondere in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten.
Die Entschließung folgt auf Entwicklungen zwischen Februar und September 2024. Die Umsetzung obliegt den europäischen Institutionen und den georgischen Behörden. Die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen liegt bei der Europäischen Kommission und dem Rat mit regelmäßiger Überwachung der Fortschritte.
Georgische Bürger könnten in ihren Grundfreiheiten beeinträchtigt werden, insbesondere die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien. Der EU-Beitrittsprozess ist derzeit eingefroren mit Aussetzung der europäischen Finanzhilfe. Internationale Organisationen beobachten die demokratische Entwicklung im Land aufmerksam.
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