Das Europäische Parlament äußert tiefe Besorgnis über geplante Änderungen des irakischen Personenstandsgesetzes, die grundlegende Frauenrechte bedrohen. Die im Oktober 2024 verabschiedete Entschließung erfolgt, während das irakische Parlament eine sehr restriktive Überarbeitung des Gesetzes von 1959 vorbereitet. Alle irakischen Bürger, insbesondere Frauen und Kinder, sind von diesen potenziellen Veränderungen betroffen.
Die Entschließung stützt sich auf Artikel 14 der irakischen Verfassung, der Gleichheit zwischen Männern und Frauen garantiert, sowie auf die internationalen Verpflichtungen des Iraks im Bereich der Menschenrechte. Hauptziel ist der Schutz der Rechte irakischer Frauen gegenüber gesetzlichen Änderungen, die Familienangelegenheiten von Zivilgerichten auf religiöse Gerichtsbarkeiten übertragen würden.
Die Entschließung wurde im Oktober 2024 verabschiedet, während die dritte Lesung der Änderungen auf den 2. Oktober 2024 verschoben wurde. Die Präsidentin des Europäischen Parlaments ist beauftragt, den ins Arabische übersetzten Text an die irakischen Behörden, den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter und die Mitgliedstaaten zur Umsetzung zu übermitteln.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden besonders Frauen und Mädchen betreffen, mit erhöhten Risiken von Frühverheiratung (vorgesehenes Mindestalter von 9 Jahren), häuslicher Gewalt und Menschenhandel. Religiöse Minderheiten, insbesondere christliche und jesidische Gemeinschaften, wären ebenfalls gefährdet. Die Entschließung unterstützt Verteidiger der Frauenrechte im Irak und könnte die internationalen Beziehungen des Landes beeinflussen.