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Angenommene Texte
Angenommen2025-04-03

Das Europäische Parlament verschiebt Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen

10e Legislaturperiode · TA-10-2025-0064
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Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Am 3. April 2025 verabschiedete das Europäische Parlament eine Richtlinie, die die Anwendungsdaten bestimmter Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen verschiebt. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Regeln zu geben, während die Umwelt- und Sozialziele der EU erhalten bleiben.

Hintergrund

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren zwei wichtige Richtlinien verabschiedet: die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Richtlinie 2022/2464) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD, Richtlinie 2024/1760). Die CSRD verpflichtet große Unternehmen, Informationen über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen zu veröffentlichen, während die CSDDD sie verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern. Ursprünglich sollten die Mitgliedstaaten diese Richtlinien ab 2025-2026 in nationales Recht umsetzen. Angesichts praktischer Schwierigkeiten der Unternehmen schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung der Fristen vor.

Was beschlossen wurde

Das Europäische Parlament billigte den Vorschlag der Kommission, die Anwendungsdaten für bestimmte Unternehmenskategorien um zwei Jahre zu verschieben. Konkret:

  • Für die CSRD: Unternehmen, die bereits der Richtlinie unterliegen (große börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen), müssen die Regeln ab 2027 statt 2025 anwenden; börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis 2028 statt 2026 Zeit.
  • Für die CSDDD: Die Sorgfaltspflichten für die größten Unternehmen (mehr als 5.000 Beschäftigte) gelten ab 2028 statt 2027; andere große Unternehmen (mehr als 1.000 Beschäftigte) ab 2029 statt 2028.

Der angenommene Text ist das Ergebnis einer Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat (den Mitgliedstaaten), was bedeutet, dass es sich um die endgültige Fassung der Richtlinie (EU) 2025/794 handelt. Die Mitgliedstaaten müssen diese neuen Daten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in nationales Recht umsetzen.

Ergebnis der Abstimmung

Der Vorschlag wurde ohne namentliche Abstimmung angenommen, was auf einen breiten Konsens hindeutet. Einzelheiten zur Anzahl der Ja-, Nein- oder Enthaltungsstimmen liegen nicht vor.

Was das für die Bürger bedeutet

Für die europäischen Bürger bedeutet diese Verschiebung, dass Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (wie ihr CO2-Fußabdruck oder ihre sozialen Praktiken) etwas später als geplant verfügbar sein werden. Die Ziele der Richtlinien bleiben jedoch unverändert: Langfristig müssen Unternehmen transparenter und verantwortungsvoller werden. Verbraucher können so fundiertere Entscheidungen treffen, und Arbeitnehmer und lokale Gemeinschaften werden besser vor Missbrauch geschützt. Diese zusätzliche Frist ermöglicht es den Unternehmen, sich ohne Eile vorzubereiten, was die Qualität der Berichte verbessern und den Verwaltungsaufwand verringern dürfte.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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