Am 3. April 2025 verabschiedete das Europäische Parlament eine Richtlinie, die die Anwendungsdaten bestimmter Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen verschiebt. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Regeln zu geben, während die Umwelt- und Sozialziele der EU erhalten bleiben.
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren zwei wichtige Richtlinien verabschiedet: die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Richtlinie 2022/2464) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD, Richtlinie 2024/1760). Die CSRD verpflichtet große Unternehmen, Informationen über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen zu veröffentlichen, während die CSDDD sie verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern. Ursprünglich sollten die Mitgliedstaaten diese Richtlinien ab 2025-2026 in nationales Recht umsetzen. Angesichts praktischer Schwierigkeiten der Unternehmen schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung der Fristen vor.
Das Europäische Parlament billigte den Vorschlag der Kommission, die Anwendungsdaten für bestimmte Unternehmenskategorien um zwei Jahre zu verschieben. Konkret:
Der angenommene Text ist das Ergebnis einer Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat (den Mitgliedstaaten), was bedeutet, dass es sich um die endgültige Fassung der Richtlinie (EU) 2025/794 handelt. Die Mitgliedstaaten müssen diese neuen Daten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in nationales Recht umsetzen.
Der Vorschlag wurde ohne namentliche Abstimmung angenommen, was auf einen breiten Konsens hindeutet. Einzelheiten zur Anzahl der Ja-, Nein- oder Enthaltungsstimmen liegen nicht vor.
Für die europäischen Bürger bedeutet diese Verschiebung, dass Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (wie ihr CO2-Fußabdruck oder ihre sozialen Praktiken) etwas später als geplant verfügbar sein werden. Die Ziele der Richtlinien bleiben jedoch unverändert: Langfristig müssen Unternehmen transparenter und verantwortungsvoller werden. Verbraucher können so fundiertere Entscheidungen treffen, und Arbeitnehmer und lokale Gemeinschaften werden besser vor Missbrauch geschützt. Diese zusätzliche Frist ermöglicht es den Unternehmen, sich ohne Eile vorzubereiten, was die Qualität der Berichte verbessern und den Verwaltungsaufwand verringern dürfte.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.