Am 6. Mai 2025 hat das Europäische Parlament endgültig die Verordnung zur Schaffung des Instruments für die Entwicklung und das Wachstum der Grenzregionen (BRIDGEforEU) angenommen. Dieses neue Instrument zielt darauf ab, rechtliche und administrative Hindernisse abzubauen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Europäischen Union behindern.
Die Grenzregionen machen 40 % des EU-Gebiets aus und beherbergen 30 % ihrer Bevölkerung. Sie stehen vor besonderen Herausforderungen: unterschiedliche Rechtsvorschriften, Sprachbarrieren, Hindernisse beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen oder zur Beschäftigung auf der anderen Seite der Grenze. Bisher gab es kein europäisches Instrument, um diese Probleme koordiniert zu lösen.
Das Parlament hat den Standpunkt des Rates in erster Lesung gebilligt und damit die Annahme der Verordnung abgeschlossen. Der Text sieht die Schaffung eines freiwilligen Mechanismus vor, der es den Grenzregionen ermöglicht, konkrete Lösungen zur Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse vorzuschlagen. Diese Lösungen können die Form von Absichtserklärungen oder Vereinbarungen zwischen lokalen, regionalen oder nationalen Behörden mit Unterstützung der Europäischen Kommission annehmen.
Das Instrument BRIDGEforEU gilt für alle Land- und Seegrenzen der EU sowie für die Außengrenzen zu assoziierten Nachbarländern. Es sieht ein spezifisches Budget und eine zentrale Anlaufstelle vor, um die Verfahren zu erleichtern.
Der Text wurde ohne namentliche Abstimmung, durch Handzeichen oder ohne Gegenstimmen angenommen. Es handelt sich um eine endgültige Annahme, was bedeutet, dass die Verordnung nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt.
Für die Bewohner der Grenzregionen verspricht BRIDGEforEU konkrete Verbesserungen:
Das Instrument schafft keine neuen Regeln, sondern gibt den lokalen Akteuren die Mittel, um Lösungen zu finden, die auf ihre Realitäten zugeschnitten sind. Die Bürger können die Fortschritte über ein spezielles Online-Portal verfolgen.