Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung zur Stärkung der Transparenz internationaler Investitionen verabschiedet. Dieser Text kommt in einem Kontext zunehmender Globalisierung, in dem Klarheit über grenzüberschreitende Finanzströme entscheidend wird. Alle Mitgliedstaaten und in der EU tätige Investoren sind von diesen neuen Bestimmungen betroffen.
Diese Verordnung ist Teil der gemeinsamen Handelspolitik der EU, basierend auf Artikel 207 AEUV. Das Hauptziel ist eine bessere Nachverfolgbarkeit ausländischer Investitionen bei gleichzeitiger Wahrung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung in der Union. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren wurde durchgeführt und führte zu einer Einigung zwischen Parlament und Rat.
Die Verordnung (EU) 2025/783 tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission wird die Umsetzung überwachen, mit Bewertungsberichten alle drei Jahre.
Bürger werden besser über ausländische Investitionen in ihrem Land informiert. Unternehmen müssen neue Meldepflichten beachten, profitieren aber von einem berechenbareren Rahmen. Nationale Behörden erhalten verstärkte Instrumente zur Überwachung potenziell sensibler Investitionen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines förderlichen Umfelds für legitime Investitionen.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.