Das Europäische Parlament hat die Haushaltsführung 2023 des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) genehmigt. Diese Entscheidung folgt der Prüfung der Jahresabschlüsse und des Berichts des Europäischen Rechnungshofs. Die Institution, die für den Schutz personenbezogener Daten in den EU-Einrichtungen zuständig ist, unterliegt einer jährlichen demokratischen Kontrolle.
Das Haushaltsentlastungsverfahren ermöglicht dem Europäischen Parlament die Kontrolle der Haushaltsführung der EU. Für 2023 bestand das Ziel darin, die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben des EDPS zu überprüfen, einer unabhängigen Behörde, die durch die Verordnung 2018/1725 geschaffen wurde, um den Datenschutz in den EU-Einrichtungen zu gewährleisten.
Die Entlastungsentscheidung tritt sofort nach ihrer Annahme durch das Europäische Parlament in Kraft. Der EDPS muss nun die formulierten Bemerkungen umsetzen, insbesondere bezüglich der Transparenz der Dienstreisekosten. Der Europäische Rechnungshof wird seine jährliche Kontrolle für das Haushaltsjahr 2024 fortsetzen.
Diese Entscheidung stärkt das Vertrauen in die Verwaltung europäischer öffentlicher Gelder. Die Bürger profitieren von einem besseren Datenschutz durch die Kontrolle des EDPS. Die Behörde muss jedoch die Transparenz ihrer Ausgaben verbessern, insbesondere bei Dienstreisen, um eine optimale Nutzung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten.
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