Das Europäische Parlament hat am 6. Mai 2025 eine Änderung der Verordnung über Referenzwerte (Benchmarks) verabschiedet. Diese Indizes werden in Finanzverträgen wie Zinssätzen oder Aktienindizes verwendet. Die Überarbeitung zielt darauf ab, klarzustellen, welche Indizes betroffen sind, Indizes aus Nicht-EU-Ländern besser zu regulieren und bestimmte Meldepflichten zu verringern.
Die ursprüngliche Verordnung (EU) 2016/1011, bekannt als „BMR" (Benchmark Regulation), wurde nach Manipulationsskandalen wie dem Libor eingeführt. Sie legt strenge Regeln für Benchmark-Administratoren fest, um deren Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Ihr Anwendungsbereich war jedoch zu weit gefasst und umfasste sogar wenig genutzte oder nicht kritische Indizes. Zudem mussten Indizes aus Drittländern (außerhalb der EU) anerkannt oder genehmigt werden, was zu Verwaltungsaufwand führte. Die Europäische Kommission schlug 2023 eine Überarbeitung vor, um die Regeln zu vereinfachen und anzupassen.
Das Parlament hat den Standpunkt des Rates gebilligt, der die Verordnung von 2016 ändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
Der angenommene Text ist das Ergebnis einer Einigung zwischen Parlament und Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). Berichterstatter war Jonás Fernández (S&D, Spanien).
Die Abstimmung fand am 6. Mai 2025 statt. Das Parlament billigte den Standpunkt des Rates ohne Änderungen durch eine Handzeichenabstimmung (keine Einzelauszählung). Der Beschluss ist damit angenommen.
Für Privatpersonen sind diese Änderungen vor allem indirekt. Referenzwerte werden zur Berechnung von Hypothekenzinsen, Renditen von Pensionsfonds oder der Wertentwicklung von Sparprodukten verwendet. Durch die Vereinfachung der Regeln für nicht kritische Indizes sinken die Compliance-Kosten für Banken und Vermögensverwalter, was zu niedrigeren Gebühren für Verbraucher führen kann. Kritische Indizes bleiben dagegen streng reguliert, um Manipulationen zu verhindern. Die Öffnung für Indizes aus Drittländern ermöglicht eine größere Anlagevielfalt, jedoch mit Gleichwertigkeitsgarantien. Zusammenfassend zielt die Überarbeitung darauf ab, Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes in Einklang zu bringen.