Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Immunität von Petr Bystron, EU-Abgeordneter, auf Antrag der deutschen Justizbehörden aufzuheben. Diese Entscheidung betrifft ein Strafverfahren wegen des mutmaßlichen Einsatzes von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Der Fall geht auf Social-Media-Beiträge aus dem Jahr 2022 zurück.
Das Verfahren stützt sich auf das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Immunitäten der EU und die Geschäftsordnung des Parlaments. Ziel ist es, der deutschen Justiz die Fortführung eines Strafverfahrens zu ermöglichen, wobei das Prinzip gewahrt bleibt, dass Immunität die Ausübung parlamentarischer Tätigkeiten schützt, nicht private Handlungen.
Die Entscheidung tritt sofort nach ihrer Annahme in Kraft. Die Parlamentspräsidentin ist beauftragt, die Aufhebung der Immunität den zuständigen Behörden in Deutschland mitzuteilen. Das Strafverfahren, das seit Juli 2024 ausgesetzt war, kann damit vor dem Landgericht München fortgesetzt werden.
Diese Entscheidung zeigt, dass parlamentarische Immunität kein persönliches Privileg, sondern eine Garantie für die Unabhängigkeit des Parlaments ist. Bürger können erkennen, dass EU-Abgeordnete für Handlungen außerhalb ihres Mandats denselben Rechtsregeln unterliegen wie alle Bürger. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Achtung verfassungsrechtlicher Symbole im öffentlichen Raum.