Das Europäische Parlament hat seine Position zu einem besonderen Gesetzgebungsverfahren der wiederholten Konsultation angenommen. Diese Entscheidung folgt einer erneuten Konsultation durch den Rat gemäß Artikel 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Alle Bürger und Wirtschaftsakteure, die von der EU-Gesetzgebung betroffen sind, könnten potenziell betroffen sein.
Dieses Verfahren erfolgt im Rahmen von Artikel 115 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der die Annahme von Richtlinien zur Angleichung nationaler Rechtsvorschriften ermöglicht. Das Ziel ist sicherzustellen, dass das Parlament ordnungsgemäß konsultiert wird und seine Position im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt wird.
Die Position wurde am 28. Februar 2024 angenommen und unverzüglich an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente übermittelt. Die Umsetzung hängt nun von den nächsten Schritten im Gesetzgebungsprozess ab, wobei das Parlament die eventuellen Änderungen kontinuierlich überwacht.
Diese Position stellt sicher, dass das Europäische Parlament, das direkt von den Bürgern gewählt wird, seine Kontrollfunktion im Gesetzgebungsprozess behält. Die Bürger profitieren somit von mehr Transparenz und einer gestärkten parlamentarischen Beteiligung an der Gestaltung europäischer Politik.
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