Das Europäische Parlament äußert sich zur geplanten Zulassung eines neuen gentechnisch veränderten Mais für die menschliche und tierische Ernährung. Diese Entscheidung fällt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine positive Stellungnahme abgegeben hat, aber wissenschaftliche Fragen offen bleiben. Alle europäischen Bürger sind als potenzielle Verbraucher betroffen.
Das Verfahren erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche und tierische Gesundheit sowie für die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts zu ermöglichen.
Der Ständige Ausschuss hat am 17. September 2024 keine Stellungnahme abgegeben, was die Zulassung vorübergehend blockiert. Die Kommission muss nun ihre Position überdenken. Die Kontrolle obliegt den zuständigen nationalen und europäischen Behörden.
Verbraucher profitieren von einem verstärkten Schutz durch diese vorsichtige Haltung des Parlaments. Landwirte und Verarbeiter müssen auf regulatorische Klarstellung warten. Die Biotechnologieindustrie muss die aufgeworfenen wissenschaftlichen Bedenken adressieren.
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