Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zum Programm Erasmus+ für 2028-2034 angenommen. Es behält die Zusammenführung von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps zu einem einzigen Programm bei, das Bildung, Ausbildung, Jugend, Freiwilligenarbeit und Sport umfasst, und ergänzt Regeln zur Kontrolle der delegierten Rechtsakte der Kommission. Dieser Text ist der Ausgangsstandpunkt des Parlaments; er muss nun mit den Regierungen der Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Die Kommission hatte eine einzige Verordnung für 2028-2034 vorgeschlagen, die die beiden aktuellen Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps ersetzt und ihre Verordnungen von 2021 aufhebt. Das Parlament hat diesen Vorschlag geändert, ohne die Architektur des Programms zu verändern: Die Zusammenführung bleibt bestehen. Es hat jedoch eine Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs hinzugefügt, die Erwägungsgründe zu Werten, Inklusion, Jugend, Sport sowie digitalen und grünen Kompetenzen neu gefasst und Artikel zu delegierten Rechtsakten und Indikatoren ergänzt.
Ein einziges Programm von 2028 bis 2034Erasmus+ umfasst Bildung und Ausbildung, Jugend, Freiwilligenarbeit und Sport und richtet das Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe ein. Es tritt die Nachfolge der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027 an, deren Aktionen es übernimmt.
Zwei Monate für den Widerspruch gegen delegierte RechtsakteWenn die Kommission einen delegierten Rechtsakt zu den Artikeln 15 und 15a erlässt, haben das Europäische Parlament oder der Rat zwei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen; diese Frist kann auf ihre Initiative um zwei Monate verlängert werden. Die Befugnisübertragung kann zudem jederzeit widerrufen werden.
Indikatoren nach Ländern und Geschlecht aufgeschlüsseltDie Indikatoren des Programms werden nun gegebenenfalls und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften nach Ländern, Geschlecht und Art der Aktion aufgeschlüsselt. Neue Indikatoren messen Inklusion, Vereinfachung, den Beitrag zum Klima und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa.
Kontrollen und Rückforderung von MittelnDer Schutz der finanziellen Interessen der Union erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen, wirksame Kontrollen, die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beträge sowie verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen. Das OLAF kann Ermittlungen durchführen, auch durch Vor-Ort-Kontrollen, und die Europäische Staatsanwaltschaft kann Betrug verfolgen.
Begünstigte zur Zusammenarbeit verpflichtetJede Person oder Einrichtung, die EU-Mittel erhält, muss uneingeschränkt zusammenarbeiten und der Kommission, dem OLAF, dem Europäischen Rechnungshof und gegebenenfalls der Europäischen Staatsanwaltschaft den erforderlichen Zugang gewähren. Die Kommission unterrichtet das Parlament und den Rat unverzüglich über jede schwerwiegende Unregelmäßigkeit und über die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
Angenommen mit 454 Stimmen dafür, 34 dagegen und 93 Enthaltungen bei der elektronischen Abstimmung vom 22. Oktober 2026.
Für junge Menschen, Studierende, Lehrkräfte und Verbände bedeutet die Zusammenführung einen einzigen Zugangspunkt zu den von der Union ab 2028 finanzierten Möglichkeiten der Mobilität, der Freiwilligenarbeit und der Zusammenarbeit. Die neuen Indikatoren sollen es ermöglichen zu überprüfen, wer tatsächlich am Programm teilnimmt, insbesondere benachteiligte Personen und Organisationen, die erstmals teilnehmen. Die verstärkte Kontrolle der delegierten Rechtsakte gibt dem Parlament und den Mitgliedstaaten ein verlängerndes zweimonatiges Mitspracherecht bei den Durchführungsvorschriften. Der Text ist noch nicht endgültig: Er muss mit den Regierungen der Mitgliedstaaten verhandelt werden, bevor er Gesetz wird.
Das Europäische Parlament hat seine Position zu Erasmus+ 2028-2034 angenommen: Die Fusion mit dem Europäischen Solidaritätskorps bleibt bestehen, und ein neues Mitspracherecht bei delegierten Rechtsakten der Kommission wird eingeführt. Hinter der scheinbaren Kontinuität entsteht ein Mechanismus institutioneller Kontrolle, ohne dass die Kosten für die Begünstigten angesprochen werden.
Der neue Artikel 22a unterwirft die auf der Grundlage der Artikel 15 und 15a erlassenen delegierten Rechtsakte einem Widerspruchsrecht von zwei Monaten, verlängerbar um zwei Monate. Auf den ersten Blick ist das eine demokratische Garantie: Parlament und Rat übernehmen wieder die Kontrolle über die Durchführungsmodalitäten. Doch diese zusätzliche Frist bedeutet auch, dass operative Entscheidungen wie Förderfähigkeitsbedingungen oder jährliche Prioritäten vier Monate lang blockiert werden können. Für einen Begünstigten, der ein Mobilitätsprojekt vorbereitet, sind das Monate der Unsicherheit, Fördermittel, die nicht fließen, Partnerschaften, die nicht geschlossen werden.
Die Kommission muss die Experten der Mitgliedstaaten konsultieren, bevor sie einen delegierten Rechtsakt erlässt, und gleichzeitig das Parlament und den Rat unterrichten. Dieses Verfahren, das als Fortschritt bei der Transparenz dargestellt wird, fügt technischen Entscheidungen eine Ebene politischer Validierung hinzu. Das Risiko besteht darin, die tägliche Verwaltung des Programms zu politisieren, auf Kosten der Vorhersehbarkeit für Bildungseinrichtungen und Verbände.
Der überarbeitete Anhang I führt Indikatoren ein, die nach Land, Geschlecht und Art der Maßnahme aufgeschlüsselt sind, und misst Inklusion, Vereinfachung und den Beitrag zum Klima. Das ist ein Fortschritt für die Evaluierung: Endlich wird bekannt, wer tatsächlich teilnimmt, insbesondere benachteiligte Personen und Organisationen, die zum ersten Mal in das Programm einsteigen. Doch diese Indikatoren schaffen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen; sie kommen zur bestehenden Berichterstattung hinzu. Für eine kleine Organisation bedeutet das zusätzliche Formulare, Verwaltungsaufwand und weniger Zeit für die Begleitung junger Menschen.
Die angekündigte Vereinfachung bleibt daher begrenzt: Kleine Partnerschaften werden gefördert, aber die Antrags- und Monitoringverfahren bleiben schwerfällig. Das Programm fusioniert zwei frühere Instrumente, beseitigt aber nicht die administrativen Doppelungen. Eine echte Vereinfachung hätte darin bestanden, redundante Kontrollen abzuschaffen, nicht neue hinzuzufügen.
Ein Mitspracherecht von zwei Monaten kann für diejenigen, die auf eine Finanzierung warten, zu einem Blockaderecht von vier Monaten werden.
Das Europäische Parlament hat seine Position zu Erasmus+ 2028-2034 angenommen: Die Fusion mit dem Europäischen Solidaritätskorps bleibt bestehen, und ein neues Mitspracherecht bei delegierten Rechtsakten der Kommission wird eingeführt. Hinter der scheinbaren Kontinuität entsteht ein Mechanismus institutioneller Kontrolle, ohne dass die Kosten für die Begünstigten angesprochen werden.
Der neue Artikel 22a unterwirft die auf der Grundlage der Artikel 15 und 15a erlassenen delegierten Rechtsakte einem Widerspruchsrecht von zwei Monaten, verlängerbar um zwei Monate. Auf den ersten Blick ist das eine demokratische Garantie: Parlament und Rat übernehmen wieder die Kontrolle über die Durchführungsmodalitäten. Doch diese zusätzliche Frist bedeutet auch, dass operative Entscheidungen wie Förderfähigkeitsbedingungen oder jährliche Prioritäten vier Monate lang blockiert werden können. Für einen Begünstigten, der ein Mobilitätsprojekt vorbereitet, sind das Monate der Unsicherheit, Fördermittel, die nicht fließen, Partnerschaften, die nicht geschlossen werden.
Die Kommission muss die Experten der Mitgliedstaaten konsultieren, bevor sie einen delegierten Rechtsakt erlässt, und gleichzeitig das Parlament und den Rat unterrichten. Dieses Verfahren, das als Fortschritt bei der Transparenz dargestellt wird, fügt technischen Entscheidungen eine Ebene politischer Validierung hinzu. Das Risiko besteht darin, die tägliche Verwaltung des Programms zu politisieren, auf Kosten der Vorhersehbarkeit für Bildungseinrichtungen und Verbände.
Der überarbeitete Anhang I führt Indikatoren ein, die nach Land, Geschlecht und Art der Maßnahme aufgeschlüsselt sind, und misst Inklusion, Vereinfachung und den Beitrag zum Klima. Das ist ein Fortschritt für die Evaluierung: Endlich wird bekannt, wer tatsächlich teilnimmt, insbesondere benachteiligte Personen und Organisationen, die zum ersten Mal in das Programm einsteigen. Doch diese Indikatoren schaffen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen; sie kommen zur bestehenden Berichterstattung hinzu. Für eine kleine Organisation bedeutet das zusätzliche Formulare, Verwaltungsaufwand und weniger Zeit für die Begleitung junger Menschen.
Die angekündigte Vereinfachung bleibt daher begrenzt: Kleine Partnerschaften werden gefördert, aber die Antrags- und Monitoringverfahren bleiben schwerfällig. Das Programm fusioniert zwei frühere Instrumente, beseitigt aber nicht die administrativen Doppelungen. Eine echte Vereinfachung hätte darin bestanden, redundante Kontrollen abzuschaffen, nicht neue hinzuzufügen.
Ein Mitspracherecht von zwei Monaten kann für diejenigen, die auf eine Finanzierung warten, zu einem Blockaderecht von vier Monaten werden.