Am 8. Mai 2025 verabschiedete das Europäische Parlament einen Vorschlag zur Änderung der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), um den Wolf (Canis lupus) von einer „streng geschützten“ Art in eine lediglich „geschützte“ Art umzustufen. Diese Änderung würde es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ermöglichen, die Wolfsbestände leichter zu managen, insbesondere durch regulierte Abschüsse, während gleichzeitig Erhaltungsmaßnahmen beibehalten werden.
Der Wolf ist in viele Regionen Europas natürlicherweise zurückgekehrt, nachdem er im 20. Jahrhundert fast ausgerottet war. Streng geschützt durch die Habitat-Richtlinie durfte er nur in sehr außergewöhnlichen Fällen (unmittelbare Gefahr für Menschen oder Vieh) getötet werden. Angriffe auf Herden und die Sorgen der Viehzüchter veranlassten die Europäische Kommission jedoch, eine Lockerung vorzuschlagen. Der Richtlinienvorschlag (COM(2025)0106) zielte darauf ab, den Wolf von Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (einfacher Schutz) zu überführen.
Das Europäische Parlament billigte den Vorschlag der Kommission in erster Lesung. Die Position des Parlaments entspricht dem endgültigen Rechtsakt, der Richtlinie (EU) 2025/1237. Konkret wird der Wolf vom Status einer „streng geschützten“ Art in den einer „geschützten“ Art überführt. Die Mitgliedstaaten können nun geregelte Entnahmen (Abschüsse) genehmigen, um Schäden an Nutztieren zu verhindern, ohne eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit nachweisen zu müssen. Allerdings müssen die Staaten sicherstellen, dass die Wolfsbestände auf einem günstigen (nicht bedrohten) Niveau bleiben, und Überwachungsmaßnahmen einführen.
Der Text wurde mit 371 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung erfolgte elektronisch namentlich. Da zwischen Parlament und Rat (den Mitgliedstaaten) bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt worden war, ist die Richtlinie nun endgültig verabschiedet.
Für Viehzüchter und Landwirte erleichtert diese Entscheidung den Schutz ihrer Herden: Sie können Genehmigungen für vorbeugende Abschüsse beantragen, ohne langwierige Verfahren durchlaufen zu müssen. Für Naturschützer besteht das Risiko, dass die Wolfsbestände lokal zurückgehen, auch wenn die EU eine Überwachung vorschreibt. Für die breite Öffentlichkeit bleibt der Wolf eine geschützte Art, aber sein Management wird flexibler. Die Bürger können in jedem Mitgliedstaat mit Debatten über die konkrete Umsetzung rechnen (Abschussquoten, Schutzgebiete, Entschädigungen).
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