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Angenommene Texte
Angenommen2026-10-06Wirtschaft & Binnenmarkt

Geldstrafen von bis zu 0,02 % des BIP bei übermäßigen Defiziten im Euroraum

Angenommener Text
Dafür45068 %
Dagegen13520 %
Enthaltung7511 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Parlament hat eine Position angenommen, die zwei Verordnungen zur Haushaltsüberwachung im Euroraum beibehält und neu fasst, während die Kommission sie aufheben wollte. Ein Mitgliedstaat, der sein übermäßiges Defizit nicht korrigiert, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 0,02 % seines BIP des Vorjahres, die alle sechs Monate zu zahlen ist, bis er handelt. Die nationalen Haushaltspläne müssen jedes Jahr vor dem 15. Oktober übermittelt und veröffentlicht werden. Der Text ist die mit den Regierungen der EU ausgehandelte endgültige Position; diese müssen ihn noch förmlich billigen, bevor er Gesetz wird.

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Kontext

Im Jahr 2024 hat die EU ihre Haushaltsregeln reformiert, um die Überwachung zu vereinfachen und den nationalen Plänen mehr Raum zu geben. Die Kommission schlug anschließend vor, zwei Verordnungen für den Euroraum aufzuheben, die ihrer Ansicht nach redundant geworden waren: die Verordnung über Sanktionen bei übermäßigem Defizit und die Verordnung über die Koordinierung der nationalen Haushalte. Das Parlament wählte einen anderen Weg: Es behält diese beiden Verordnungen bei, fasst sie jedoch neu, um sie an die neuen Regeln von 2024 anzupassen. Insbesondere streicht es die verzinslichen Einlagen, die bei Verstößen vorgesehen waren, behält aber ein System von Geldstrafen für Staaten bei, die ihr übermäßiges Defizit nicht korrigieren.

02

Was beschlossen wurde

  1. 1

    Geldstrafe von bis zu 0,02 % des BIPWenn der Rat feststellt, dass ein Staat des Euroraums keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur seines übermäßigen Defizits ergriffen hat, empfiehlt die Kommission innerhalb von 20 Tagen eine Geldstrafe von bis zu 0,02 % der letzten Schätzung des BIP des Vorjahres. Diese Geldstrafe wird alle sechs Monate gezahlt, bis der Rat der Ansicht ist, dass der Staat gehandelt hat.

  2. 2

    Beschluss gilt nach 10 Tagen als angenommenDer Beschluss zur Verhängung der Geldstrafe gilt als vom Rat angenommen, es sei denn, dieser lehnt ihn innerhalb von 10 Tagen nach der Empfehlung der Kommission mit qualifizierter Mehrheit ab. Nur die Staaten des Euroraums stimmen ab, und der betroffene Staat nimmt an der Abstimmung nicht teil.

  3. 3

    Haushaltspläne vor dem 15. OktoberJedes Jahr müssen die Staaten des Euroraums der Kommission und der Eurogruppe bis spätestens 15. Oktober einen Entwurf eines Haushaltsplans für das folgende Jahr übermitteln. Dieses Dokument wird bei seiner Übermittlung veröffentlicht und muss das Wachstum der Nettoausgaben, die Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, die makroökonomischen Projektionen und die Ausgaben nach Aufgabenbereichen, insbesondere für Bildung, Gesundheit und Verteidigung, detailliert darlegen.

  4. 4

    Berichte alle sechs Monate oder jedes QuartalEin Staat im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit muss alle sechs Monate Überwachungsberichte vorlegen, danach jedes Quartal nach einer Aufforderung durch den Rat, bis die Entscheidung zur Feststellung des übermäßigen Defizits aufgehoben wird.

  5. 5

    Anwendungsbericht im Jahr 2030Die Kommission veröffentlicht spätestens am 31. Dezember 2030 einen Bericht über die Anwendung dieser Regeln, danach alle fünf Jahre, und übermittelt ihn dem Parlament und dem Rat. Der Text tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

03

Abstimmungsergebnis

450Dafür135Dagegen75Enthaltung

Das Parlament hat den Text in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 450 Stimmen dafür, 135 dagegen und 75 Enthaltungen angenommen.

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Was das für die Bürger bedeutet

Für die Einwohner des Euroraums bleiben die Regeln zur Haushaltsüberwachung in Kraft, werden aber vereinfacht: Die verzinslichen Einlagen bei Verstößen werden gestrichen, während eine Geldstrafe von bis zu 0,02 % des BIP einen Staat treffen kann, der sein übermäßiges Defizit nicht korrigiert, und sie ist alle sechs Monate fällig, solange nichts unternommen wird. Die nationalen Haushaltsentwürfe werden transparenter: Sie müssen bei ihrer Übermittlung nach Brüssel, vor dem 15. Oktober, veröffentlicht werden und die Ausgaben nach Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Verteidigung angeben. Staaten im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit müssen häufiger Rechenschaft ablegen, alle sechs Monate oder jedes Quartal nach einer Aufforderung.

Opinion & analysis

Übermäßige Defizite: Das Parlament behält die Geldbuße bei, bis zu 0,02 % des BIP

Die Kommission wollte das Sanktionsregime der Eurozone abschaffen. Das Parlament hat das Gegenteil getan: Es behält eine Geldbuße von bis zu 0,02 % des BIP des Vorjahres bei, die alle sechs Monate fällig wird, solange der säumige Staat nicht handelt. Die in erster Lesung mit dem Rat gebilligte Position verwandelt einen Disziplinierungsmechanismus in einen halbjährlichen Termin mit der Rechnung.

Das Wichtigste

  • Höchstbuße von 0,02 % des BIP des Vorjahres, zahlbar alle sechs Monate, bis der Rat eine wirksame Maßnahme feststellt.
  • Der Beschluss gilt als angenommen, sofern der Rat ihn nicht binnen zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit ablehnt; nur die Staaten der Eurozone stimmen ab, der betroffene Staat nimmt nicht teil.
  • Nationale Haushaltspläne sind bis zum 15. Oktober zu übermitteln und nach Eingang zu veröffentlichen, mit Ausgaben nach Aufgabenbereichen (Bildung, Gesundheit, Verteidigung).
  • Halbjährliche Überwachungsberichte, nach einer förmlichen Aufforderung dann vierteljährlich, bis zur Aufhebung des Beschlusses über ein übermäßiges Defizit.

Eine Geldbuße, die ihren Namen nicht nennt

Der Text streicht Kapitel III und Artikel 5 der Verordnung 1173/2011, ersetzt aber Artikel 6 durch eine Geldbuße von höchstens 0,02 % des BIP. Das ist keine Streichung, das ist eine Neufassung. Die Kommission schlug vor, alles abzuschaffen; das Parlament zog es vor, einen Preis für Untätigkeit beizubehalten. Der Mechanismus ist einfach: Stellt der Rat fest, dass ein Staat der Eurozone sein übermäßiges Defizit nicht korrigiert hat, empfiehlt die Kommission binnen zwanzig Tagen eine Geldbuße. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn der Rat ihn nicht binnen zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit ablehnt. Der betroffene Staat stimmt nicht mit.

Für eine Regierung ändert sich der Anreiz: Untätigkeit hat nun wiederkehrende Haushaltskosten, alle sechs Monate. Doch der Betrag bleibt bescheiden. Für einen Staat mit einem BIP von 300 Milliarden Euro entsprechen 0,02 % 60 Millionen Euro pro Halbjahr, also 120 Millionen pro Jahr. Das ist weniger als ein Sektorprogramm, aber genug, um in einer nationalen Haushaltsdebatte aufzutauchen. Der eigentliche Hebel liegt woanders: in der Veröffentlichung der Haushaltspläne und in der Wiederholung der Berichte.

Das Ablehnungsverfahren ist eine Wette auf die kollektive Disziplin. Eine qualifizierte Mehrheit im Rat kann eine Geldbuße stets blockieren, erst recht, wenn der säumige Staat Verbündete hat. Der Text beseitigt dieses Schlupfloch nicht, er macht es sichtbar. Indem das Parlament die Entscheidung einer umgekehrten qualifizierten Mehrheit überlässt, zwingt es die Regierungen, ihre Nachsicht öffentlich zu vertreten. Das ist ein Fortschritt gegenüber einem begrabenen Mechanismus, aber noch keine automatische Regel.

Der Zeitplan als Ersatz für die Sanktion

Die zweite Verordnung, 473/2013, wird zum eigentlichen Überwachungsinstrument. Jedes Jahr übermitteln die Staaten der Eurozone vor dem 15. Oktober der Kommission und der Eurogruppe einen Entwurf des Haushaltsplans. Das Dokument ist ab Übermittlung öffentlich. Es muss das Wachstum der Nettoprimärausgaben, die Einnahmen- und Ausgabenmaßnahmen, die makroökonomischen Projektionen und die Ausgaben nach Aufgabenbereichen darlegen, einschließlich Bildung, Gesundheit und Verteidigung. Für ein Finanzministerium bedeutet das einen zusätzlichen Transparenzakt, aber auch ein Instrument politischen Drucks: Ein schlecht geschnürter Plan wird sofort zum Gegenstand europäischer Debatten.

Staaten im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit legen alle sechs Monate Rechenschaft ab, nach einer förmlichen Aufforderung dann jedes Quartal. Die Kommission kann zusätzliche Informationen anfordern. Das ist keine Sanktion, das ist eine Berichtspflicht. Der Aufwand ist administrativ, aber real: Die nationalen Verwaltungen stellen Teams zusammen, um diese Dokumente zu erstellen, oft parallel zu den nationalen Haushaltsverfahren. Die von der Kommission im Februar 2025 angekündigte Vereinfachung schlägt sich hier in einer Zusammenfassung der Pflichten nieder, nicht in ihrer Abschaffung.

Der fünfjährige Bericht der Kommission, erste Ausübung zum 31. Dezember 2030, ist der einzige Termin, an dem der Mechanismus bewertet wird. Bis dahin leben die Staaten mit einem System, das eine symbolische Geldbuße und eine verbindliche Veröffentlichung verbindet. Die liberale Alternative wäre gewesen, die Sanktionen schlicht abzuschaffen und die Veröffentlichung der Haushaltspläne zum einzigen Disziplinierungsmechanismus zu machen, indem man Märkte und Wähler urteilen lässt. Das Parlament hat einen Mittelweg gewählt: das Instrument behalten, aber seine Reichweite verringern.

Eine Geldbuße von 0,02 % des BIP ist keine Sanktion, das ist ein Abonnement auf Untätigkeit.

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