Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es das künftige Pilotprojekt der Kommission zu europäischen Schulallianzen begrüßt, das im Arbeitsprogramm Erasmus+ 2026 angekündigt wurde. Es fordert, dass politische Bildung, demokratische Kompetenzen, Medienkompetenz, kritisches Denken und die Kenntnis der Europäischen Union und ihrer Werte integraler Bestandteil des Projekts sind. Es verlangt außerdem gezielte Maßnahmen für benachteiligte oder leistungsschwache Schulen und für weniger begünstigte Lernende sowie einen Abbau des Verwaltungsaufwands. Der Text ist kein Gesetz: Er formuliert Empfehlungen an die Kommission.
Die Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2026 und im jährlichen Arbeitsprogramm Erasmus+ ein Pilotprojekt zu europäischen Schulallianzen angekündigt. Dieses Projekt zielt darauf ab, die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Schulen in der gesamten Union über die bloße projektbezogene Zusammenarbeit hinaus zu stärken und innovative Lehrmethoden sowie eine zugängliche und nachhaltige Schulmobilität zu erproben. Das Parlament hat eine eigene Entschließung angenommen, um die Ausgestaltung und Umsetzung dieses Pilotprojekts zu lenken, wobei es auf die Bürgerdimension, Inklusion und Vereinfachung besteht.
Politische Bildung im Zentrum des ProjektsPolitische Bildung, demokratische Kompetenzen, Medienkompetenz, kritisches Denken und die Kenntnis der Europäischen Union und ihrer Werte müssen integrale Bestandteile des Pilotprojekts sein, insbesondere durch partizipative und experimentelle Lernansätze.
Inklusion benachteiligter SchulenGezielte Maßnahmen müssen es Schulen in benachteiligten Kontexten oder mit geringer Kapazität sowie weniger begünstigten Lernenden ermöglichen, teilzunehmen. Auch berufliche Bildungsgänge und spezialisierte Schulen (Sport, Kunst) sind betroffen, mit Kapazitätsaufbau und angepasster Unterstützung.
Weniger VerwaltungsaufwandDie Kommission wird aufgefordert, den Verwaltungsaufwand und die Komplexität für die teilnehmenden Schulen auf ein Minimum zu reduzieren, durch verhältnismäßige Berichtspflichten, vereinfachte Verfahren und klare und praktische Leitlinien.
Begleitung und Bewertung von Anfang anKlare Kriterien für Begleitung und Bewertung müssen von Beginn des Projekts an festgelegt werden und die Teilnahme, Inklusion, Lernergebnisse, die Nutzung von Mobilität, die Verwaltungseffizienz und die Auswirkungen auf die Grundkompetenzen, einschließlich der Bürgerkompetenzen, abdecken.
Regelmäßige Information des ParlamentsDas Parlament muss während der Vorbereitungs- und Umsetzungsphasen regelmäßig informiert werden, mit rechtzeitigem Austausch über Ziele, Governance, Auswahlkriterien und Zwischenergebnisse.
Die Entschließung wurde mit 443 Stimmen bei 98 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen in einer elektronischen namentlichen Abstimmung angenommen.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte könnte dieses Pilotprojekt den Austausch zwischen Schulen verschiedener Länder erleichtern und das Lernen über Bürgerschaft, Medien und kritisches Denken stärken. Schulen mit weniger Ressourcen oder in abgelegenen Gebieten sollten von spezifischen Unterstützungsmaßnahmen für die Teilnahme profitieren. Teilnehmende Einrichtungen sollten zudem von vereinfachten Verwaltungsverfahren profitieren. Das Parlament verlangt, über den Fortschritt informiert zu werden, doch dieser Text verpflichtet weder die Mitgliedstaaten noch die Schulen: Es handelt sich um Empfehlungen an die Kommission.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, die das künftige Pilotprojekt der Kommission zu europäischen Schulallianzen begrüßt, das im Arbeitsprogramm Erasmus+ 2026 angekündigt wurde. Mit 443 Stimmen dafür, 98 dagegen und 47 Enthaltungen fordert es, dass politische Bildung, demokratische Kompetenzen, Medienkompetenz, kritisches Denken und die Kenntnis der Union und ihrer Werte integraler Bestandteil des Projekts werden. Es verlangt außerdem gezielte Maßnahmen für benachteiligte oder leistungsschwache Schulen und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands. Das ist kein Gesetz: Es ist eine Liste von Empfehlungen an die Kommission, ohne neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten oder die Schulen.
Der Text legt das Pilotprojekt nicht fest und begründet weder ein Recht noch eine Pflicht. Er formuliert Empfehlungen an die Kommission, die allein für Konzeption und Umsetzung verantwortlich bleibt. Das Parlament verlangt, regelmäßig informiert zu werden, doch diese Forderung ist eine politische Selbstverpflichtung, keine rechtliche Bindung. Die Mitgliedstaaten behalten die volle Zuständigkeit für die Bildung, und die Entschließung erinnert ausdrücklich daran.
Der eigentliche Kern liegt woanders: Das im Arbeitsprogramm Erasmus+ 2026 angekündigte Pilotprojekt zielt darauf ab, über die Projektkooperation hinaus zu einer stärker strukturierten und systemischen Zusammenarbeit zwischen Schulen zu gelangen. Das Parlament will dort eine starke bürgerschaftliche Dimension verankern. Das ist legitim, doch das Risiko muss man messen: Jedes hinzugefügte Ziel (Bürgersinn, Inklusion, Mobilität, Synergien, Evaluierung) erhöht die Last, die auf den Schulen und den nationalen Behörden liegen wird. Die Entschließung fordert gerade, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Es wird zu prüfen sein, dass sich beides nicht widerspricht.
Das Parlament besteht darauf, dass benachteiligte oder leistungsschwache Schulen sowie weniger begünstigte Lernende teilnehmen können. Dieses Ziel wird niemand bestreiten. Doch Inklusion hat einen Preis: Ländliche, abgelegene oder leistungsschwache Schulen zu mobilisieren, erfordert Mittel für Koordination, Transport und Begleitung. Wenn die Kommission die Förderkriterien und Berichtspflichten häuft, um Inklusion nachzuweisen, wird sie genau die Schulen abschrecken, die sie erreichen will. Der Text räumt dies halb ein, indem er vereinfachte Verfahren und klare Leitlinien fordert. Das ist der richtige Reflex.
Die Entschließung zitiert die Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“, die bis 2027 einen Anteil von 20 Prozent weniger begünstigter Lernender in der Mobilität vorsieht. Diese Zahl ist Kontext, keine durch diesen Text geschaffene Verpflichtung. Man darf sie nicht in eine neue Zwangsjacke für die Schulen verwandeln. Der richtige Ansatz wäre, den Einrichtungen und lokalen Behörden zu überlassen, ihre eigenen Inklusionsprioritäten zu definieren, mit flexibler Finanzierung und ohne zusätzliches Formular. Das Parlament geht nicht so weit, aber es öffnet die Tür zu Synergien mit dem Europäischen Sozialfonds Plus und der Jugendgarantie. Vorausgesetzt, diese Fonds werden nicht zu einer neuen Bürokratieschicht.
Jedes dem Pilotprojekt hinzugefügte Ziel ist eine weitere Last für die Schulen; das Parlament weiß das, aber es hat noch nicht zwischen der langen Liste und der tatsächlichen Umsetzung gewählt.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, die das künftige Pilotprojekt der Kommission zu europäischen Schulallianzen begrüßt, das im Arbeitsprogramm Erasmus+ 2026 angekündigt wurde. Mit 443 Stimmen dafür, 98 dagegen und 47 Enthaltungen fordert es, dass politische Bildung, demokratische Kompetenzen, Medienkompetenz, kritisches Denken und die Kenntnis der Union und ihrer Werte integraler Bestandteil des Projekts werden. Es verlangt außerdem gezielte Maßnahmen für benachteiligte oder leistungsschwache Schulen und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands. Das ist kein Gesetz: Es ist eine Liste von Empfehlungen an die Kommission, ohne neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten oder die Schulen.
Der Text legt das Pilotprojekt nicht fest und begründet weder ein Recht noch eine Pflicht. Er formuliert Empfehlungen an die Kommission, die allein für Konzeption und Umsetzung verantwortlich bleibt. Das Parlament verlangt, regelmäßig informiert zu werden, doch diese Forderung ist eine politische Selbstverpflichtung, keine rechtliche Bindung. Die Mitgliedstaaten behalten die volle Zuständigkeit für die Bildung, und die Entschließung erinnert ausdrücklich daran.
Der eigentliche Kern liegt woanders: Das im Arbeitsprogramm Erasmus+ 2026 angekündigte Pilotprojekt zielt darauf ab, über die Projektkooperation hinaus zu einer stärker strukturierten und systemischen Zusammenarbeit zwischen Schulen zu gelangen. Das Parlament will dort eine starke bürgerschaftliche Dimension verankern. Das ist legitim, doch das Risiko muss man messen: Jedes hinzugefügte Ziel (Bürgersinn, Inklusion, Mobilität, Synergien, Evaluierung) erhöht die Last, die auf den Schulen und den nationalen Behörden liegen wird. Die Entschließung fordert gerade, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Es wird zu prüfen sein, dass sich beides nicht widerspricht.
Das Parlament besteht darauf, dass benachteiligte oder leistungsschwache Schulen sowie weniger begünstigte Lernende teilnehmen können. Dieses Ziel wird niemand bestreiten. Doch Inklusion hat einen Preis: Ländliche, abgelegene oder leistungsschwache Schulen zu mobilisieren, erfordert Mittel für Koordination, Transport und Begleitung. Wenn die Kommission die Förderkriterien und Berichtspflichten häuft, um Inklusion nachzuweisen, wird sie genau die Schulen abschrecken, die sie erreichen will. Der Text räumt dies halb ein, indem er vereinfachte Verfahren und klare Leitlinien fordert. Das ist der richtige Reflex.
Die Entschließung zitiert die Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“, die bis 2027 einen Anteil von 20 Prozent weniger begünstigter Lernender in der Mobilität vorsieht. Diese Zahl ist Kontext, keine durch diesen Text geschaffene Verpflichtung. Man darf sie nicht in eine neue Zwangsjacke für die Schulen verwandeln. Der richtige Ansatz wäre, den Einrichtungen und lokalen Behörden zu überlassen, ihre eigenen Inklusionsprioritäten zu definieren, mit flexibler Finanzierung und ohne zusätzliches Formular. Das Parlament geht nicht so weit, aber es öffnet die Tür zu Synergien mit dem Europäischen Sozialfonds Plus und der Jugendgarantie. Vorausgesetzt, diese Fonds werden nicht zu einer neuen Bürokratieschicht.
Jedes dem Pilotprojekt hinzugefügte Ziel ist eine weitere Last für die Schulen; das Parlament weiß das, aber es hat noch nicht zwischen der langen Liste und der tatsächlichen Umsetzung gewählt.