Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es den Versuch der regierenden Partei Georgischer Traum, die Oppositionsparteien in Georgien zu verbieten, scharf verurteilt und den sofortigen Rückzug der gegen sie eingereichten Verfassungsbeschwerde fordert. Es fordert außerdem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, die Aufhebung der Bestimmungen, die unverhältnismäßige Beschränkungen ermöglichen, und bekräftigt seine Forderung nach gezielten Sanktionen und Visaverboten gegen georgische Verantwortliche. Der Text wurde mit 445 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 97 Enthaltungen angenommen. Das Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zum Handeln auf, doch diese Entschließung ist kein Gesetz und begründet keine rechtlichen Verpflichtungen.
Die Lage in Georgien verschlechtert sich seit mehreren Jahren in Bezug auf Demokratie, Medienfreiheit und Rechtsstaatlichkeit. Im November 2025 leitete das von Georgischer Traum kontrollierte georgische Parlament ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht ein, um mehrere Oppositionsparteien zu verbieten, darunter die Vereinigte Nationale Bewegung, die Koalition für den Wandel und die Koalition Starke Georgien, Lelo. Im September 2026 wurde die Partei Für Georgien, die einzige noch im Parlament vertretene Oppositionspartei, diesem Verfahren hinzugefügt. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen darauf abzielt, jede legitime politische Opposition zu beseitigen und Georgien in ein Einparteienregime umzuwandeln. Es erinnert daran, dass jeder Versuch, etablierte Parteien zu verbieten, Georgien von der Europäischen Union entfernt und Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt verhindert.
Rückzug der VerfassungsbeschwerdeDas Parlament verurteilt den Versuch, die georgischen Oppositionsparteien zu verbieten, scharf und fordert den sofortigen Rückzug der gegen sie eingereichten Verfassungsbeschwerde.
Freilassung der politischen GefangenenEs fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, darunter Elene Khoshtaria, Mzia Amaglobeli, Mikheil Saakaschwili, Giorgi Baramidze und Nika Melia, sowie aller Personen, die wegen friedlicher Proteste inhaftiert wurden.
Aufhebung unverhältnismäßiger BeschränkungenEs fordert die Aufhebung der Bestimmungen, die es ermöglichen, Parteien und Personen, die mit verbotenen Parteien verbunden sind, unverhältnismäßige Beschränkungen aufzuerlegen, und die Beendigung der Behinderung europäischer politischer Stiftungen.
Gezielte Sanktionen und VisaverboteEs bekräftigt seine Forderung nach gezielten Sanktionen und Visaverboten gegen die Verantwortlichen für den demokratischen Rückschritt, die gewaltsame Repression und die politische Verfolgung, beginnend mit Bidzina Ivanishvili, Irakli Kobakhidze, Shalva Papuashvili und Kakha Kaladze.
Unterstützung der europäischen BestrebungenEs bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes und erinnert daran, dass jeder Versuch, etablierte politische Parteien zu verbieten, Georgien von der Union entfernt und jeden Fortschritt auf dem Weg zum Beitritt verhindert.
Die Entschließung wurde in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 445 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 97 Enthaltungen angenommen.
Für die europäischen Bürgerinnen und Bürger bringt diese Entschließung die offizielle Position des Europäischen Parlaments zur politischen Lage in Georgien zum Ausdruck. Sie schafft keine neuen Gesetze und keine rechtlichen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten oder für Georgien. Sie fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere gezielte Sanktionen und Visaverbote gegen namentlich genannte georgische Verantwortliche, und dafür zu sorgen, dass die Verschlechterung der Lage in Georgien Konsequenzen hat. Das Parlament bekräftigt außerdem, dass die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes unterstützt werden und dass das Verbot von Oppositionsparteien ein Hindernis für den Beitritt zur Union darstellt.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, die den Versuch des Georgischen Traums verurteilt, Oppositionsparteien zu verbieten, und den sofortigen Rückzug der Verfassungsbeschwerde fordert. Mit 445 Stimmen dafür, 37 dagegen und 97 Enthaltungen benennt es vier Verantwortliche und fordert gezielte Sanktionen. Doch eine Entschließung ist kein Gesetz: Sie begründet keine rechtliche Verpflichtung. Der eigentliche Punkt liegt woanders: Werden die Union und die Mitgliedstaaten diese Worte endlich in konkrete Konsequenzen umsetzen?
Das Parlament belässt es nicht bei der Verurteilung. Es stellt fest, dass das Verbot der einzigen noch im Parlament vertretenen Oppositionspartei der Darstellung des Regimes widerspricht, nur Parteien seien betroffen gewesen, die das Parlament „boykottierten“. Das ist ein Eingeständnis: Das Manöver zielt darauf, jede legitime Opposition auszuschalten, auch jene, die das institutionelle Spiel mitspielt. Mit der Benennung von Bidzina Ivanishvili, Irakli Kobakhidze, Shalva Papuashvili und Kakha Kaladze weist das Parlament individuelle Verantwortlichkeiten zu. Doch eine Entschließung ist kein Gesetz: Sie begründet keine rechtliche Verpflichtung. Sanktionen und Einreiseverbote bleiben Appelle an den Rat und die Mitgliedstaaten. Ohne verbindliche Entscheidung bleiben diese Namen jedoch Worte auf Papier.
Das Parlament bedauert im Übrigen, dass die Union und die meisten Mitgliedstaaten noch immer keine Maßnahmen ergriffen haben, damit die Verschlechterung in Georgien konkrete Folgen nach sich zieht. Das ist die Schwachstelle der Entschließung: Sie stellt die Untätigkeit fest, ohne den Mechanismus zu schaffen, der sie beheben würde. Ein auf Subsidiarität und Verantwortung gegründeter Ansatz hätte darin bestanden, Hilfe und Visa ausdrücklich an überprüfbare Kriterien zu knüpfen und jeden Mitgliedstaat die Verantwortung für seine eigenen Entscheidungen tragen zu lassen. Hier spricht die Union mit einer Stimme, entscheidet aber nicht.
Die Entschließung erinnert daran, dass jeder Versuch, etablierte Parteien zu verbieten, Georgien von der Union entfernt und jeden Fortschritt auf dem Weg zum Beitritt verhindert. Der Mechanismus ist einfach: Ohne funktionsfähige politische Opposition gibt es keine Demokratie, und ohne Demokratie sind die Kopenhagener Kriterien nicht erfüllt. Georgien kann daher nicht auf einen Beitritt zusteuern, solange diese Verfassungsbeschwerde anhängig bleibt. Das Parlament bekräftigt seine Unterstützung für die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes, legt aber eine klare Bedingung fest: den Rückzug der Beschwerde und die Freilassung der politischen Gefangenen.
Der Text fordert zudem die Aufhebung der Bestimmungen, die unverhältnismäßige Beschränkungen für Parteien und für Personen ermöglichen, die mit verbotenen Parteien verbunden sind, sowie das Ende der Behinderung europäischer politischer Stiftungen, deren Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung im September 2026 in Tiflis zur Schließung gezwungen wurden. Das sind konkrete Maßnahmen, die jedoch Forderungen an die georgischen Behörden bleiben. Das Parlament kann sie nicht durchsetzen. Es kann nur feststellen, dass sich das derzeitige Regime von den Werten entfernt, die es zu verteidigen vorgibt.
Die Verantwortlichen zu benennen hat nur Wert, wenn die Union aufhört, sich mit Worten zufriedenzugeben.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, die den Versuch des Georgischen Traums verurteilt, Oppositionsparteien zu verbieten, und den sofortigen Rückzug der Verfassungsbeschwerde fordert. Mit 445 Stimmen dafür, 37 dagegen und 97 Enthaltungen benennt es vier Verantwortliche und fordert gezielte Sanktionen. Doch eine Entschließung ist kein Gesetz: Sie begründet keine rechtliche Verpflichtung. Der eigentliche Punkt liegt woanders: Werden die Union und die Mitgliedstaaten diese Worte endlich in konkrete Konsequenzen umsetzen?
Das Parlament belässt es nicht bei der Verurteilung. Es stellt fest, dass das Verbot der einzigen noch im Parlament vertretenen Oppositionspartei der Darstellung des Regimes widerspricht, nur Parteien seien betroffen gewesen, die das Parlament „boykottierten“. Das ist ein Eingeständnis: Das Manöver zielt darauf, jede legitime Opposition auszuschalten, auch jene, die das institutionelle Spiel mitspielt. Mit der Benennung von Bidzina Ivanishvili, Irakli Kobakhidze, Shalva Papuashvili und Kakha Kaladze weist das Parlament individuelle Verantwortlichkeiten zu. Doch eine Entschließung ist kein Gesetz: Sie begründet keine rechtliche Verpflichtung. Sanktionen und Einreiseverbote bleiben Appelle an den Rat und die Mitgliedstaaten. Ohne verbindliche Entscheidung bleiben diese Namen jedoch Worte auf Papier.
Das Parlament bedauert im Übrigen, dass die Union und die meisten Mitgliedstaaten noch immer keine Maßnahmen ergriffen haben, damit die Verschlechterung in Georgien konkrete Folgen nach sich zieht. Das ist die Schwachstelle der Entschließung: Sie stellt die Untätigkeit fest, ohne den Mechanismus zu schaffen, der sie beheben würde. Ein auf Subsidiarität und Verantwortung gegründeter Ansatz hätte darin bestanden, Hilfe und Visa ausdrücklich an überprüfbare Kriterien zu knüpfen und jeden Mitgliedstaat die Verantwortung für seine eigenen Entscheidungen tragen zu lassen. Hier spricht die Union mit einer Stimme, entscheidet aber nicht.
Die Entschließung erinnert daran, dass jeder Versuch, etablierte Parteien zu verbieten, Georgien von der Union entfernt und jeden Fortschritt auf dem Weg zum Beitritt verhindert. Der Mechanismus ist einfach: Ohne funktionsfähige politische Opposition gibt es keine Demokratie, und ohne Demokratie sind die Kopenhagener Kriterien nicht erfüllt. Georgien kann daher nicht auf einen Beitritt zusteuern, solange diese Verfassungsbeschwerde anhängig bleibt. Das Parlament bekräftigt seine Unterstützung für die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes, legt aber eine klare Bedingung fest: den Rückzug der Beschwerde und die Freilassung der politischen Gefangenen.
Der Text fordert zudem die Aufhebung der Bestimmungen, die unverhältnismäßige Beschränkungen für Parteien und für Personen ermöglichen, die mit verbotenen Parteien verbunden sind, sowie das Ende der Behinderung europäischer politischer Stiftungen, deren Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung im September 2026 in Tiflis zur Schließung gezwungen wurden. Das sind konkrete Maßnahmen, die jedoch Forderungen an die georgischen Behörden bleiben. Das Parlament kann sie nicht durchsetzen. Es kann nur feststellen, dass sich das derzeitige Regime von den Werten entfernt, die es zu verteidigen vorgibt.
Die Verantwortlichen zu benennen hat nur Wert, wenn die Union aufhört, sich mit Worten zufriedenzugeben.