Das Europäische Parlament hat am 17. September 2026 mit 514 Stimmen dafür, 61 dagegen und 33 Enthaltungen eine Entschließung aus eigener Initiative zu einem Krisenplan der Union für das Gesundheitspersonal angenommen. Dieser Text legt die politische Position des Parlaments zur Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme und zu den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in diesem Sektor dar. Es handelt sich nicht um ein endgültiges europäisches Gesetz, und es wird in dieser Angelegenheit kein Gesetzgebungsvorschlag der Kommission geprüft.
Der Gesundheitssektor steht vor einer anhaltenden Krise seines Personals, zwischen Engpässen, schwierigen Arbeitsbedingungen und wachsendem Pflegebedarf. Das Parlament hat beschlossen, diese Fragen in einer Entschließung aus eigener Initiative (2025/2062(INI)) zu behandeln, einem Format, das es ihm ermöglicht, seine Prioritäten festzulegen, ohne auf einen Text der Kommission zu warten. Der Bericht wurde von Loucas Fourlas und Ruggero Razza vorbereitet.
Eine politische Position annehmenDas Parlament nimmt eine Entschließung aus eigener Initiative an, die seine Position zu einem Krisenplan der Union für das Gesundheitspersonal festlegt, ohne rechtlich bindende Verpflichtungen zu schaffen.
Psychische Gesundheit abdeckenDer Text behandelt die Unterstützung der psychischen Gesundheit des Gesundheitspersonals und anderer systemrelevanter Arbeitskräfte.
Einstellung und Ausbildung angehenDie Entschließung befasst sich mit Einstellung, Mobilität und Ausbildung des Gesundheitspersonals.
Den digitalen Wandel regelnSie untersucht den digitalen Wandel im Dienste des Gesundheitspersonals.
Finanzieren und planenSie fordert Finanzierung und strategische Planung auf europäischer und nationaler Ebene und fördert die Primärversorgung.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 514 Stimmen dafür, 61 dagegen und 33 Enthaltungen. Es handelt sich um eine im Plenum angenommene Entschließung aus eigener Initiative und nicht um einen endgültigen Gesetzestext.
Diese Entschließung hat keine Gesetzeskraft: Sie drückt die Position des Parlaments aus und wird als Grundlage für seine künftigen Gespräche mit der Kommission und den Mitgliedstaaten über die Gesundheitspolitik dienen. Für die Bürgerinnen und Bürger zeigt sie die Prioritäten auf, die das Parlament berücksichtigt sehen möchte, wie die Unterstützung der psychischen Gesundheit der Pflegekräfte, Ausbildung, Mobilität, Digitalisierung und Finanzierung der Primärversorgung. Die konkreten Entscheidungen über Arbeitsbedingungen und Organisation der Versorgung bleiben weitgehend in den Händen der Mitgliedstaaten.
Das Europäische Parlament hat am 17. September 2026 mit 514 Stimmen dafür, 61 dagegen und 33 Enthaltungen eine Entschließung angenommen, in der die Kommission aufgefordert wird, bis 2034 mindestens eine Million Gesundheitsfachkräfte hinzuzufügen, um ein auf 1,2 Millionen geschätztes Defizit zu schließen. Der Text ist rechtlich nicht bindend. Aber er legt ein quantifiziertes Ziel fest und benennt die Instrumente: eine Empfehlung des Rates, potenziell bindende Quoten und einen gesicherten europäischen Gesundheitshaushalt. Die eigentliche Frage ist nicht die Zahl. Sondern wer die Rechnung bezahlt und ob Europa Pflegekräfte verordnen kann, die es nicht ausbildet.
Eine Million Pflegekräfte in sechs Jahren ist ein Ziel, das Ausbildungskapazitäten, Lehrkräfte und Praktikumsplätze voraussetzt. Das Parlament weiß das: Es fordert Finanzierung für Praktika, einen europäischen Qualitätsrahmen für die Facharztausbildung und Anreize für die Allgemeinmedizin. Aber es sagt nicht, woher die Ausbilder kommen sollen. Der Mangel an Pflegekräften ist zuerst ein Mangel an Ausbildern und klinischen Plätzen. Ohne Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen und ohne Öffnung für die private Ausbildung bleibt das Ziel ein Wunsch.
Der Text erkennt das Risiko der Abwanderung von Fachkräften an und ruft zur Zusammenarbeit auf. Aber er sagt nichts über Drittländer, aus denen die Pflegekräfte rekrutiert werden. Eine gezielte Einwanderungspolitik für Gesundheitsberufe mit Rückkehrverträgen und Ausgleichszahlungen wäre wirksamer als Quoten. Das Parlament zieht es vor, Quoten zu fordern.
Verbindliche Quoten sind das Musterbeispiel einer scheinbar guten Idee: Sie legen einen einheitlichen Standard in Gesundheitssystemen fest, die weder dieselben Personalstärken noch dieselben Krankheitsbilder noch dieselben Finanzen haben. Eine starre Pflegekraft-Patienten-Quote zwingt ein ländliches Krankenhaus, Betten aus Personalmangel zu schließen, statt die Organisation anzupassen. Der Text fordert im Übrigen Flexibilität für Gesundheitseinrichtungen. Das heißt anzuerkennen, dass die Vorgabe ein Problem ist.
Das Parlament verlangt eine eigene Haushaltslinie für Gesundheit im Finanzrahmen 2028-2034 und den Schutz des Sektors vor der Deregulierungsagenda. In der Sache ist Gesundheit eine nationale Zuständigkeit. Ein eigener EU-Haushalt fügt eine weitere Finanzierungs- und Kontrollebene hinzu, ohne die Garantie, dass das Geld dort ankommt, wo Pflegekräfte fehlen. Die Strukturfonds gibt es bereits. Das eigentliche Problem ist, dass die Mitgliedstaaten schlecht ausgeben und zu wenig ausbilden.
Die Forderung, Gesundheitsausgaben von Sparmaßnahmen auszunehmen, ist bezeichnend. Sie setzt voraus, dass Gesundheitsausgaben immer eine Investition sind. Nun ist eine schlecht ausgerichtete Gesundheitsausgabe eine Konsumausgabe. Die richtige Frage ist nicht, ob man Gesundheit aus dem Haushalt ausnimmt, sondern ob jeder ausgegebene Euro eine ausgebildete Pflegekraft und einen versorgten Patienten hervorbringt. Das Parlament stellt diese Frage nicht.
Schließlich verlangt der Text, den Sektor vor dem Deregulierungs-Omnibus zu schützen. Aber die europäische Überregulierung lastet zuerst auf kleinen Einrichtungen und jungen Ärzten. Vorschriften abzubauen, die niemanden schützen, wäre nützlicher, als einen Sektor zu sakrosankt zu erklären.
Eine Million Pflegekräfte verordnet man nicht wie eine Quote. Man bildet aus, man bezahlt, man lässt arbeiten.
Das Europäische Parlament hat am 17. September 2026 mit 514 Stimmen dafür, 61 dagegen und 33 Enthaltungen eine Entschließung angenommen, in der die Kommission aufgefordert wird, bis 2034 mindestens eine Million Gesundheitsfachkräfte hinzuzufügen, um ein auf 1,2 Millionen geschätztes Defizit zu schließen. Der Text ist rechtlich nicht bindend. Aber er legt ein quantifiziertes Ziel fest und benennt die Instrumente: eine Empfehlung des Rates, potenziell bindende Quoten und einen gesicherten europäischen Gesundheitshaushalt. Die eigentliche Frage ist nicht die Zahl. Sondern wer die Rechnung bezahlt und ob Europa Pflegekräfte verordnen kann, die es nicht ausbildet.
Eine Million Pflegekräfte in sechs Jahren ist ein Ziel, das Ausbildungskapazitäten, Lehrkräfte und Praktikumsplätze voraussetzt. Das Parlament weiß das: Es fordert Finanzierung für Praktika, einen europäischen Qualitätsrahmen für die Facharztausbildung und Anreize für die Allgemeinmedizin. Aber es sagt nicht, woher die Ausbilder kommen sollen. Der Mangel an Pflegekräften ist zuerst ein Mangel an Ausbildern und klinischen Plätzen. Ohne Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen und ohne Öffnung für die private Ausbildung bleibt das Ziel ein Wunsch.
Der Text erkennt das Risiko der Abwanderung von Fachkräften an und ruft zur Zusammenarbeit auf. Aber er sagt nichts über Drittländer, aus denen die Pflegekräfte rekrutiert werden. Eine gezielte Einwanderungspolitik für Gesundheitsberufe mit Rückkehrverträgen und Ausgleichszahlungen wäre wirksamer als Quoten. Das Parlament zieht es vor, Quoten zu fordern.
Verbindliche Quoten sind das Musterbeispiel einer scheinbar guten Idee: Sie legen einen einheitlichen Standard in Gesundheitssystemen fest, die weder dieselben Personalstärken noch dieselben Krankheitsbilder noch dieselben Finanzen haben. Eine starre Pflegekraft-Patienten-Quote zwingt ein ländliches Krankenhaus, Betten aus Personalmangel zu schließen, statt die Organisation anzupassen. Der Text fordert im Übrigen Flexibilität für Gesundheitseinrichtungen. Das heißt anzuerkennen, dass die Vorgabe ein Problem ist.
Das Parlament verlangt eine eigene Haushaltslinie für Gesundheit im Finanzrahmen 2028-2034 und den Schutz des Sektors vor der Deregulierungsagenda. In der Sache ist Gesundheit eine nationale Zuständigkeit. Ein eigener EU-Haushalt fügt eine weitere Finanzierungs- und Kontrollebene hinzu, ohne die Garantie, dass das Geld dort ankommt, wo Pflegekräfte fehlen. Die Strukturfonds gibt es bereits. Das eigentliche Problem ist, dass die Mitgliedstaaten schlecht ausgeben und zu wenig ausbilden.
Die Forderung, Gesundheitsausgaben von Sparmaßnahmen auszunehmen, ist bezeichnend. Sie setzt voraus, dass Gesundheitsausgaben immer eine Investition sind. Nun ist eine schlecht ausgerichtete Gesundheitsausgabe eine Konsumausgabe. Die richtige Frage ist nicht, ob man Gesundheit aus dem Haushalt ausnimmt, sondern ob jeder ausgegebene Euro eine ausgebildete Pflegekraft und einen versorgten Patienten hervorbringt. Das Parlament stellt diese Frage nicht.
Schließlich verlangt der Text, den Sektor vor dem Deregulierungs-Omnibus zu schützen. Aber die europäische Überregulierung lastet zuerst auf kleinen Einrichtungen und jungen Ärzten. Vorschriften abzubauen, die niemanden schützen, wäre nützlicher, als einen Sektor zu sakrosankt zu erklären.
Eine Million Pflegekräfte verordnet man nicht wie eine Quote. Man bildet aus, man bezahlt, man lässt arbeiten.