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Angenommene Texte
Angenommen2026-09-16Außenpolitik & Verteidigung

Das Parlament billigt das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Angenommener Text
Dafür64095 %
Dagegen51 %
Enthaltung264 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat der Ratifizierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts zugestimmt. Es folgte dem Vorschlag der Kommission, die dieses Abkommen ausgehandelt hatte. Der Text ist nun vom Parlament angenommen; er wird nach der offiziellen Veröffentlichung Gesetz.

01

Kontext

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben ein Abkommen ausgehandelt, um bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Wettbewerbsregeln zusammenzuarbeiten. Dieses Abkommen soll es den Wettbewerbsbehörden beider Seiten ermöglichen, Informationen auszutauschen und ihre Maßnahmen zu koordinieren, wenn Unternehmen auf beiden Märkten tätig sind. Die Kommission hat dieses Abkommen ausgehandelt und seine Ratifizierung vorgeschlagen und das Europäische Parlament um seine Zustimmung gebeten. Der Rat hatte seinen Antrag auf Zustimmung bereits an das Parlament übermittelt.

02

Was beschlossen wurde

  1. 1

    Billigung des AbkommensDas Parlament billigt die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts.

  2. 2

    Übermittlung des StandpunktsDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs zu übermitteln.

  3. 3

    Keine Änderung des TextesDas Parlament hat keine Änderung am Abkommen vorgenommen: Es hat für oder gegen den ausgehandelten Text gestimmt, ohne Änderungsanträge vorzuschlagen.

03

Abstimmungsergebnis

640Dafür5Dagegen26Enthaltung

Die Abstimmung wurde mit 640 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 26 Enthaltungen angenommen.

04

Was das für die Bürger bedeutet

Dieses Abkommen wird es den Wettbewerbsbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs ermöglichen, enger zusammenzuarbeiten. Konkret: Wenn ein Unternehmen verdächtigt wird, wettbewerbswidrige Praktiken anzuwenden, die sowohl den europäischen als auch den britischen Markt betreffen, können die beiden Behörden Informationen austauschen und ihre Untersuchungen koordinieren. Dies dürfte die Untersuchungen effizienter machen und verhindern, dass wettbewerbswidriges Verhalten durch die Maschen schlüpft. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen besseren Schutz vor Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Kartellen, die die Preise in die Höhe treiben können. Das Abkommen schafft keine neuen Wettbewerbsregeln: Es organisiert die Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Behörden.

Opinion & analysis

Wettbewerb: Parlament billigt EU-Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich ohne Änderungen

Das Europäische Parlament hat mit 640 Stimmen dafür, 5 dagegen und 26 Enthaltungen grünes Licht für das Abkommen gegeben, das die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Union und des Vereinigten Königreichs regelt. Es hat nichts geändert: Es hat den von der Kommission ausgehandelten Text unverändert gebilligt. Eine massive Abstimmung, die eine Grundsatzfrage verdeckt: Macht dieses Abkommen die Märkte freier, oder fügt es eine weitere Bürokratieschicht hinzu, ohne die wahren Barrieren anzutasten?

Das Wichtigste

  • Das Parlament billigt den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsrecht ohne Änderungen.
  • Das Abkommen ermöglicht den Wettbewerbsbehörden beider Seiten, Informationen auszutauschen und ihre Untersuchungen gegen Unternehmen zu koordinieren, die auf beiden Märkten tätig sind.
  • Der Text schafft keine neuen Wettbewerbsregeln: Er organisiert die Zusammenarbeit zwischen bestehenden Behörden.
  • Die Präsidentin des Parlaments wird die Position an den Rat, die Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs übermitteln.

Eine nützliche Zusammenarbeit, aber keine Befreiung

Das Abkommen wird es den Wettbewerbsbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs ermöglichen, Informationen auszutauschen und ihre Maßnahmen zu koordinieren, wenn ein Unternehmen verdächtigt wird, wettbewerbswidrige Praktiken anzuwenden, die beide Märkte betreffen. Konkret dürften die Untersuchungen effizienter werden und wettbewerbswidriges Verhalten seltener durch die Maschen schlüpfen. Für die Bürger bedeutet das einen stärkeren Schutz vor Kartellen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die die Preise in die Höhe treiben.

Aber eines muss klar sein: Dieses Abkommen schafft keine neue Wettbewerbsregel. Es beseitigt keine Marktzutrittsschranke, es senkt keine Verwaltungslast für Unternehmen, die in Europa wachsen wollen. Es fügt einen Kommunikationskanal zwischen Bürokratien hinzu. Das ist nützlich, aber es ist keine wachstumsorientierte Wettbewerbspolitik. Ein wirklich liberaler Ansatz hätte die Gelegenheit genutzt, eine einfache Frage zu stellen: Warum müssen Unternehmen noch immer schwere und zersplitterte Genehmigungsverfahren durchlaufen, um auf beiden Märkten tätig zu sein?

Die Kosten der Langsamkeit und die verpasste Gelegenheit

Die Zusammenarbeit zwischen Behörden kann die Untersuchungsfristen verkürzen, aber sie macht nur ein System flüssiger, das weiterhin grundlegend von nationalen und europäischen Gesetzgebern bestimmt wird. Die wahre Herausforderung für Unternehmer ist nicht die Koordinierung von Untersuchungen, sondern die Vorhersehbarkeit und Schnelligkeit von Entscheidungen. Jeder Monat regulatorischer Unsicherheit bedeutet ein aufgeschobenes Investitionsprojekt, eine verzögerte Einstellung, einen nicht eroberten Markt.

Das Parlament hätte diese Abstimmung nutzen können, um von der Kommission einen Bericht über die konkreten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Wettbewerb zu verlangen oder seine Zustimmung an Vereinfachungszusagen zu knüpfen. Das hat es nicht getan. Es hat zugestimmt, Punkt. Das ist kein Skandal, aber es ist eine verpasste Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Wettbewerb nicht nur eine Sache von Ordnungshütern ist, sondern zuallererst ein Rahmen, der neuen Akteuren den Eintritt und das Gedeihen ermöglicht.

Eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungshütern ersetzt keine Politik, die Märkte öffnet.

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