Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Aufdeckung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität sowie für die diesbezüglichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegeben. Die Abgeordneten stimmten dem Abkommen mit 549 Stimmen bei 75 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen zu. Das Parlament folgt damit dem Vorschlag der Kommission, die dieses Abkommen ausgehandelt hatte. Es handelt sich nicht um ein Verhandlungsmandat oder eine Position in erster Lesung zu einem vorläufigen Abkommen: Das Parlament stimmt einem bereits ausgehandelten Abkommen zu.
Die Europäische Union und die Schweiz haben ein Abkommen ausgehandelt, das die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zwischen Fluggesellschaften und den Schweizer Behörden regelt, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten und aufzudecken. Die Europäische Kommission führte diese Verhandlungen und schlug dem Parlament vor, den Abschluss des Abkommens zu billigen. Der Rat hatte diese Billigung gemäß den Verträgen beantragt. Das Parlament, das im Verfahren der Zustimmung befasst wurde, musste sich in einer einzigen Abstimmung äußern: das Abkommen billigen oder ablehnen, ohne es ändern zu können.
Billigung des AbkommensDas Parlament billigt den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Aufdeckung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität sowie für die diesbezüglichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen.
Übermittlung des StandpunktsDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.
Namentliche AbstimmungDie Abstimmung fand durch elektronische namentliche Abstimmung statt: 549 Abgeordnete stimmten dafür, 75 dagegen und 30 enthielten sich.
Das Parlament hat die Entschließung zur Billigung mit 549 Stimmen bei 75 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommen (elektronische namentliche Abstimmung).
Konkret können die Fluggastdatensätze (PNR) von Flügen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz von den Schweizer Behörden und den Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt und genutzt werden, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten, aufzudecken, zu ermitteln und zu verfolgen. Die Daten der betroffenen Fluggäste werden in diesem Rahmen verarbeitet. Das Abkommen selbst legt die Regeln für diese Übermittlung fest; die Entschließung des Parlaments billigt es lediglich. Der Rat kann das Abkommen nun abschließen, das für die Parteien verbindlich wird.
Das Europäische Parlament hat dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) mit 549 Stimmen dafür, 75 dagegen und 30 Enthaltungen zugestimmt. Ein massives Votum, das jedoch einen bereits ausgehandelten Text bestätigt, ohne die Möglichkeit von Änderungsanträgen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob die Sicherheit diese Übermittlung rechtfertigt, sondern wer die Dateien kontrolliert und zu welchem Preis für die Freiheiten.
Das Parlament wurde im Verfahren der Zustimmung befasst: Es konnte das Abkommen billigen oder ablehnen, nicht ändern. Mit seinem Ja bestätigt es einen Mechanismus zur Übermittlung personenbezogener Daten an einen Drittstaat, ohne Schutzvorkehrungen einfügen zu können. Das ist kein Verfahrensvorwurf, sondern die Feststellung eines Ungleichgewichts. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben verhandelt; das Parlament, die einzige direkt gewählte Institution, hatte nur die Wahl zwischen Ja und Nein.
Das Abkommen selbst legt die Regeln fest: welche Daten übermittelt werden, aus welchen Gründen, für wie lange und mit welchen Kontrollen. Der gebilligte Text sagt nichts davon. Bürger, die zwischen der EU und der Schweiz fliegen, werden erleben, dass ihre Daten von den Schweizer Behörden und denen der Mitgliedstaaten verarbeitet werden, ohne dass das Parlament auf die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre Einfluss nehmen konnte. Das ist eine Machtverlagerung hin zur Exekutive und zu einem Drittstaat, im Namen der Terrorismusbekämpfung.
Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Schweiz ist notwendig. Terrorismus und organisierte Kriminalität machen nicht an Grenzen halt, und ein Staat, der Grenzen mit der EU teilt, muss Informationen austauschen können. Aber Sicherheit ist kein Freibrief. Jede Datei mit personenbezogenen Daten birgt das Risiko von Missbrauch, Fehlern und Zweckentfremdung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dieses Risiko zu messen und wirksame Rechtsbehelfe für die Betroffenen vorzusehen.
Nun wurde das Abkommen im Rahmen eines Verfahrens ausgehandelt, das dem Parlament jede Änderungsbefugnis nimmt. Die Schutzvorkehrungen mögen im Text des Abkommens vorhanden sein, aber sie wurden bei dieser Abstimmung nicht öffentlich debattiert. Ein konsequent liberaler Ansatz hätte verlangt, das Abkommen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, mit klaren Grenzen für die Datenspeicherung und einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle. Die massive Zustimmung des Parlaments entbindet nicht von dieser Forderung: Sie macht sie dringlicher.
Ein Abkommen zu billigen, ohne es anfassen zu können, heißt nicht, demokratische Kontrolle auszuüben, sondern einen anderswo ausgehandelten Kompromiss zu bestätigen.
Das Europäische Parlament hat dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) mit 549 Stimmen dafür, 75 dagegen und 30 Enthaltungen zugestimmt. Ein massives Votum, das jedoch einen bereits ausgehandelten Text bestätigt, ohne die Möglichkeit von Änderungsanträgen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob die Sicherheit diese Übermittlung rechtfertigt, sondern wer die Dateien kontrolliert und zu welchem Preis für die Freiheiten.
Das Parlament wurde im Verfahren der Zustimmung befasst: Es konnte das Abkommen billigen oder ablehnen, nicht ändern. Mit seinem Ja bestätigt es einen Mechanismus zur Übermittlung personenbezogener Daten an einen Drittstaat, ohne Schutzvorkehrungen einfügen zu können. Das ist kein Verfahrensvorwurf, sondern die Feststellung eines Ungleichgewichts. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben verhandelt; das Parlament, die einzige direkt gewählte Institution, hatte nur die Wahl zwischen Ja und Nein.
Das Abkommen selbst legt die Regeln fest: welche Daten übermittelt werden, aus welchen Gründen, für wie lange und mit welchen Kontrollen. Der gebilligte Text sagt nichts davon. Bürger, die zwischen der EU und der Schweiz fliegen, werden erleben, dass ihre Daten von den Schweizer Behörden und denen der Mitgliedstaaten verarbeitet werden, ohne dass das Parlament auf die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre Einfluss nehmen konnte. Das ist eine Machtverlagerung hin zur Exekutive und zu einem Drittstaat, im Namen der Terrorismusbekämpfung.
Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Schweiz ist notwendig. Terrorismus und organisierte Kriminalität machen nicht an Grenzen halt, und ein Staat, der Grenzen mit der EU teilt, muss Informationen austauschen können. Aber Sicherheit ist kein Freibrief. Jede Datei mit personenbezogenen Daten birgt das Risiko von Missbrauch, Fehlern und Zweckentfremdung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dieses Risiko zu messen und wirksame Rechtsbehelfe für die Betroffenen vorzusehen.
Nun wurde das Abkommen im Rahmen eines Verfahrens ausgehandelt, das dem Parlament jede Änderungsbefugnis nimmt. Die Schutzvorkehrungen mögen im Text des Abkommens vorhanden sein, aber sie wurden bei dieser Abstimmung nicht öffentlich debattiert. Ein konsequent liberaler Ansatz hätte verlangt, das Abkommen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, mit klaren Grenzen für die Datenspeicherung und einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle. Die massive Zustimmung des Parlaments entbindet nicht von dieser Forderung: Sie macht sie dringlicher.
Ein Abkommen zu billigen, ohne es anfassen zu können, heißt nicht, demokratische Kontrolle auszuüben, sondern einen anderswo ausgehandelten Kompromiss zu bestätigen.