Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es die Kommission auffordert, ihren Entwurf eines Beschlusses zur Erneuerung der Zulassung des gentechnisch veränderten Maises MON 87460 zurückzuziehen. Es fordert außerdem, diese Zulassung nicht zu erneuern und eine Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO vorzuschlagen. Dies ist kein endgültiger Text: Die Kommission muss noch entscheiden, ob sie ihren Entwurf zurückzieht oder nicht.
Der Mais MON 87460 ist seit 2015 für die menschliche und tierische Ernährung zugelassen, ohne Anbau. Im März 2024 beantragte Bayer die Erneuerung dieser Zulassung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab am 8. Dezember 2025 eine befürwortende Stellungnahme ab, aber das Parlament ist der Ansicht, dass diese Stellungnahme die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Einkommen der Landwirte und die Tiergesundheit nicht abdeckt. Am 10. Juni 2026 erzielte der Expertenausschuss der Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit.
Rückzug des ErneuerungsentwurfsDas Parlament fordert die Kommission auf, ihren Entwurf eines Beschlusses zurückzuziehen, der die Zulassung des Maises MON 87460 erneuern würde.
Keine Erneuerung der ZulassungEs fordert die Kommission auf, die Zulassung nicht zu erneuern, da es keine ausreichenden Beweise für die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Lebensgrundlagen der Landwirte und die Tiergesundheit gibt.
Reform des GVO-VerfahrensEs fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO vorzulegen, als Antwort auf die wiederholten Einwände des Parlaments und das Fehlen einer qualifizierten Mehrheit im Rat.
Unvereinbarkeit mit dem UnionsrechtDas Parlament ist der Ansicht, dass der Entwurf der Kommission die Durchführungsbefugnisse überschreitet, die in der Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel vorgesehen sind, und dass er mit dem Ziel eines hohen Schutzniveaus unvereinbar ist.
Übermittlung an die InstitutionenDie Präsidentin des Parlaments wird die Entschließung an den Rat, die Kommission sowie die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten übermitteln.
Die Entschließung wurde in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 433 Stimmen dafür, 159 dagegen und 10 Enthaltungen angenommen.
Konkret bleibt der Mais MON 87460 vorerst zugelassen: Die Kommission hat ihren Entwurf noch nicht zurückgezogen. Wenn sie ihn zurückzieht, findet die Erneuerung nicht statt und die aktuelle Zulassung läuft zu ihrem geplanten Datum aus. Wenn sie ihn nicht zurückzieht, kann die Erneuerung trotz des Widerstands des Parlaments angenommen werden. Das Parlament fordert außerdem eine Reform des Verfahrens, damit die Entscheidungen über GVO die langfristigen Auswirkungen und die abweichenden Stellungnahmen der Mitgliedstaaten besser berücksichtigen.
Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zur Erneuerung der Zulassung des gentechnisch veränderten Maises MON 87460 zurückzuziehen und diese nicht zu erneuern. Dies ist kein abschließender Rechtsakt, sondern ein klares politisches Signal: Das GVO-Verfahren in seiner derzeitigen Form überzeugt nicht mehr, und das Parlament will es reformieren.
Das Parlament stimmt nicht über ein Verbot ab: Es erhebt Einwand gegen einen Durchführungsentscheidungsvorschlag der Kommission und fordert deren Rückzug. Die Tragweite ist politisch. Die Kommission bleibt Herrin der endgültigen Entscheidung, doch sie wird nun in die Verantwortung genommen: eine Zulassung zu erneuern, die das Parlament für schlecht begründet hält, oder ihren Text zurückzuziehen.
Der Mechanismus ist einfach: Die Zulassung von 2015 läuft aus, und Bayer beantragt ihre Erneuerung. Die EFSA gab im Dezember 2025 eine befürwortende Stellungnahme ab, doch das Parlament ist der Ansicht, dass diese Stellungnahme die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Einkommen der Landwirte und die Tiergesundheit nicht abdeckt. Es fordert die Kommission daher auf, die Zulassung nicht zu erneuern, und stützt sich dabei auf den Ansatz „Eine Gesundheit“.
Der Sachverständigenausschuss der Mitgliedstaaten hat am 10. Juni 2026 keine qualifizierte Mehrheit erzielt. Diese institutionelle Blockade ist das eigentliche Problem: Wenn weder die Staaten noch das Parlament eine Zulassung eindeutig unterstützen, entscheidet die Kommission allein. Das Parlament fordert eine Reform des Verfahrens, um aus dieser Sackgasse herauszukommen.
Das Parlament stellt die Wissenschaft der EFSA nicht infrage, sondern ihren Umfang. Die EFSA bewertet die unmittelbaren Gesundheits- und Umweltrisiken; sie äußert sich nicht zu kumulierten, sozioökonomischen Auswirkungen oder zur Abhängigkeit von Herbiziden. Diese Fragen sind jedoch für Landwirte und Bürger wichtig. Ein Verfahren, das sie ignoriert, führt zu umstrittenen Entscheidungen.
Die Forderung nach Reform ist die Gelegenheit, die Art und Weise zu überdenken, wie die Union GVO zulässt. Ein auf Subsidiarität und Verantwortung gestützter Ansatz würde den Mitgliedstaaten eine echte Rolle geben, ohne den Binnenmarkt zu blockieren. Er würde zudem umfassendere Bewertungen erfordern, aber ohne unnötige Kontrollebenen hinzuzufügen, die Entscheidungen verzögern und die Unternehmen belasten.
In der Zwischenzeit bleibt der Mais MON 87460 zugelassen. Zieht die Kommission ihren Vorschlag zurück, läuft die derzeitige Zulassung zu dem vorgesehenen Datum aus. Zieht sie ihn nicht zurück, kann die Erneuerung trotz des Widerstands des Parlaments angenommen werden. Die Bürger und die Landwirte haben keine klare Antwort, und genau das will das Parlament ändern.
Wenn weder das Parlament noch die Staaten eine Zulassung unterstützen, kann die Kommission nicht allein entscheiden, ohne Rechenschaft abzulegen.
Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zur Erneuerung der Zulassung des gentechnisch veränderten Maises MON 87460 zurückzuziehen und diese nicht zu erneuern. Dies ist kein abschließender Rechtsakt, sondern ein klares politisches Signal: Das GVO-Verfahren in seiner derzeitigen Form überzeugt nicht mehr, und das Parlament will es reformieren.
Das Parlament stimmt nicht über ein Verbot ab: Es erhebt Einwand gegen einen Durchführungsentscheidungsvorschlag der Kommission und fordert deren Rückzug. Die Tragweite ist politisch. Die Kommission bleibt Herrin der endgültigen Entscheidung, doch sie wird nun in die Verantwortung genommen: eine Zulassung zu erneuern, die das Parlament für schlecht begründet hält, oder ihren Text zurückzuziehen.
Der Mechanismus ist einfach: Die Zulassung von 2015 läuft aus, und Bayer beantragt ihre Erneuerung. Die EFSA gab im Dezember 2025 eine befürwortende Stellungnahme ab, doch das Parlament ist der Ansicht, dass diese Stellungnahme die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Einkommen der Landwirte und die Tiergesundheit nicht abdeckt. Es fordert die Kommission daher auf, die Zulassung nicht zu erneuern, und stützt sich dabei auf den Ansatz „Eine Gesundheit“.
Der Sachverständigenausschuss der Mitgliedstaaten hat am 10. Juni 2026 keine qualifizierte Mehrheit erzielt. Diese institutionelle Blockade ist das eigentliche Problem: Wenn weder die Staaten noch das Parlament eine Zulassung eindeutig unterstützen, entscheidet die Kommission allein. Das Parlament fordert eine Reform des Verfahrens, um aus dieser Sackgasse herauszukommen.
Das Parlament stellt die Wissenschaft der EFSA nicht infrage, sondern ihren Umfang. Die EFSA bewertet die unmittelbaren Gesundheits- und Umweltrisiken; sie äußert sich nicht zu kumulierten, sozioökonomischen Auswirkungen oder zur Abhängigkeit von Herbiziden. Diese Fragen sind jedoch für Landwirte und Bürger wichtig. Ein Verfahren, das sie ignoriert, führt zu umstrittenen Entscheidungen.
Die Forderung nach Reform ist die Gelegenheit, die Art und Weise zu überdenken, wie die Union GVO zulässt. Ein auf Subsidiarität und Verantwortung gestützter Ansatz würde den Mitgliedstaaten eine echte Rolle geben, ohne den Binnenmarkt zu blockieren. Er würde zudem umfassendere Bewertungen erfordern, aber ohne unnötige Kontrollebenen hinzuzufügen, die Entscheidungen verzögern und die Unternehmen belasten.
In der Zwischenzeit bleibt der Mais MON 87460 zugelassen. Zieht die Kommission ihren Vorschlag zurück, läuft die derzeitige Zulassung zu dem vorgesehenen Datum aus. Zieht sie ihn nicht zurück, kann die Erneuerung trotz des Widerstands des Parlaments angenommen werden. Die Bürger und die Landwirte haben keine klare Antwort, und genau das will das Parlament ändern.
Wenn weder das Parlament noch die Staaten eine Zulassung unterstützen, kann die Kommission nicht allein entscheiden, ohne Rechenschaft abzulegen.