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Angenommen2026-09-16Landwirtschaft & Ernährung

Das Parlament lehnt die Zulassung des gentechnisch veränderten Sojas GMB151 x DAS-44406-6 ab

Angenommener Text
Dafür44269 %
Dagegen18429 %
Enthaltung122 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, die sich gegen den Vorschlag der Kommission richtet, das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die gentechnisch verändertes Soja GMB151 x DAS-44406-6 enthalten, zuzulassen. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen und dieses Soja nicht zuzulassen, da es nicht genügend Beweise für seine langfristigen Auswirkungen gibt. Sie fordern außerdem eine Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO. Diese Abstimmung ist die Position des Parlaments zu diesem Vorschlag; es handelt sich noch nicht um ein endgültiges Gesetz.

01

Kontext

Die Europäische Kommission beabsichtigte, die Einfuhr und das Inverkehrbringen dieses gentechnisch veränderten Sojas zuzulassen, das entwickelt wurde, um bestimmten Nematoden zu widerstehen und mehrere Herbizide (Glufosinat, 2,4-D, Glyphosat) zu tolerieren. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab am 27. Januar 2026 eine befürwortende Stellungnahme ab, aber das Parlament ist der Ansicht, dass diese Stellungnahme die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Einkommen der Landwirte und die Tiergesundheit nicht abdeckt. Da der zuständige ständige Ausschuss am 10. Juni 2026 keine qualifizierte Mehrheit erzielte, beschloss das Parlament, sich dem Vorschlag förmlich zu widersetzen.

02

Was beschlossen wurde

  1. 1

    Rückzug des Vorschlags gefordertDas Parlament fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss zur Zulassung dieses gentechnisch veränderten Sojas zurückzuziehen.

  2. 2

    Keine Zulassung ohne BeweiseEs fordert die Kommission auf, das Soja nicht zuzulassen, da es nicht genügend Beweise für seine langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Lebensgrundlagen der Landwirte und die Tiergesundheit gibt, und zwar nach dem Ansatz „Eine Gesundheit“.

  3. 3

    Reform des GVO-VerfahrensEs fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO vorzulegen, um seinen wiederholten Einwänden und dem Fehlen einer qualifizierten Mehrheit unter den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

  4. 4

    Überschreitung der BefugnisseDas Parlament ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission die Durchführungsbefugnisse überschreitet, die in der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel vorgesehen sind.

  5. 5

    Unvereinbarkeit mit dem RechtEs ist der Ansicht, dass der Vorschlag nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, da er mit dem Ziel unvereinbar ist, ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit von Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren, die Umwelt und die Interessen der Verbraucher zu gewährleisten.

03

Abstimmungsergebnis

442Dafür184Dagegen12Enthaltung

Das Parlament nahm die Entschließung mit 442 Stimmen dafür, 184 dagegen und 12 Enthaltungen an.

04

Was das für die Bürger bedeutet

Diese Abstimmung bedeutet, dass das gentechnisch veränderte Soja GMB151 x DAS-44406-6 vorerst nicht für das Inverkehrbringen zugelassen wird, es sei denn, die Kommission setzt sich über den Widerstand des Parlaments hinweg. Für die Verbraucher verringert dies das Risiko, dass Lebensmittel oder Futtermittel, die dieses Soja enthalten, ohne weitere Bewertung der langfristigen Auswirkungen auf den europäischen Markt gelangen. Für die Landwirte bleibt das Verbot der Einfuhr von Erzeugnissen aus Pflanzen bestehen, die gegen in der Union verbotene Herbizide wie Glufosinat tolerant sind. Das Parlament fordert außerdem eine Reform des Verfahrens, damit diese Art der Zulassung nicht ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen wird.

Opinion & analysis

Gentechnisch veränderte Soja: Das Parlament weigert sich, einen Blankoscheck zu unterschreiben

Das Europäische Parlament hat mit 442 Stimmen gegen 184 einen Einspruch gegen den Vorschlag der Kommission angenommen, die gentechnisch veränderte Soja GMB151 x DAS-44406-6 zuzulassen. Es geht nicht um eine Debatte über die Wissenschaft, sondern um das Verfahren: eine Zulassung, die ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen wurde, auf der Grundlage einer Bewertung, die weder langfristige Auswirkungen noch in der Union verbotene Herbizide abdeckt.

Das Wichtigste

  • Das Parlament fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen und diese Soja nicht zuzulassen, da es keine ausreichenden Belege für ihre langfristigen Auswirkungen gibt.
  • Es ist der Auffassung, dass der Vorschlag die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreitet und dem Ziel eines hohen Schutzniveaus für Gesundheit und Umwelt widerspricht.
  • Es verlangt eine Reform des GVO-Verfahrens, um aus der Sackgasse herauszukommen: Der Ständige Ausschuss hat am 10. Juni 2026 keine qualifizierte Mehrheit erzielt.
  • Diese Abstimmung ist ein politischer Einspruch, kein endgültiges Gesetz: Die Kommission kann ihn übergehen, muss dann aber die Verantwortung für die Zulassung übernehmen.

Eine Zulassung ohne Mehrheit, eine Verantwortung ohne Träger

Der Mechanismus ist einfach, und er ist das eigentliche Thema. Wenn der Ständige Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit erzielt, lässt die Kommission standardmäßig zu. Niemand hat dafür gestimmt, aber das Produkt kommt herein. Das Parlament ficht diesen Mechanismus an: Es ist der Auffassung, dass der Beschlussentwurf die Durchführungsbefugnisse der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 überschreitet, weil er nicht das hohe Schutzniveau gewährleistet, das diese Verordnung verlangt.

Die betreffende Soja vereint zwei Transformationsereignisse und exprimiert fünf Proteine (Cry14Ab-1, HPPD-4, PAT, AAD-12, 2mEPSPS), um gegen Nematoden resistent zu sein und Glufosinat, 2,4-D und Glyphosat zu tolerieren. Die EFSA hat am 27. Januar 2026 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben, aber sie hat selbst angegeben, dass kumulative und sozioökonomische Auswirkungen nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Das Parlament zieht daraus die Konsequenz: Ohne langfristige toxikologische Studie stützt sich die Zulassung auf eine Teilbewertung.

Glufosinat ist als reproduktionstoxisch 1B eingestuft und in der Union verboten. Die Einfuhr von Pflanzen zu erlauben, die gegen dieses Herbizid tolerant gemacht wurden, schafft einen unlauteren Wettbewerb für europäische Landwirte, die es nicht verwenden dürfen. Das ist keine Frage eines abstrakten Prinzips: Es ist ein direkter Kostenfaktor für diejenigen, die unter europäischen Regeln produzieren.

Das Verfahren reformieren, statt das Parlament zu umgehen

Das Parlament fordert nicht nur den Rückzug dieses Vorschlags. Es fordert einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Entscheidungsverfahrens über GVO. Das ist der nützlichste Teil des Textes: Solange das Fehlen einer qualifizierten Mehrheit als grünes Licht gilt, wird sich die Debatte bei jedem Dossier wiederholen, und die Kommission wird allein eine Verantwortung tragen, die durch keine Abstimmung bestätigt wurde.

Eine Reform im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sollte die Entscheidung eindeutig machen: Entweder übernimmt eine qualifizierte Mehrheit die Zulassung, oder die Zulassung wird verweigert. So wie es steht, erleben Steuerzahler und Verbraucher eine Entscheidung, die niemand verteidigt hat. Die Kosten der Unsicherheit sind für Importeure und Tierhalter real, die von einem Dossier zum anderen nicht wissen, woran sie sind.

Die Abstimmung (442 dafür, 184 dagegen, 12 Enthaltungen) ist keine Ablehnung der Wissenschaft. Sie ist eine Ablehnung der verfahrensrechtlichen Fiktion. Die Kommission kann diesen Einspruch ignorieren. Dann muss sie erklären, warum sie eine Soja zulässt, deren Bewertung weder die kumulativen Auswirkungen noch die Herbizide abdeckt, die sie selbst verbietet.

Eine Zulassung ohne Mehrheit ist keine Entscheidung: Sie ist eine Verweigerung von Verantwortung.

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