Am 18. Dezember 2024 verabschiedete das Europäische Parlament eine Änderung seiner Geschäftsordnung, um zwei neue ständige Ausschüsse zu schaffen: einen für Sicherheit und Verteidigung und einen für öffentliche Gesundheit. Dieser Beschluss zielt darauf ab, die Fähigkeit des Parlaments zu stärken, diese prioritären Themen zu behandeln.
Bislang hatte das Europäische Parlament 20 ständige Ausschüsse, die jeweils auf einen Legislativbereich spezialisiert waren (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft usw.). Angesichts der sich wandelnden geopolitischen Herausforderungen (Krieg in der Ukraine, internationale Spannungen) und gesundheitlicher Herausforderungen (COVID-19-Pandemie) hielten es die Abgeordneten für notwendig, eigene Strukturen zu schaffen, um die parlamentarische Arbeit zu Sicherheit und Verteidigung einerseits und zur öffentlichen Gesundheit andererseits besser zu koordinieren.
Das Parlament änderte Anhang VI seiner Geschäftsordnung, der die Zuständigkeiten der Ausschüsse auflistet. Konkret:
Diese beiden Ausschüsse ersetzen den früheren Unterausschuss „Sicherheit und Verteidigung“ (der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unterstand) und machen eine faktisch bereits bestehende Arbeitsgruppe zur Gesundheit offiziell.
Der Beschluss wurde mit 448 Stimmen dafür, 161 dagegen und 40 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung erfolgte elektronisch namentlich, sodass jeder Abgeordnete einzeln erfasst wurde.
Für die europäischen Bürger bedeutet diese Umstrukturierung, dass das Parlament gezielter an zwei Themen arbeiten kann, die sie direkt betreffen:
In der Praxis können die Bürger erwarten, dass das Parlament bei diesen Themen reaktionsfähiger und kompetenter wird, auch wenn die endgültigen Entscheidungen weiterhin mit dem Rat (den nationalen Regierungen) geteilt werden.
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