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Angenommen2024-12-18

Das Europäische Parlament schafft zwei neue ständige Ausschüsse: Sicherheit und Verteidigung, öffentliche Gesundheit

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0064
Angenommener Text
Dafür
448
69%
Dagegen
161
25%
Enthaltung
40
6%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Am 18. Dezember 2024 verabschiedete das Europäische Parlament eine Änderung seiner Geschäftsordnung, um zwei neue ständige Ausschüsse zu schaffen: einen für Sicherheit und Verteidigung und einen für öffentliche Gesundheit. Dieser Beschluss zielt darauf ab, die Fähigkeit des Parlaments zu stärken, diese prioritären Themen zu behandeln.

Hintergrund

Bislang hatte das Europäische Parlament 20 ständige Ausschüsse, die jeweils auf einen Legislativbereich spezialisiert waren (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft usw.). Angesichts der sich wandelnden geopolitischen Herausforderungen (Krieg in der Ukraine, internationale Spannungen) und gesundheitlicher Herausforderungen (COVID-19-Pandemie) hielten es die Abgeordneten für notwendig, eigene Strukturen zu schaffen, um die parlamentarische Arbeit zu Sicherheit und Verteidigung einerseits und zur öffentlichen Gesundheit andererseits besser zu koordinieren.

Was beschlossen wurde

Das Parlament änderte Anhang VI seiner Geschäftsordnung, der die Zuständigkeiten der Ausschüsse auflistet. Konkret:

  • Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung: Er wird sich mit Fragen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), militärischen und zivilen Missionen der EU, Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen befassen.
  • Ausschuss für öffentliche Gesundheit: Er wird sich mit Rechtsvorschriften zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, Krankheitsprävention, digitaler Gesundheit und grenzüberschreitender Gesundheitszusammenarbeit befassen.

Diese beiden Ausschüsse ersetzen den früheren Unterausschuss „Sicherheit und Verteidigung“ (der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unterstand) und machen eine faktisch bereits bestehende Arbeitsgruppe zur Gesundheit offiziell.

Abstimmungsergebnis

Der Beschluss wurde mit 448 Stimmen dafür, 161 dagegen und 40 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung erfolgte elektronisch namentlich, sodass jeder Abgeordnete einzeln erfasst wurde.

Was dies für die Bürger ändert

Für die europäischen Bürger bedeutet diese Umstrukturierung, dass das Parlament gezielter an zwei Themen arbeiten kann, die sie direkt betreffen:

  • Sicherheit und Verteidigung: Entscheidungen über EU-Militäreinsätze, Schutz vor Cyberangriffen oder Koordinierung bei hybriden Bedrohungen werden von einem eigenen Ausschuss geprüft, was europäische Reaktionen beschleunigen kann.
  • Öffentliche Gesundheit: Künftige Rechtsvorschriften zu Arzneimitteln, Pandemievorsorge oder Patientensicherheit werden von einem spezialisierten Ausschuss vorbereitet, was eine bessere Expertise und engere Überwachung ermöglicht.

In der Praxis können die Bürger erwarten, dass das Parlament bei diesen Themen reaktionsfähiger und kompetenter wird, auch wenn die endgültigen Entscheidungen weiterhin mit dem Rat (den nationalen Regierungen) geteilt werden.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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