Das Europäische Parlament hat beschlossen, die parlamentarische Immunität von Afroditi Latinopoulou, einer griechischen Abgeordneten, aufzuheben, damit die griechische Justiz sie in einem Fall von Urkundenfälschung, Gebrauch gefälschter Urkunden und Wahlbetrug im Wiederholungsfall verfolgen kann. Der Beschluss wurde durch Handzeichen angenommen, ohne individuelle Stimmenzählung. Die Präsidentin des Parlaments muss diesen Beschluss unverzüglich der zuständigen griechischen Justizbehörde und der Betroffenen übermitteln. Es handelt sich nicht um ein Gesetz: Es ist ein interner Beschluss des Parlaments über die Immunität eines seiner Mitglieder.
Die griechische Justiz verdächtigt Afroditi Latinopoulou, die Partei FONI LOGIKIS unter Verstoß gegen das griechische Parteiengesetz gegründet zu haben, das mindestens 200 Bürgerunterschriften für die Gründung einer Partei verlangt. Ein erheblicher Teil dieser Unterschriften soll fiktiv oder gefälscht sein. Die mutmaßlichen Taten sollen zwischen 2023 und Juni 2024 stattgefunden haben. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde am 11. Dezember 2025 von der griechischen Staatsanwaltschaft übermittelt und am 19. Januar 2026 im Parlament angekündigt. Die Abgeordnete wurde am 3. Juni 2026 angehört. Das Parlament prüfte, ob die vorgeworfenen Handlungen zur normalen Ausübung des parlamentarischen Mandats gehören, was nach seiner Auffassung nicht der Fall ist.
Aufhebung der ImmunitätDas Europäische Parlament hebt die parlamentarische Immunität von Afroditi Latinopoulou auf, wodurch die griechischen Justizbehörden sie wegen Urkundenfälschung, Gebrauch gefälschter Urkunden und Wahlbetrug im Wiederholungsfall verfolgen können.
Unverzügliche ÜbermittlungDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Beschluss unverzüglich der zuständigen Behörde der Hellenischen Republik und Afroditi Latinopoulou selbst zu übermitteln.
TatzeitraumDie mutmaßlichen Straftaten sollen zwischen 2023 und Juni 2024 begangen worden sein, vor ihrer Wahl ins Europäische Parlament im Juni 2024.
Verfahren eingehaltenAfroditi Latinopoulou wurde am 3. Juni 2026 angehört und legte ihre Unterlagen vor, gemäß den Verfahrensregeln des Parlaments in Immunitätsangelegenheiten.
Der Beschluss wurde durch Handzeichen angenommen. Es wurde keine individuelle Stimmenzählung erfasst.
Dieser Beschluss bedeutet, dass die griechische Justiz nun die Abgeordnete Afroditi Latinopoulou wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung und Wahlbetrugs untersuchen und verfolgen kann, ohne dass ihr europäisches Mandat dem entgegensteht. Für die Bürger zeigt dies, dass die parlamentarische Immunität kein persönlicher Schutz vor Strafverfolgung ist, sondern eine Garantie, die auf das unabhängige Funktionieren des Parlaments beschränkt ist. Der Beschluss greift der Schuld oder Unschuld der Betroffenen in keiner Weise vor: Die griechische Justiz muss entscheiden.
Das Europäische Parlament hat die parlamentarische Immunität von Afroditi Latinopoulou, einer griechischen Abgeordneten, aufgehoben, damit die Justiz ihres Landes sie wegen Urkundenfälschung, Gebrauchs gefälschter Urkunden und Wahlbetrugs im Wiederholungsfall verfolgen kann. Das ist keine Verurteilung, sondern das Ende eines Privilegs, das Handlungen, die nichts mit dem Mandat zu tun haben, niemals hätte schützen dürfen. Der Beschluss wurde per Handzeichen ohne Einzelauszählung angenommen, und die Präsidentin muss ihn unverzüglich der hellenischen Justizbehörde übermitteln.
Die parlamentarische Immunität ist kein persönlicher Schutzschild. Sie gewährleistet die Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Abgeordneten gegen Verfolgung wegen Meinungen oder Abstimmungen, die bei der Ausübung des Mandats geäußert wurden. Die Afroditi Latinopoulou vorgeworfenen Handlungen, Urkundenfälschung, Gebrauch gefälschter Urkunden und Wahlbetrug, haben nichts mit einer Meinung oder einer Abstimmung zu tun. Das Parlament konnte sie daher nicht decken, ohne eine institutionelle Garantie in ein individuelles Privileg zu verwandeln.
Das Verfahren wurde eingehalten: Antrag der griechischen Staatsanwaltschaft übermittelt am 11. Dezember 2025, im Plenum angekündigt am 19. Januar 2026, Anhörung der Betroffenen am 3. Juni 2026, Unterlagen vorgelegt. Das Parlament hat geprüft, ob die Handlungen zur normalen Ausübung des Mandats gehörten. Es kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Das ist die richtige Lesart: Eine gefälschte Unterschrift zur Gründung einer Partei ist kein parlamentarischer Akt.
Der Beschluss sagt nichts über die Schuld. Er beseitigt nur ein Verfahrenshindernis. Die griechische Justiz muss entscheiden, mit den Garantien eines fairen Verfahrens. Aufhebung der Immunität mit Verurteilung zu verwechseln wäre ein Fehler; Immunität mit Straflosigkeit zu verwechseln wäre ein noch schwerwiegenderer.
Eine im Juni 2024 gewählte Europaabgeordnete sieht ihre Immunität für Handlungen aufgehoben, die vor ihrer Wahl liegen. Das zeigt, dass das europäische Mandat kein Zufluchtsort ist. Die Wähler, die Afroditi Latinopoulou gewählt haben, können die Fakten vor der griechischen Justiz und dann an der Urne beurteilen. Individuelle Verantwortung gilt für alle, auch für diejenigen, die im Parlament sitzen.
Die Abstimmung per Handzeichen ohne Einzelauszählung macht es unmöglich zu wissen, welche Fraktionen die Aufhebung unterstützt haben. Das ist nicht belanglos: Bei einer Frage der Redlichkeit sollte Transparenz der Abstimmungen die Regel sein. Die Wähler haben ein Recht zu wissen, wer was geschützt hat. Ein transparenteres Verfahren mit namentlicher Abstimmung hätte das Vertrauen in die Institution besser gestärkt.
Das Wesentliche bleibt: Das Parlament hat seine Arbeit getan. Es hat den Antrag in der Sache geprüft, die Betroffene angehört und festgestellt, dass die Immunität keine gewöhnlichen Straftaten deckte. Eine Alternative auf der Grundlage der Subsidiarität hätte darin bestanden, die nationale Justiz bei Handlungen, die nichts mit dem Mandat zu tun haben, ohne vorherige Genehmigung handeln zu lassen und das Immunitätsverfahren allein auf Verfolgungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit zu beschränken. Das Parlament hätte so weniger Ermessensspielraum, und die Bürger hätten eine schnellere Justiz.
Die Immunität schützt die Funktion, nicht die Person: Sobald die Handlungen außerhalb des Mandats liegen, muss sie fallen.
Das Europäische Parlament hat die parlamentarische Immunität von Afroditi Latinopoulou, einer griechischen Abgeordneten, aufgehoben, damit die Justiz ihres Landes sie wegen Urkundenfälschung, Gebrauchs gefälschter Urkunden und Wahlbetrugs im Wiederholungsfall verfolgen kann. Das ist keine Verurteilung, sondern das Ende eines Privilegs, das Handlungen, die nichts mit dem Mandat zu tun haben, niemals hätte schützen dürfen. Der Beschluss wurde per Handzeichen ohne Einzelauszählung angenommen, und die Präsidentin muss ihn unverzüglich der hellenischen Justizbehörde übermitteln.
Die parlamentarische Immunität ist kein persönlicher Schutzschild. Sie gewährleistet die Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Abgeordneten gegen Verfolgung wegen Meinungen oder Abstimmungen, die bei der Ausübung des Mandats geäußert wurden. Die Afroditi Latinopoulou vorgeworfenen Handlungen, Urkundenfälschung, Gebrauch gefälschter Urkunden und Wahlbetrug, haben nichts mit einer Meinung oder einer Abstimmung zu tun. Das Parlament konnte sie daher nicht decken, ohne eine institutionelle Garantie in ein individuelles Privileg zu verwandeln.
Das Verfahren wurde eingehalten: Antrag der griechischen Staatsanwaltschaft übermittelt am 11. Dezember 2025, im Plenum angekündigt am 19. Januar 2026, Anhörung der Betroffenen am 3. Juni 2026, Unterlagen vorgelegt. Das Parlament hat geprüft, ob die Handlungen zur normalen Ausübung des Mandats gehörten. Es kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Das ist die richtige Lesart: Eine gefälschte Unterschrift zur Gründung einer Partei ist kein parlamentarischer Akt.
Der Beschluss sagt nichts über die Schuld. Er beseitigt nur ein Verfahrenshindernis. Die griechische Justiz muss entscheiden, mit den Garantien eines fairen Verfahrens. Aufhebung der Immunität mit Verurteilung zu verwechseln wäre ein Fehler; Immunität mit Straflosigkeit zu verwechseln wäre ein noch schwerwiegenderer.
Eine im Juni 2024 gewählte Europaabgeordnete sieht ihre Immunität für Handlungen aufgehoben, die vor ihrer Wahl liegen. Das zeigt, dass das europäische Mandat kein Zufluchtsort ist. Die Wähler, die Afroditi Latinopoulou gewählt haben, können die Fakten vor der griechischen Justiz und dann an der Urne beurteilen. Individuelle Verantwortung gilt für alle, auch für diejenigen, die im Parlament sitzen.
Die Abstimmung per Handzeichen ohne Einzelauszählung macht es unmöglich zu wissen, welche Fraktionen die Aufhebung unterstützt haben. Das ist nicht belanglos: Bei einer Frage der Redlichkeit sollte Transparenz der Abstimmungen die Regel sein. Die Wähler haben ein Recht zu wissen, wer was geschützt hat. Ein transparenteres Verfahren mit namentlicher Abstimmung hätte das Vertrauen in die Institution besser gestärkt.
Das Wesentliche bleibt: Das Parlament hat seine Arbeit getan. Es hat den Antrag in der Sache geprüft, die Betroffene angehört und festgestellt, dass die Immunität keine gewöhnlichen Straftaten deckte. Eine Alternative auf der Grundlage der Subsidiarität hätte darin bestanden, die nationale Justiz bei Handlungen, die nichts mit dem Mandat zu tun haben, ohne vorherige Genehmigung handeln zu lassen und das Immunitätsverfahren allein auf Verfolgungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit zu beschränken. Das Parlament hätte so weniger Ermessensspielraum, und die Bürger hätten eine schnellere Justiz.
Die Immunität schützt die Funktion, nicht die Person: Sobald die Handlungen außerhalb des Mandats liegen, muss sie fallen.