Am 12. Februar 2025 verabschiedete das Europäische Parlament einen Legislativentschluss zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Steuerbereich. Dieser Beschluss, der mit 608 Stimmen dafür, 33 dagegen und 8 Enthaltungen angenommen wurde, ändert die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Besteuerung.
Die Richtlinie 2011/16/EU legt die Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Länder fest. Der Vorschlag der Europäischen Kommission (COM(2024)0497) zielte darauf ab, diesen Austausch zu verbessern, um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung wirksamer zu bekämpfen. Das Parlament wurde im Rahmen des besonderen Gesetzgebungsverfahrens (CNS) konsultiert.
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Kommission mit Änderungen gebilligt. Es fordert insbesondere:
Die Berichterstatterin Aurore Lalucq (S&D, Frankreich) betonte, dass diese Maßnahmen die Möglichkeiten für Steuerbetrug und -hinterziehung verringern und gleichzeitig die Grundrechte der Bürger wahren werden.
Der Text wurde mit großer Mehrheit angenommen: 608 Stimmen dafür, 33 dagegen und 8 Enthaltungen. Dieses Ergebnis zeigt einen starken Konsens zwischen den politischen Gruppen, auch wenn einige Vorbehalte hinsichtlich der Auswirkungen auf Unternehmen äußerten.
Diese Reform zielt darauf ab, das Steuersystem gerechter und transparenter zu machen. Konkret soll sie es den Steuerbehörden ermöglichen, nicht deklarierte Einkünfte besser zu erkennen, insbesondere solche, die über digitale Plattformen oder Krypto-Assets erzielt werden. Für ehrliche Bürger bedeutet dies einen faireren Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten und eine Verringerung der Ungleichheiten. Langfristig kann eine bessere Steuerzusammenarbeit auch dazu beitragen, öffentliche Dienstleistungen effizienter zu finanzieren.
Der nächste Schritt ist die Prüfung des Textes durch den Rat der EU, der einstimmig entscheiden muss. Das Parlament hat den Rat aufgefordert, seine Änderungen zu berücksichtigen, um die Bekämpfung von Steuerbetrug in der EU zu verstärken.
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