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Angenommen2026-07-08Landwirtschaft & Ernährung

Das Parlament fordert die Aufhebung der Zulassung des gentechnisch veränderten Maises NK603 x T25

Angenommener Text
Dafür46069 %
Dagegen18929 %
Enthaltung142 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

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Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat gegen die Entscheidung der Kommission gestimmt, mit der am 29. Juni 2026 die Zulassung des Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Maises NK603 x T25 erneuert wurde. Es fordert die Kommission auf, diese Entscheidung aufzuheben und die Zulassung nicht zu erneuern, da es an ausreichenden Nachweisen über die langfristigen Auswirkungen fehlt. Das Parlament fordert außerdem eine Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO. Diese Abstimmung ist keine Verhandlungsposition und ändert das Gesetz noch nicht.

01

Kontext

Die Kommission hatte am 29. Juni 2026 eine Entscheidung angenommen, mit der die Zulassung des Inverkehrbringens von Produkten, die gentechnisch veränderten Mais NK603 x T25 enthalten, nach den europäischen Vorschriften über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel erneuert wurde. Dieser Mais kombiniert zwei Herbizidtoleranzmerkmale: Glyphosat und Glufosinat-Ammonium. Das Parlament ficht diese Entscheidung an und fordert ihre Aufhebung.

02

Was beschlossen wurde

  1. 1

    Forderung nach Aufhebung der EntscheidungDas Parlament fordert die Kommission auf, ihre Entscheidung vom 29. Juni 2026 aufzuheben, mit der die Zulassung des gentechnisch veränderten Maises NK603 x T25 erneuert wurde.

  2. 2

    Ablehnung der ErneuerungDas Parlament fordert die Kommission auf, die Zulassung dieses Maises nicht zu erneuern, da es an ausreichenden Nachweisen über seine langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Existenzgrundlage der Landwirte und die Tiergesundheit fehlt.

  3. 3

    Reform des GVO-VerfahrensDas Parlament fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO vorzulegen, angesichts der wiederholten Einwände des Parlaments und des Fehlens einer qualifizierten Mehrheit unter den Mitgliedstaaten.

  4. 4

    Überschreitung der BefugnisseDas Parlament ist der Auffassung, dass die Entscheidung der Kommission die in der Verordnung vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

03

Abstimmungsergebnis

460Dafür189Dagegen14Enthaltung

Das Parlament hat diese Entschließung mit 460 Stimmen bei 189 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen.

04

Was das für die Bürger bedeutet

Konkret bleibt der gentechnisch veränderte Mais NK603 x T25 vorerst zugelassen: Die Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2026 wird durch diese Abstimmung nicht aufgehoben. Das Parlament fordert die Kommission auf, von dieser Zulassung Abstand zu nehmen und sie nicht zu erneuern, aber die Kommission ist nicht verpflichtet, dieser Stellungnahme zu folgen. Wenn die Kommission ihre Entscheidung aufheben würde, könnten Produkte, die diesen Mais enthalten, nicht mehr auf dem Markt der Union in Verkehr gebracht werden. Das Parlament fordert außerdem eine Reform des Entscheidungsverfahrens für GVO, die die Art und Weise ändern könnte, wie diese Zulassungen künftig entschieden werden.

Opinion & analysis

GVO: Das Parlament fordert die Aufhebung, die Kommission entscheidet allein

Das Europäische Parlament hat gegen die Erneuerung der Zulassung des gentechnisch veränderten Maises NK603 x T25 gestimmt und die Kommission aufgefordert, ihren Beschluss vom 29. Juni 2026 aufzuheben. Dieses Votum ist kein Gesetz: Es offenbart vor allem einen Mechanismus, in dem die Kommission ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zulässt und das Parlament nur ein politisches Vetorecht ohne bindende Wirkung hat.

Das Wichtigste

  • Das Parlament fordert die Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1417 und ersucht die Kommission, die Zulassung des Maises NK603 x T25 nicht zu erneuern.
  • Es ist der Auffassung, dass die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse überschritten hat und dass der Beschluss mit dem Ziel eines hohen Schutzniveaus der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 unvereinbar ist.
  • Es verlangt eine Reform des GVO-Verfahrens, da im Ständigen Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit zustande kommt und das Parlament wiederholt Einwände erhebt.
  • Das Votum (460 dafür, 189 dagegen, 14 Enthaltungen) hebt den Beschluss nicht auf: Der Mais bleibt zugelassen, solange die Kommission ihn nicht zurücknimmt.

Eine Zulassung ohne Mehrheit, ein Einwand ohne Wirkung

Der Beschluss der Kommission vom 29. Juni 2026 erneuert die Zulassung des Maises NK603 x T25, eines gestapelten Maises, der gegenüber Glyphosat und Glufosinat-Ammonium tolerant ist. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel erzielte bei seiner Abstimmung am 27. April 2026 keine qualifizierte Mehrheit. Die Kommission entschied daher allein, wie es das Komitologieverfahren erlaubt. Das Parlament erhebt Einwand: Es ist der Auffassung, dass dieser Beschluss die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreitet und mit dem Ziel eines hohen Schutzniveaus für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt unvereinbar ist.

Doch dieser Einwand ist kein Gesetz. Er ersucht die Kommission, ihren Beschluss aufzuheben und die Zulassung nicht zu erneuern. Die Kommission ist nicht verpflichtet, dieser Stellungnahme zu folgen. Konkret bleibt der Mais NK603 x T25 für das Inverkehrbringen als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Erzeugnisse, die ihn enthalten, können weiterhin in der Union zirkulieren. Das Parlament fordert zudem eine Reform des GVO-Verfahrens, doch auch dabei handelt es sich um ein Ersuchen, nicht um eine Verpflichtung.

Das eigentliche Problem: ein Verfahren, das die Verantwortung erschöpft

Die GVO-Debatte wird allzu oft auf einen Gegensatz zwischen Befürwortern und Gegnern reduziert. Der Kernpunkt liegt woanders: Das derzeitige Verfahren erlaubt es der Kommission, ein Produkt ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zuzulassen, während sie wiederholte Einwände des Parlaments hinnehmen muss. Jeder kann die Verantwortung auf den anderen abschieben. Die Mitgliedstaaten übernehmen ihre Abstimmung nicht, die Kommission trägt allein einen Beschluss, den das Parlament bestreitet, und der Bürger weiß nicht mehr, wer was entschieden hat. Das ist kein wissenschaftliches Problem, sondern ein Problem politischer Verantwortung.

Das Parlament betont, dass die EFSA die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit, die Existenzgrundlagen der Landwirte und die Tiergesundheit nicht geprüft hat und dass ihre Stellungnahme von 2025 diese Dimensionen nicht abdeckt. Es weist zudem auf den gestiegenen Einsatz zusätzlicher Herbizide und das Risiko hin, dass Landwirte in einem herbizidabhängigen System eingeschlossen werden. Diese Argumente verdienen eine Abwägung. Doch die Antwort kann nicht darin bestehen, die Kommission unter Berufung auf die fehlende Mehrheit allein entscheiden zu lassen. Ein auf Subsidiarität und Verantwortung gegründeter Ansatz würde verlangen, dass die Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen übernehmen, dass Zulassungen in regelmäßigen Abständen anhand realer Daten überprüft werden und dass die Landwirte die Freiheit haben, ihre Kulturen zu wählen, ohne durch ein System von Saatgut und Herbiziden eingeschlossen zu werden.

Im derzeitigen Zustand fordert das Parlament die Aufhebung und eine Reform. Die Kommission kann beides ignorieren. Der Mais bleibt zugelassen, und das Verfahren bleibt blockiert.

Ein Einwand ohne bindende Wirkung ist ein weiterer Protest in einem Verfahren, das bereits die Verantwortung aller Beteiligten erschöpft hat.

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