Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es die Europäische Kommission auffordert, ihre Zulassung des genetisch veränderten Sojas MON 87705 für Lebens- und Futtermittel zurückzunehmen. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass diese Zulassung die in der europäischen Regelung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das Parlament fordert die Kommission außerdem auf, die Einfuhr herbizidtoleranter genetisch veränderter Kulturen nicht mehr zu genehmigen. Diese Entschließung ist ein politischer Einwand: Sie entzieht die Zulassung nicht von sich aus, und die Kommission muss entscheiden, ob sie ihren Beschluss widerruft oder nicht.
Die Europäische Kommission hatte am 29. Juni 2026 die Zulassung des Sojas MON 87705, einer gegen Glyphosat toleranten Sorte mit erhöhtem Ölsäuregehalt, für Lebens- und Futtermittel erneuert. Diese Zulassung stützte sich auf eine befürwortende Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 12. Januar 2026. Das Europäische Parlament ficht diese Entscheidung seit mehreren Jahren an und verweist auf die Grenzen wissenschaftlicher Bewertungen, das Fehlen langfristiger toxikologischer Studien und die Auswirkungen des verstärkten Herbizideinsatzes auf die biologische Vielfalt und die Gesundheit. Am 27. April 2026 ergab sich im zuständigen ständigen Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Zulassung.
Forderung nach Widerruf der ZulassungDas Parlament fordert die Kommission auf, ihren Beschluss vom 29. Juni 2026 zu widerrufen, mit dem die Zulassung des Sojas MON 87705 erneuert wird. Diese Aufforderung richtet sich an die Kommission und entzieht die Zulassung nicht von sich aus.
Überschreitung der DurchführungsbefugnisseDas Parlament ist der Ansicht, dass der Beschluss der Kommission die in der europäischen Regelung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreitet.
Unvereinbarkeit mit dem UnionsrechtDas Parlament ist der Ansicht, dass der Beschluss nicht mit dem Ziel dieser Regelung vereinbar ist, nämlich ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit der Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, die Umwelt und die Verbraucherinteressen zu gewährleisten und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen.
Ablehnung herbizidtoleranter KulturenDas Parlament ersucht die Kommission, die Einfuhr herbizidtoleranter genetisch veränderter Kulturen nicht zu genehmigen, da dies den Einsatz zusätzlicher Herbizide und die Risiken für die biologische Vielfalt, die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer erhöhen würde.
Einhaltung internationaler VerpflichtungenDas Parlament fordert die Kommission auf, die Verpflichtungen der Union aus internationalen Übereinkünften wie dem Übereinkommen von Paris über den Klimawandel, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu berücksichtigen und jedem Entwurf eines Durchführungsrechtsakts eine Begründung beizufügen, in der dargelegt wird, wie er dem Grundsatz der Vermeidung von Schäden entspricht.
Die Entschließung wurde in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 466 Stimmen bei 175 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen angenommen.
Konkret bleibt die Zulassung des Sojas MON 87705 in Kraft, solange die Kommission sie nicht widerruft. Das Parlament übt politischen Druck aus, damit die Kommission diesen Beschluss überdenkt und ihre Praxis bei der Zulassung herbizidtoleranter genetisch veränderter Kulturen ändert. Für die Verbraucher bedeutet dies, dass das Vorhandensein dieses Sojas in Lebens- und Futtermitteln, die in die Union eingeführt werden, derzeit nicht verboten ist. Für Landwirte und Unternehmen bleiben die Einfuhr- und Kennzeichnungsvorschriften bis zu einer etwaigen Entscheidung der Kommission unverändert.
Das Europäische Parlament hat mit 466 Stimmen gegen 175 bei 16 Enthaltungen eine Entschließung verabschiedet, in der es die Kommission auffordert, die am 29. Juni 2026 erneuerte Zulassung des gentechnisch veränderten Sojas MON 87705 zu widerrufen. Diese Zulassung bleibt in Kraft, solange die Kommission sie nicht zurücknimmt. Der eigentliche Streitpunkt ist nicht das Soja, sondern die Ermessensmacht einer Kommission, die ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zulässt und ihre Entscheidungen nicht vor den Wählern verantwortet.
Der Beschluss der Kommission stützt sich auf eine befürwortende Stellungnahme der EFSA vom 12. Januar 2026, doch der Ständige Ausschuss hat keine qualifizierte Mehrheit gefunden. In einer Union, in der Durchführungsbeschlüsse die Bürger binden, bedeutet die Zulassung eines Produkts ohne klare Mehrheit, das Risiko auf Verbraucher und Landwirte abzuwälzen, ohne dass ein gewählter Vertreter dafür geradestehen muss. Das Parlament hingegen hat abgestimmt: 466 dafür, 175 dagegen, 16 Enthaltungen. Diese politische Mehrheit sollte Gewicht haben.
Der Mechanismus ist einfach: Die Entschließung ist ein politischer Einwand. Sie setzt die Zulassung nicht aus. Die Kommission kann das Parlament ignorieren, und das Soja MON 87705 gelangt weiterhin in die Union. Für die Unternehmen bleibt die Unsicherheit bestehen: Die Einfuhr- und Kennzeichnungsvorschriften ändern sich nicht, solange die Kommission nicht widerrufen hat. Die Kosten dieser Unsicherheit tragen die Marktteilnehmer, nicht diejenigen, die sie verursacht haben.
Das Parlament bestreitet nicht die Wissenschaft der EFSA, es betont deren Grenzen. Die Stellungnahme der EFSA berücksichtigt nicht die weiterreichenden Umwelt-, sozioökonomischen und kumulativen Auswirkungen, die sie als außerhalb ihrer Zuständigkeit betrachtet. Eine langfristige toxikologische Studie wurde nicht verlangt. Nun ist das Soja MON 87705 glyphosattolerant, und Studien zeigen, dass diese Kulturen den Einsatz zusätzlicher Herbizide erhöhen und die Landwirte in einen Teufelskreis treiben. Die Kommission lässt zu, ohne diese Folgen bewertet zu haben, und ohne sie verantworten zu müssen.
Das Parlament fordert zudem, dass die Kommission die Einfuhr herbizidtoleranter Kulturen nicht mehr zulässt. Das ist eine feste Position, die jedoch im Register der politischen Forderung bleibt. Ein auf Subsidiarität gestützter Ansatz hätte darin bestanden, die Entscheidung den Mitgliedstaaten zu überlassen oder vor jeder Zulassung eine qualifizierte Mehrheit zu verlangen. Ohne diese Reform bleibt der Status quo bestehen: Die Kommission lässt zu, das Parlament protestiert, und die Bürger haben keinen direkten Rechtsbehelf.
Eine Kommission, die ohne Mehrheit zulässt und ihre Entscheidungen nicht verantwortet, ist keine verantwortliche Exekutive, sondern eine Macht ohne Gesicht.
Das Europäische Parlament hat mit 466 Stimmen gegen 175 bei 16 Enthaltungen eine Entschließung verabschiedet, in der es die Kommission auffordert, die am 29. Juni 2026 erneuerte Zulassung des gentechnisch veränderten Sojas MON 87705 zu widerrufen. Diese Zulassung bleibt in Kraft, solange die Kommission sie nicht zurücknimmt. Der eigentliche Streitpunkt ist nicht das Soja, sondern die Ermessensmacht einer Kommission, die ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zulässt und ihre Entscheidungen nicht vor den Wählern verantwortet.
Der Beschluss der Kommission stützt sich auf eine befürwortende Stellungnahme der EFSA vom 12. Januar 2026, doch der Ständige Ausschuss hat keine qualifizierte Mehrheit gefunden. In einer Union, in der Durchführungsbeschlüsse die Bürger binden, bedeutet die Zulassung eines Produkts ohne klare Mehrheit, das Risiko auf Verbraucher und Landwirte abzuwälzen, ohne dass ein gewählter Vertreter dafür geradestehen muss. Das Parlament hingegen hat abgestimmt: 466 dafür, 175 dagegen, 16 Enthaltungen. Diese politische Mehrheit sollte Gewicht haben.
Der Mechanismus ist einfach: Die Entschließung ist ein politischer Einwand. Sie setzt die Zulassung nicht aus. Die Kommission kann das Parlament ignorieren, und das Soja MON 87705 gelangt weiterhin in die Union. Für die Unternehmen bleibt die Unsicherheit bestehen: Die Einfuhr- und Kennzeichnungsvorschriften ändern sich nicht, solange die Kommission nicht widerrufen hat. Die Kosten dieser Unsicherheit tragen die Marktteilnehmer, nicht diejenigen, die sie verursacht haben.
Das Parlament bestreitet nicht die Wissenschaft der EFSA, es betont deren Grenzen. Die Stellungnahme der EFSA berücksichtigt nicht die weiterreichenden Umwelt-, sozioökonomischen und kumulativen Auswirkungen, die sie als außerhalb ihrer Zuständigkeit betrachtet. Eine langfristige toxikologische Studie wurde nicht verlangt. Nun ist das Soja MON 87705 glyphosattolerant, und Studien zeigen, dass diese Kulturen den Einsatz zusätzlicher Herbizide erhöhen und die Landwirte in einen Teufelskreis treiben. Die Kommission lässt zu, ohne diese Folgen bewertet zu haben, und ohne sie verantworten zu müssen.
Das Parlament fordert zudem, dass die Kommission die Einfuhr herbizidtoleranter Kulturen nicht mehr zulässt. Das ist eine feste Position, die jedoch im Register der politischen Forderung bleibt. Ein auf Subsidiarität gestützter Ansatz hätte darin bestanden, die Entscheidung den Mitgliedstaaten zu überlassen oder vor jeder Zulassung eine qualifizierte Mehrheit zu verlangen. Ohne diese Reform bleibt der Status quo bestehen: Die Kommission lässt zu, das Parlament protestiert, und die Bürger haben keinen direkten Rechtsbehelf.
Eine Kommission, die ohne Mehrheit zulässt und ihre Entscheidungen nicht verantwortet, ist keine verantwortliche Exekutive, sondern eine Macht ohne Gesicht.