Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es seine Unterstützung für die Umweltziele der überarbeiteten Richtlinie über kommunales Abwasser bekräftigt und gleichzeitig eine vorübergehende Aussetzung der Verpflichtungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), der Verpflichtungen zur vierten Reinigungsstufe und der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen fordert. Diese Aussetzung soll so lange gelten, bis die Kommission eine neue Folgenabschätzung durchführt und deren Ergebnisse bewertet. Das Parlament fordert außerdem eine Mitteilung bis Ende Juli 2026 und eine neue Folgenabschätzung bis Ende 2026. Der Text ist kein Gesetz: Er fordert die Kommission zum Handeln auf.
Die überarbeitete Richtlinie über kommunales Abwasser, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, schreibt eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen vor, insbesondere solchen aus Arzneimitteln, und führt eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ein, um diese Behandlung zu finanzieren. Es sind Bedenken hinsichtlich der Kosten dieser Verpflichtungen und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und den Preis von Arzneimitteln, insbesondere von Generika, aufgekommen. Das Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es eine vorübergehende Aussetzung und neue Bewertungen fordert, bevor diese Verpflichtungen vollständig gelten.
Vorübergehende Aussetzung der VerpflichtungenDas Parlament fordert eine vorübergehende Aussetzung (eine aufschiebende Entscheidung) der Bestimmungen zur EPR, der Verpflichtungen zur vierten Reinigungsstufe und der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen, bis die Kommission eine neue Studie abgeschlossen und deren Ergebnisse bewertet hat.
Neue Folgenabschätzung bis Ende 2026Die Kommission wird aufgefordert, bis Ende 2026 eine neue Folgenabschätzung vorzulegen, in der die in kommunalem Abwasser vorhandenen Stoffe erfasst, die Kosten der vierten Reinigungsstufe überprüft, die Verantwortlichkeiten den verschmutzenden Sektoren zugewiesen und die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, die Erschwinglichkeit und die Zugänglichkeit von Arzneimitteln, insbesondere von Generika und kritischen Arzneimitteln, ermittelt werden.
Mitteilung bis Ende Juli 2026Die Kommission wird aufgefordert, bis Ende Juli 2026 eine Mitteilung zu veröffentlichen, in der die Mitgliedstaaten über die unabhängige Studie und die in der Richtlinie vorgesehenen Flexibilitäten informiert werden, um die Zugänglichkeit, die Verfügbarkeit und die Erschwinglichkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten.
Schutzmaßnahmen bei erheblichem RisikoSollte die neue Folgenabschätzung ein erhebliches Risiko für die Erschwinglichkeit, die Verfügbarkeit und die Zugänglichkeit von Arzneimitteln aufzeigen, sollte die Kommission rasch Schutzmaßnahmen ergreifen, einschließlich einer vorübergehenden Aussetzung der EPR-Verpflichtungen.
Kosten zulasten der VerursacherDas Parlament betont, dass die Kosten der weitergehenden Abwasserbehandlung nicht von den Steuerzahlern oder den Wasserverbrauchern getragen werden sollten, sondern fair und verhältnismäßig von den Sektoren, die zur Wasserverschmutzung beitragen.
Die Entschließung wurde in namentlicher Abstimmung mit 294 Stimmen dafür, 245 Stimmen dagegen und 28 Enthaltungen angenommen.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet diese Entschließung, dass die Verpflichtungen zur vierten Reinigungsstufe und zur EPR vorübergehend ausgesetzt werden könnten, was Investitionen in Kläranlagen verzögern und die unmittelbaren Kosten für die betroffenen Sektoren senken könnte. Andererseits könnte die Belastung durch Mikroschadstoffe länger bestehen bleiben, wenn die Aussetzung angewendet wird. Das Parlament fordert außerdem, dass die Kosten nicht von den Steuerzahlern oder den Wasserverbrauchern, sondern von den Verursachern getragen werden. Die Kommission muss bis Ende 2026 neue Bewertungen und bis Ende Juli 2026 eine Mitteilung vorlegen, um die Situation zu klären. Diese Entschließung ist kein Gesetz: Sie fordert die Kommission zum Handeln auf, ändert aber die Richtlinie selbst nicht.
Das Europäische Parlament fordert eine vorübergehende Aussetzung der Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und zur quartären Behandlung, die in der überarbeiteten Richtlinie über kommunales Abwasser vorgesehen sind. Hinter dieser Abstimmung (294 dafür, 245 dagegen, 28 Enthaltungen) steht eine einfache Frage: Wer soll die Beseitigung von Mikroschadstoffen bezahlen, und zu welchem Preis für den Zugang zu Arzneimitteln?
Das Parlament verleugnet die Umweltziele der Richtlinie nicht: Es bekräftigt seine Unterstützung für die Verringerung von Mikroschadstoffen und den Schutz der Gesundheit. Es stellt jedoch fest, dass die Kosten der quartären Behandlung und die Verteilung der Lasten zwischen den verschmutzenden Sektoren zu unsicher sind, um sie ohne Verzögerung aufzuerlegen. Die geforderte Aussetzung ist vorübergehend und bedingt: Sie dauert an, bis eine neue Folgenabschätzung durchgeführt und von der Kommission bewertet wurde. Das ist ein Sauerstoffstoß für die pharmazeutische Industrie und die Wasserbetreiber, die voreilige Investitionen auf der Grundlage umstrittener Schätzungen vermeiden.
Für die Unternehmen ist die Herausforderung konkret: Die EPR würde sie verpflichten, die Behandlung von Arzneimittelrückständen zu finanzieren, mit Kosten, die möglicherweise auf die Preise abgewälzt werden, insbesondere bei Generika. Indem das Parlament diese Pflichten aussetzt, gibt es Zeit, die Zahlen zu überprüfen. Aber es beseitigt die Unsicherheit nicht: Es verschiebt sie auf eine neue Studie, deren Ergebnisse ebenso gut die ursprünglichen Kosten bestätigen könnten. Die Unternehmen müssen daher vorausplanen, ohne zu wissen, ob sie morgen oder übermorgen zahlen müssen.
Das eigentliche Problem liegt woanders: Das Parlament fordert eine neue Folgenabschätzung, stellt aber das Prinzip der EPR selbst nicht in Frage. Es hätte einen dezentraleren Ansatz vorschlagen können, der es den Mitgliedstaaten überlässt, Regelungen zu definieren, die ihren industriellen und gesundheitlichen Gegebenheiten entsprechen, anstatt einen neuen zentralisierten Bericht abzuwarten. Die Subsidiarität hätte schnellere und besser gezielte Lösungen ermöglicht.
Das Parlament besteht darauf: Die Kosten dürfen nicht von Steuerzahlern oder Wasserverbrauchern getragen werden, sondern von den verschmutzenden Sektoren. Das ist das Verursacherprinzip, verankert in Artikel 191 des AEUV. Doch die vorübergehende Aussetzung schafft ein Vakuum: Wer finanziert in der Zwischenzeit die bereits notwendige quartäre Behandlung? Die geltende Richtlinie sieht vor, dass die Kosten der primären, sekundären und tertiären Behandlung durch öffentliche Mittel oder Wasserabgaben gedeckt werden. Bis zur neuen Analyse müssen die Kläranlagen weiter betrieben werden, und Mikroschadstoffe werden sich weiter ansammeln.
Das Parlament fordert zudem, dass die Kommission klärt, wie Hersteller aus Drittländern die EPR-Pflichten erfüllen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Das ist ein berechtigtes Anliegen: Ohne klare Regeln könnten europäische Unternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern benachteiligt sein, die denselben Anforderungen weniger unterliegen. Doch die Aussetzung verzögert durch die Verzögerung der Umsetzung auch die Klärung dieser Regeln. Unternehmen, die in saubere Technologien investieren, bleiben in der Unsicherheit.
Schließlich erinnert das Parlament daran, dass die Kommission die Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Arzneimitteln überwachen und bis Ende 2033 eine vollständige Bewertung sowie bis Ende 2040 eine weitere vorlegen muss. Diese fernen Fristen stehen im Kontrast zur Dringlichkeit der aktuellen Lage: Arzneimittelengpässe sind bereits Realität. Ein liberalerer Ansatz hätte darin bestanden, die Pflichten zu vereinfachen, Doppelungen zu beseitigen und den Akteuren zu vertrauen, dass sie innovieren, anstatt Studien und Berichte anzuhäufen.
Pflichten auszusetzen ist gut. Sie zu streichen oder zu vereinfachen wäre besser.
Das Europäische Parlament fordert eine vorübergehende Aussetzung der Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und zur quartären Behandlung, die in der überarbeiteten Richtlinie über kommunales Abwasser vorgesehen sind. Hinter dieser Abstimmung (294 dafür, 245 dagegen, 28 Enthaltungen) steht eine einfache Frage: Wer soll die Beseitigung von Mikroschadstoffen bezahlen, und zu welchem Preis für den Zugang zu Arzneimitteln?
Das Parlament verleugnet die Umweltziele der Richtlinie nicht: Es bekräftigt seine Unterstützung für die Verringerung von Mikroschadstoffen und den Schutz der Gesundheit. Es stellt jedoch fest, dass die Kosten der quartären Behandlung und die Verteilung der Lasten zwischen den verschmutzenden Sektoren zu unsicher sind, um sie ohne Verzögerung aufzuerlegen. Die geforderte Aussetzung ist vorübergehend und bedingt: Sie dauert an, bis eine neue Folgenabschätzung durchgeführt und von der Kommission bewertet wurde. Das ist ein Sauerstoffstoß für die pharmazeutische Industrie und die Wasserbetreiber, die voreilige Investitionen auf der Grundlage umstrittener Schätzungen vermeiden.
Für die Unternehmen ist die Herausforderung konkret: Die EPR würde sie verpflichten, die Behandlung von Arzneimittelrückständen zu finanzieren, mit Kosten, die möglicherweise auf die Preise abgewälzt werden, insbesondere bei Generika. Indem das Parlament diese Pflichten aussetzt, gibt es Zeit, die Zahlen zu überprüfen. Aber es beseitigt die Unsicherheit nicht: Es verschiebt sie auf eine neue Studie, deren Ergebnisse ebenso gut die ursprünglichen Kosten bestätigen könnten. Die Unternehmen müssen daher vorausplanen, ohne zu wissen, ob sie morgen oder übermorgen zahlen müssen.
Das eigentliche Problem liegt woanders: Das Parlament fordert eine neue Folgenabschätzung, stellt aber das Prinzip der EPR selbst nicht in Frage. Es hätte einen dezentraleren Ansatz vorschlagen können, der es den Mitgliedstaaten überlässt, Regelungen zu definieren, die ihren industriellen und gesundheitlichen Gegebenheiten entsprechen, anstatt einen neuen zentralisierten Bericht abzuwarten. Die Subsidiarität hätte schnellere und besser gezielte Lösungen ermöglicht.
Das Parlament besteht darauf: Die Kosten dürfen nicht von Steuerzahlern oder Wasserverbrauchern getragen werden, sondern von den verschmutzenden Sektoren. Das ist das Verursacherprinzip, verankert in Artikel 191 des AEUV. Doch die vorübergehende Aussetzung schafft ein Vakuum: Wer finanziert in der Zwischenzeit die bereits notwendige quartäre Behandlung? Die geltende Richtlinie sieht vor, dass die Kosten der primären, sekundären und tertiären Behandlung durch öffentliche Mittel oder Wasserabgaben gedeckt werden. Bis zur neuen Analyse müssen die Kläranlagen weiter betrieben werden, und Mikroschadstoffe werden sich weiter ansammeln.
Das Parlament fordert zudem, dass die Kommission klärt, wie Hersteller aus Drittländern die EPR-Pflichten erfüllen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Das ist ein berechtigtes Anliegen: Ohne klare Regeln könnten europäische Unternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern benachteiligt sein, die denselben Anforderungen weniger unterliegen. Doch die Aussetzung verzögert durch die Verzögerung der Umsetzung auch die Klärung dieser Regeln. Unternehmen, die in saubere Technologien investieren, bleiben in der Unsicherheit.
Schließlich erinnert das Parlament daran, dass die Kommission die Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Arzneimitteln überwachen und bis Ende 2033 eine vollständige Bewertung sowie bis Ende 2040 eine weitere vorlegen muss. Diese fernen Fristen stehen im Kontrast zur Dringlichkeit der aktuellen Lage: Arzneimittelengpässe sind bereits Realität. Ein liberalerer Ansatz hätte darin bestanden, die Pflichten zu vereinfachen, Doppelungen zu beseitigen und den Akteuren zu vertrauen, dass sie innovieren, anstatt Studien und Berichte anzuhäufen.
Pflichten auszusetzen ist gut. Sie zu streichen oder zu vereinfachen wäre besser.