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Angenommene Texte
Angenommen2026-06-17Außenpolitik & Verteidigung

Das Holzabkommen mit Liberia wird nicht vor einem neuen Abkommen gekündigt

Angenommener Text
Dafür54282 %
Dagegen528 %
Enthaltung7011 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, die das Ende des Holzabkommens mit Liberia an den vorherigen Abschluss einer neuen Waldpartnerschaft knüpft. Es fordert die Kommission auf, vor der Übermittlung der Kündigungsmitteilung einen Übergangsfahrplan vorzulegen, und setzt eine Frist von einem Jahr für den Abschluss der Verhandlungen über das künftige Abkommen. Die Entschließung wurde mit 542 Stimmen bei 52 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen angenommen. Dieser Text ist eine Position des Parlaments; er ist noch nicht endgültig.

01

Kontext

Die Europäische Union und Liberia sind seit dem 1. Dezember 2013 durch ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen (FPA) über die Forstwirtschaft verbunden. Dieses Abkommen soll sicherstellen, dass das nach Europa ausgeführte Holz legal ist, aber Liberia hat weder die FLEGT-Genehmigungsregelung noch sein System zur Überprüfung der Legalität eingerichtet. Die Europäische Kommission hat daher vorgeschlagen, dieses Abkommen zu kündigen. Das Parlament, das zur Stellungnahme aufgefordert wurde, hat eine Entschließung angenommen, die das Prinzip der Kündigung akzeptiert, sie aber mit strengen Bedingungen versieht, um eine abrupte Unterbrechung der Zusammenarbeit zu vermeiden.

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Was beschlossen wurde

  1. 1

    Fahrplan vor jeder MitteilungBevor die schriftliche Kündigungsmitteilung an Liberia übermittelt wird, muss die Kommission dem Parlament und dem gemeinsamen Durchführungsausschuss einen vollständigen Übergangsfahrplan vorlegen. Dieser muss die Ziele, die Zielvorgaben, den Zeitplan für die Verhandlungen, die Governance-Struktur und die Modalitäten für die Konsultation der Interessenträger für die künftige Waldpartnerschaft festlegen.

  2. 2

    Keine Kündigung ohne NachfolgeabkommenDie Kündigung des FPA kann nicht in Kraft treten, solange keine neue Waldpartnerschaft abgeschlossen wurde. Diese Bedingung soll ein Vakuum in der Zusammenarbeit zwischen der Union und Liberia bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung vermeiden.

  3. 3

    Verhandlungen innerhalb eines Jahres abzuschließenDie Verhandlungen über die künftige Waldpartnerschaft müssen unverzüglich geführt werden und spätestens ein Jahr nach der Übermittlung der schriftlichen Kündigungsmitteilung an Liberia abgeschlossen sein.

  4. 4

    Beibehaltung der Governance-StrukturenDie Kommission muss die vollständige Fortführung der partizipativen Strukturen des FPA gewährleisten, insbesondere des gemeinsamen Durchführungsausschusses und des Durchführungsausschusses Liberias, auch über die Vereinbarung, die die künftige Partnerschaft untermauern wird.

  5. 5

    Transparenz und Beteiligung gewährleistetDie künftige Partnerschaft muss solide Mechanismen für Rechenschaftspflicht und Durchsetzung, Mechanismen für Rechtsbehelfe auf lokaler Ebene, Indikatoren für soziale Auswirkungen und eine echte Beteiligung der Zivilgesellschaft, der indigenen Völker, der lokalen Gemeinschaften, des Privatsektors und der Gewerkschaften umfassen.

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Abstimmungsergebnis

542Dafür52Dagegen70Enthaltung

Die Entschließung wurde in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 542 Stimmen bei 52 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen angenommen.

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Was das für die Bürger bedeutet

Für die europäischen Bürgerinnen und Bürger bedeutet diese Entschließung, dass das Holzabkommen mit Liberia nicht von heute auf morgen endet. Unternehmen, die liberianisches Holz importieren, profitieren weiterhin vom aktuellen Rahmen, bis ein neues Abkommen geschlossen wird, mit einer Höchstfrist von einem Jahr nach der Mitteilung. Das Parlament fordert außerdem, dass die lokale Bevölkerung und die Zivilgesellschaft in die Entscheidungen einbezogen werden, was die Rückverfolgbarkeit und die Legalität des nach Europa importierten Holzes stärken kann. Diese Position ist noch nicht endgültig: Der Rat muss die Kündigungsentscheidung noch genehmigen.

Opinion & analysis

Liberias Holz: Das Parlament stellt Bedingungen vor jeder Kündigung

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, die das Ende des Holzabkommens mit Liberia an den vorherigen Abschluss einer neuen Waldpartnerschaft knüpft. Es verlangt einen Übergangsfahrplan vor der Übermittlung der Kündigungsmitteilung und setzt eine Frist von einem Jahr für den Abschluss der Verhandlungen über das künftige Abkommen. Die Entschließung wurde mit 542 Stimmen bei 52 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen angenommen. Dieser Text ist eine Position des Parlaments; er ist noch nicht endgültig.

Das Wichtigste

  • Die Kündigung des VPA kann nicht in Kraft treten, solange keine neue Waldpartnerschaft geschlossen wurde.
  • Vor der Übermittlung der schriftlichen Mitteilung an Liberia muss die Kommission dem Parlament und dem gemeinsamen Durchführungsausschuss einen detaillierten Übergangsfahrplan vorlegen.
  • Die Verhandlungen über die künftige Partnerschaft müssen spätestens ein Jahr nach der Übermittlung der Mitteilung abgeschlossen sein.
  • Die partizipativen Governance-Strukturen des VPA (gemeinsamer Ausschuss, Liberia-Ausschuss) müssen im künftigen Abkommen erhalten bleiben.

Ein Austritt unter Bedingungen, kein Blankoscheck

Die Kommission schlug vor, das Freiwillige Partnerschaftsabkommen (VPA) mit Liberia zu kündigen, ohne vorher ein Nachfolgeabkommen ausgehandelt zu haben. Das Parlament hat diesen Ansatz geändert: Es akzeptiert das Prinzip der Kündigung, verlangt aber, dass eine neue Waldpartnerschaft geschlossen wird, bevor die Kündigung wirksam wird. Ohne diese Bedingung würde das Ende des VPA ein rechtliches und operatives Vakuum in der Zusammenarbeit zwischen der Union und Liberia bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung schaffen.

Konkret muss die Kommission dem Parlament und dem gemeinsamen Durchführungsausschuss einen vollständigen Übergangsfahrplan vorlegen, bevor sie die schriftliche Kündigungsmitteilung übermittelt. Dieser Fahrplan wird die Ziele, die Zielvorgaben, den Verhandlungszeitplan, die Governance-Struktur und die Modalitäten der Konsultation der Interessenträger für die künftige Partnerschaft festlegen. Die Verhandlungen müssen anschließend unverzüglich geführt und spätestens ein Jahr nach der Übermittlung der Mitteilung abgeschlossen werden.

Das Parlament besteht zudem auf der Kontinuität der partizipativen Strukturen des VPA, insbesondere des gemeinsamen Durchführungsausschusses und des Durchführungsausschusses Liberias. Es fordert, dass die künftige Waldpartnerschaft auf diesen Strukturen aufbaut, auch über die sie tragende Absichtserklärung, um die Errungenschaften bei der Beteiligung der Interessenträger und der Vorteilsteilung nicht zu verlieren.

Ein Signal für die Marktteilnehmer und die Partner

Für die Unternehmen, die liberianisches Holz importieren, bedeutet diese Entschließung, dass der aktuelle Rahmen bis zum Abschluss eines neuen Abkommens weiter gilt, mit einer Höchstfrist von einem Jahr nach der Mitteilung. Dies vermeidet eine abrupte Unterbrechung, die die Marktteilnehmer benachteiligt und die Rückverfolgbarkeit des Holzes geschwächt hätte. Das Parlament fordert außerdem, dass die künftige Partnerschaft solide Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Durchsetzung, Indikatoren für soziale Auswirkungen und eine echte Beteiligung der Zivilgesellschaft, der indigenen Völker und der lokalen Gemeinschaften umfasst.

Dieser Ansatz soll gewährleisten, dass die Kündigung des VPA nicht zu einer Schwächung der Waldgovernance in Liberia führt. Das Parlament betont, dass das VPA Verbesserungen ermöglicht hat, Liberia aber nicht alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere nicht die Einrichtung eines funktionsfähigen FLEGT-Genehmigungssystems. Die Entschließung fordert die Kommission auf, die bestehenden VPA zu bewerten, um die Methode für die Zukunft anzupassen.

Das Parlament blockiert die Kündigung nicht, es verlangt, dass sie kein Vakuum schafft.

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