Das Europäische Parlament hat der Ratifizierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Pakistan zugestimmt, das die Zugeständnisse für alle Zollkontingente der EU-Liste CLXXV ändert. Diese Liste legt die Einfuhr Mengen zu ermäßigten Zöllen fest, die die EU ihren Handelspartnern gewährt. Das Abkommen passt diese Kontingente nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union an. Der Text muss noch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft tritt.
Die EU-Liste CLXXV ist die bei der Welthandelsorganisation hinterlegte Liste der Zollzugeständnisse. Sie legt für viele Produkte Zollkontingente fest, das heißt Mengen, die zu einem ermäßigten oder Null-Zollsatz eingeführt werden können. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat die Aufteilung dieser Kontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verändert. Die Union musste daher mit ihren Handelspartnern, darunter Pakistan, neu verhandeln, wie diese Kontingente aufgeteilt werden. Das Abkommen hat die Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Pakistan. Der Rat hat das Europäische Parlament um Zustimmung ersucht, um dieses Abkommen im Namen der Union abschließen zu können.
Billigung des AbkommensDas Parlament billigt den Abschluss des EU-Pakistan-Abkommens, das die Zugeständnisse für alle Zollkontingente der EU-Liste CLXXV ändert.
Anpassung nach dem BrexitDas Abkommen passt die Aufteilung der Zollkontingente der EU an, um dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union Rechnung zu tragen.
Übermittlung des StandpunktsDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Pakistans zu übermitteln.
Das Parlament hat den Text in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 276 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen und 9 Enthaltungen angenommen.
Dieses Abkommen ändert nichts an den Zöllen, die Sie als Verbraucher zahlen. Es passt die Art und Weise an, wie die Zollkontingente der EU nach dem Brexit zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich aufgeteilt werden. Unternehmen, die pakistanische Produkte im Rahmen dieser Kontingente einführen, profitieren weiterhin von denselben Bedingungen für den Zugang zum europäischen Markt. Der Handel zwischen der EU und Pakistan bleibt durch dieselben Regeln wie zuvor geregelt, mit einer aktualisierten Aufteilung, die den Austritt des Vereinigten Königreichs berücksichtigt.
Das Parlament hat das Abkommen zwischen der EU und Pakistan gebilligt, das die Zollkontingente der Liste CLXXV nach dem britischen Austritt neu aufteilt. Eine Zustimmung, keine Neuverhandlung: Die Mengen und Zölle bleiben identisch, nur der auf die EU entfallende Anteil wird angepasst. Für die Importeure ändert sich nichts; für die Steuerzahler bleibt die Frage nach den Kosten des Brüsseler Apparats bestehen.
Der Brexit hat die Liste CLXXV in zwei Teile geteilt, jenen bei der Welthandelsorganisation hinterlegten Katalog, der die Mengen von Produkten festlegt, die mit ermäßigtem oder Nullzoll in die EU gelangen dürfen. Ohne Abkommen mit den Handelspartnern wären die Kontingente rechtlich unklar geblieben, und die Importeure hätten die Unsicherheit ausbaden müssen. Das Abkommen mit Pakistan klärt die Aufteilung: Der britische Anteil wird herausgenommen, der europäische Anteil beibehalten. Die Unternehmen, die im Rahmen dieser Kontingente pakistanische Textilien oder Reis einführen, sehen weder ihre Mengen noch ihre Zölle verändert.
Das Votum ist massiv (276 dafür, 13 dagegen, 9 Enthaltungen), was weniger Begeisterung als eine technische Selbstverständlichkeit widerspiegelt. Die Fraktionen, die dagegen gestimmt haben oder sich enthielten, haben den Grundsatz des Abkommens nicht bestritten, sondern wollten vielleicht ihre Distanz zu einem Verfahren markieren, in dem das Parlament nur als Ganzes zustimmen oder ablehnen kann, ohne Änderungen vorzunehmen. Das ist die Eigenart des in Artikel 218 Absatz 6 des Vertrags vorgesehenen Zustimmungsverfahrens: ein Ja oder ein Nein, kein Verhandlungsspielraum.
Die Kosten dieses Verfahrens sind real: Monate des Hin und Her für einen Text, den der Rat bereits geschnürt hatte, und ein Parlament, das nur noch absegnen darf. Ein auf Subsidiarität gegründeter Ansatz hätte die Verwaltung dieser Kontingente leichteren bilateralen Abkommen übertragen können oder zumindest ein ausdrückliches Verhandlungsmandat vorsehen können, damit die gewählten Vertreter nicht erst dann zusammengerufen werden, wenn es gilt, Ja zu sagen.
Das Abkommen rührt weder an die allgemeinen Zölle noch an die gesundheitspolizeilichen Normen noch an die Schutzklauseln. Es verteilt nur Mengen. Für die europäischen Erzeuger, die mit pakistanischen Importen konkurrieren, bleibt der Druck derselbe: gleiche Mengen, gleiche ermäßigte Zölle. Die Frage der Gegenseitigkeit wird nicht behandelt: Pakistan wendet weiterhin seine eigenen Handelshemmnisse an, ohne dass das Abkommen mehr Öffnung verlangt.
Der eigentliche Kern liegt woanders: Die Liste CLXXV ist ein Erbe der Gemeinsamen Agrarpolitik, und jede Neuverhandlung nach dem Brexit ist die Gelegenheit zu fragen, ob diese Kontingente, oft aus Jahrzehnten des Protektionismus überkommen, noch einen Sinn haben. Das Parlament hätte dieses Votum nutzen können, um eine Bewertung der Auswirkungen dieser Kontingente auf die europäischen Erzeuger zu verlangen. Das hat es nicht getan, und das ist eine verpasste Gelegenheit, die Handelspolitik rechenschaftspflichtiger zu machen.
Ein technisches Ja, das eine bürokratische Aufteilung absegnet, ohne die Mengen oder die Zölle neu zu verhandeln.
Das Parlament hat das Abkommen zwischen der EU und Pakistan gebilligt, das die Zollkontingente der Liste CLXXV nach dem britischen Austritt neu aufteilt. Eine Zustimmung, keine Neuverhandlung: Die Mengen und Zölle bleiben identisch, nur der auf die EU entfallende Anteil wird angepasst. Für die Importeure ändert sich nichts; für die Steuerzahler bleibt die Frage nach den Kosten des Brüsseler Apparats bestehen.
Der Brexit hat die Liste CLXXV in zwei Teile geteilt, jenen bei der Welthandelsorganisation hinterlegten Katalog, der die Mengen von Produkten festlegt, die mit ermäßigtem oder Nullzoll in die EU gelangen dürfen. Ohne Abkommen mit den Handelspartnern wären die Kontingente rechtlich unklar geblieben, und die Importeure hätten die Unsicherheit ausbaden müssen. Das Abkommen mit Pakistan klärt die Aufteilung: Der britische Anteil wird herausgenommen, der europäische Anteil beibehalten. Die Unternehmen, die im Rahmen dieser Kontingente pakistanische Textilien oder Reis einführen, sehen weder ihre Mengen noch ihre Zölle verändert.
Das Votum ist massiv (276 dafür, 13 dagegen, 9 Enthaltungen), was weniger Begeisterung als eine technische Selbstverständlichkeit widerspiegelt. Die Fraktionen, die dagegen gestimmt haben oder sich enthielten, haben den Grundsatz des Abkommens nicht bestritten, sondern wollten vielleicht ihre Distanz zu einem Verfahren markieren, in dem das Parlament nur als Ganzes zustimmen oder ablehnen kann, ohne Änderungen vorzunehmen. Das ist die Eigenart des in Artikel 218 Absatz 6 des Vertrags vorgesehenen Zustimmungsverfahrens: ein Ja oder ein Nein, kein Verhandlungsspielraum.
Die Kosten dieses Verfahrens sind real: Monate des Hin und Her für einen Text, den der Rat bereits geschnürt hatte, und ein Parlament, das nur noch absegnen darf. Ein auf Subsidiarität gegründeter Ansatz hätte die Verwaltung dieser Kontingente leichteren bilateralen Abkommen übertragen können oder zumindest ein ausdrückliches Verhandlungsmandat vorsehen können, damit die gewählten Vertreter nicht erst dann zusammengerufen werden, wenn es gilt, Ja zu sagen.
Das Abkommen rührt weder an die allgemeinen Zölle noch an die gesundheitspolizeilichen Normen noch an die Schutzklauseln. Es verteilt nur Mengen. Für die europäischen Erzeuger, die mit pakistanischen Importen konkurrieren, bleibt der Druck derselbe: gleiche Mengen, gleiche ermäßigte Zölle. Die Frage der Gegenseitigkeit wird nicht behandelt: Pakistan wendet weiterhin seine eigenen Handelshemmnisse an, ohne dass das Abkommen mehr Öffnung verlangt.
Der eigentliche Kern liegt woanders: Die Liste CLXXV ist ein Erbe der Gemeinsamen Agrarpolitik, und jede Neuverhandlung nach dem Brexit ist die Gelegenheit zu fragen, ob diese Kontingente, oft aus Jahrzehnten des Protektionismus überkommen, noch einen Sinn haben. Das Parlament hätte dieses Votum nutzen können, um eine Bewertung der Auswirkungen dieser Kontingente auf die europäischen Erzeuger zu verlangen. Das hat es nicht getan, und das ist eine verpasste Gelegenheit, die Handelspolitik rechenschaftspflichtiger zu machen.
Ein technisches Ja, das eine bürokratische Aufteilung absegnet, ohne die Mengen oder die Zölle neu zu verhandeln.