Am 16. Juni 2026 verabschiedete das Europäische Parlament neue Rechtsvorschriften zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. Der Text ändert drei bestehende Verordnungen, um die Verhandlungsmacht der Landwirte, insbesondere durch Erzeugerorganisationen und Genossenschaften, zu verbessern und die Transparenz und Fairness in Verträgen zu erhöhen.
Europäische Landwirte, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, sind mit zunehmender Instabilität der Weltmärkte, extremen Wetterphänomenen und Einkommensdruck konfrontiert. Die Europäische Kommission schlug 2024 eine Überarbeitung der Vorschriften vor, um ihre Position in der Lebensmittelkette zu stärken, in der sie gegenüber Verarbeitern und Händlern oft in einer schwachen Position sind.
Das Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung angenommen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
Der Text wurde mit 560 Stimmen dafür, 75 dagegen und 25 Enthaltungen angenommen.
Für die Verbraucher zielt diese Gesetzgebung darauf ab, eine nachhaltigere und gerechtere Ernährung mit besseren Einkommen für die Landwirte zu gewährleisten. Die Angaben „fair“ oder „gerecht“ auf Produkten ermöglichen es den Bürgern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Für die Landwirte bieten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit und Verhandlungsmacht, was ihre Einkommen stabilisieren und junge Menschen zur Niederlassung ermutigen sollte. Der Text muss noch formell vom Rat der EU genehmigt werden, bevor er in Kraft tritt.
Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2026 mit 560 Stimmen gegen 75 bei 25 Enthaltungen eine Vereinbarung angenommen, die schriftliche Verträge für Milch und die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse verbindlich macht. Unter dem Deckmantel, die Position der Landwirte zu stärken, fügt sie vor allem Formulare, Klauseln und zwischen Verwaltungen ausgehandelte Ausnahmen hinzu. Der an den Erzeuger gezahlte Preis hängt dagegen nicht von der Seitenzahl des Vertrags ab.
Artikel 148 der geänderten Verordnung schreibt einen schriftlichen Vertrag zwischen Milcherzeugern und Verarbeitern, Sammlern, Händlern oder Einzelhändlern vor. Das erklärte Ziel ist, die Geschäftsbeziehungen neu auszubalancieren. Doch ein Pflichtvertrag sagt nichts über den Preis. Bleibt der Käufer der einzige lokale Absatzweg und sind die Erzeuger zersplittert, ändert die Unterzeichnung eines Dokuments das Kräfteverhältnis nicht: Sie fügt einen Verwaltungsschritt hinzu, oft zum Nachteil des kleinsten Akteurs, der einen Rechtsbeistand bezahlen muss, um Klauseln zu prüfen, die er nicht neu verhandeln kann.
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass bestimmte Klauseln zu Preisindikatoren oder Revisionen nicht verbindlich sind. Das ist ein nützliches Ventil, doch es schafft ein Mosaik nationaler Regeln: Ein Erzeuger, der in mehrere Länder verkauft, muss sich an jedes Regime anpassen. Die angekündigte Vereinfachung verwandelt sich in zusätzliche Komplexität für diejenigen, die Grenzen überschreiten.
Der neue Artikel 88a erlaubt fakultative Angaben wie „fair“ oder „gerecht“ und „kurze Lieferkette“. Ihre Verwendung ist freiwillig, doch die Bedingungen sind unklar: Es genügt, dass der Preis „von den teilnehmenden Landwirten als fair und rentabel angesehen wird“ und dass kollektive Initiativen bestehen. Eine unabhängige Kontrolle ist nicht vorgesehen, und die Kommission kann durch delegierten Rechtsakt gleichwertige Angaben hinzufügen. Das Ergebnis: selbst erklärte Label, die wuchern, ohne Garantie für den Käufer. Der Verbraucher zahlt mehr für ein nicht überprüfbares Versprechen, und Landwirte, die sich diese Zertifizierungen nicht leisten können, werden benachteiligt.
Die Ausnahme von Artikel 101 des Vertrags für Erzeugerorganisationen bleibt bestehen und wird erweitert, auch während des Anerkennungsverfahrens. Das ist eine Anerkennung der Tatsache, dass die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern den Markt ausgleichen kann. Doch sie bleibt durch Schwellenwerte (7 % der Milchproduktion der Union, 36 % der nationalen Produktion) und Bedingungen eingegrenzt. Diese Schwellenwerte sind willkürlich: Sie schützen die etablierten großen Akteure und hindern effiziente Organisationen am Wachstum.
Ein Pflichtvertrag füllt nicht den Teller des Landwirts; er füllt die Ordner der Verwaltung.
Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2026 mit 560 Stimmen gegen 75 bei 25 Enthaltungen eine Vereinbarung angenommen, die schriftliche Verträge für Milch und die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse verbindlich macht. Unter dem Deckmantel, die Position der Landwirte zu stärken, fügt sie vor allem Formulare, Klauseln und zwischen Verwaltungen ausgehandelte Ausnahmen hinzu. Der an den Erzeuger gezahlte Preis hängt dagegen nicht von der Seitenzahl des Vertrags ab.
Artikel 148 der geänderten Verordnung schreibt einen schriftlichen Vertrag zwischen Milcherzeugern und Verarbeitern, Sammlern, Händlern oder Einzelhändlern vor. Das erklärte Ziel ist, die Geschäftsbeziehungen neu auszubalancieren. Doch ein Pflichtvertrag sagt nichts über den Preis. Bleibt der Käufer der einzige lokale Absatzweg und sind die Erzeuger zersplittert, ändert die Unterzeichnung eines Dokuments das Kräfteverhältnis nicht: Sie fügt einen Verwaltungsschritt hinzu, oft zum Nachteil des kleinsten Akteurs, der einen Rechtsbeistand bezahlen muss, um Klauseln zu prüfen, die er nicht neu verhandeln kann.
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass bestimmte Klauseln zu Preisindikatoren oder Revisionen nicht verbindlich sind. Das ist ein nützliches Ventil, doch es schafft ein Mosaik nationaler Regeln: Ein Erzeuger, der in mehrere Länder verkauft, muss sich an jedes Regime anpassen. Die angekündigte Vereinfachung verwandelt sich in zusätzliche Komplexität für diejenigen, die Grenzen überschreiten.
Der neue Artikel 88a erlaubt fakultative Angaben wie „fair“ oder „gerecht“ und „kurze Lieferkette“. Ihre Verwendung ist freiwillig, doch die Bedingungen sind unklar: Es genügt, dass der Preis „von den teilnehmenden Landwirten als fair und rentabel angesehen wird“ und dass kollektive Initiativen bestehen. Eine unabhängige Kontrolle ist nicht vorgesehen, und die Kommission kann durch delegierten Rechtsakt gleichwertige Angaben hinzufügen. Das Ergebnis: selbst erklärte Label, die wuchern, ohne Garantie für den Käufer. Der Verbraucher zahlt mehr für ein nicht überprüfbares Versprechen, und Landwirte, die sich diese Zertifizierungen nicht leisten können, werden benachteiligt.
Die Ausnahme von Artikel 101 des Vertrags für Erzeugerorganisationen bleibt bestehen und wird erweitert, auch während des Anerkennungsverfahrens. Das ist eine Anerkennung der Tatsache, dass die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern den Markt ausgleichen kann. Doch sie bleibt durch Schwellenwerte (7 % der Milchproduktion der Union, 36 % der nationalen Produktion) und Bedingungen eingegrenzt. Diese Schwellenwerte sind willkürlich: Sie schützen die etablierten großen Akteure und hindern effiziente Organisationen am Wachstum.
Ein Pflichtvertrag füllt nicht den Teller des Landwirts; er füllt die Ordner der Verwaltung.