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Angenommen2025-02-12Landwirtschaft & Ernährung

Das Europäische Parlament lehnt die Zulassung des genetisch veränderten Maises MON 95275 ab

10e Legislaturperiode · TA-10-2025-0015
Angenommener Text
Dafür
467
73%
Dagegen
156
24%
Enthaltung
18
3%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Am 12. Februar 2025 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es sich gegen die Zulassung des Inverkehrbringens des genetisch veränderten Maises MON 95275 ausspricht. Diese Abstimmung, obwohl nicht bindend, sendet ein starkes Signal an die Europäische Kommission.

Hintergrund

Der Mais MON 95275 ist ein genetisch veränderter Organismus (GVO), der entwickelt wurde, um gegen bestimmte Insekten resistent zu sein. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, sein Inverkehrbringen in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel zu genehmigen. Diese Verordnung legt die Regeln für die Zulassung von GVO in Lebens- und Futtermitteln fest.

Was das Parlament beschlossen hat

Mit 467 Stimmen dafür, 156 dagegen und 18 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten eine Entschließung, in der sie sich gegen den Beschlussentwurf der Kommission aussprechen. Sie sind der Ansicht, dass die Zulassung nicht dem Vorsorgeprinzip entspricht und die vorgelegten Studien nicht ausreichen, um die Abwesenheit von Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten. Das Parlament fordert die Kommission auf, ihren Entwurf zurückzuziehen.

Abstimmungsergebnis

  • Dafür (Ablehnung der Zulassung): 467
  • Dagegen: 156
  • Enthaltungen: 18

Die Entschließung wurde somit mit großer Mehrheit angenommen.

Für die Bürger

Diese Abstimmung ist rechtlich nicht bindend: Die Europäische Kommission ist nicht verpflichtet, der Meinung des Parlaments zu folgen. Sie muss jedoch diesen politischen Widerstand berücksichtigen. Sollte die Kommission an ihrem Entwurf festhalten, muss auch der Rat (der die Mitgliedstaaten vertritt) Stellung nehmen. In der Praxis werden die europäischen Verbraucher diesen GVO-Mais erst dann in den Regalen sehen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Diese Abstimmung zeigt, dass das Parlament bei GVO wachsam ist und Entscheidungen mit größter Vorsicht getroffen werden sollen.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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