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Angenommene Texte
AngenommenAbstimmung durch Handzeichen2026-03-26Institutionen & Verfahren

Das Europäische Parlament hebt die Immunität des griechischen Abgeordneten Nikos Pappas auf

Angenommener TextAbstimmung durch Handzeichen
ErgebnisMehrheit dafürVom Sitzungsvorsitz festgestellt
AbstimmungsartHandzeichenOhne Stimmenzählung
Auszählung—Keine offiziellen Zahlen
Stimmen der AbgeordnetenNicht erfasstKeine namentliche Liste
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat beschlossen, die parlamentarische Immunität von Nikos Pappas, einem griechischen Abgeordneten, im Rahmen eines Ersuchens der griechischen Justizbehörden wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung aufzuheben. Der Beschluss wurde durch Handzeichen gefasst, ohne individuelle Stimmenzählung. Das Parlament hat seine Präsidentin beauftragt, diesen Beschluss und den Bericht des zuständigen Ausschusses unverzüglich an die zuständige griechische Justizbehörde sowie an Nikos Pappas zu übermitteln. Dieser Beschluss ist endgültig und gilt unmittelbar.

01

Kontext

Nikos Pappas ist Abgeordneter des Europäischen Parlaments und wurde im Juni 2024 in Griechenland gewählt. Die griechischen Justizbehörden verfolgen ihn wegen mutmaßlich verleumderischer und beleidigender Äußerungen, die er am 20. März 2024 in einem Online-Interview in Athen gemacht haben soll, Tatsachen, die nach griechischem Recht Straftaten darstellen. Das Ersuchen um Aufhebung seiner Immunität wurde am 10. September 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft des griechischen Obersten Gerichtshofs übermittelt und am 6. Oktober 2025 im Plenum des Parlaments angekündigt. Nikos Pappas wurde am 28. Januar 2026 angehört. Das Parlament prüfte, ob die Strafverfolgung darauf abzielte, seiner politischen Tätigkeit zu schaden, und fand keine Anhaltspunkte dafür.

02

Was beschlossen wurde

  1. 1

    Aufhebung der Immunität von Nikos PappasDas Europäische Parlament hat beschlossen, die parlamentarische Immunität von Nikos Pappas aufzuheben, wodurch die griechischen Justizbehörden das Strafverfahren gegen ihn wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung fortsetzen können.

  2. 2

    Unverzügliche Übermittlung des BeschlussesDie Präsidentin des Europäischen Parlaments wird beauftragt, den Beschluss und den Bericht des zuständigen Ausschusses unverzüglich an die zuständige griechische Justizbehörde sowie an Nikos Pappas zu übermitteln.

  3. 3

    Keine politische VerfolgungDas Parlament stellte fest, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Strafverfolgung in der Absicht eingeleitet wurde, der politischen Tätigkeit von Nikos Pappas als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden.

  4. 4

    Tatsachen vor dem MandatDie Nikos Pappas vorgeworfenen Tatsachen wurden am 20. März 2024 begangen, vor seiner Wahl in das Europäische Parlament im Juni 2024, und betreffen keine Meinungsäußerung oder Stimmabgabe in Ausübung seines parlamentarischen Mandats.

03

Abstimmungsergebnis

Das Europäische Parlament hat die Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas durch Handzeichen angenommen. Es wurde keine individuelle Stimmenzählung vorgenommen.

04

Was das für die Bürger bedeutet

Dieser Beschluss bedeutet, dass Nikos Pappas als griechischer Bürger wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung vor griechischen Gerichten verfolgt werden kann, wie jeder andere Bürger. Er erinnert daran, dass die parlamentarische Immunität kein persönliches Privileg, sondern ein Schutz im Zusammenhang mit der Ausübung parlamentarischer Aufgaben ist. Griechische Bürger, die sich als Opfer von Verleumdung betrachten, können daher erreichen, dass ihre Anzeige bearbeitet wird, selbst wenn der mutmaßliche Täter ein Mitglied des Europäischen Parlaments ist, sofern die Tatsachen nicht mit der parlamentarischen Tätigkeit zusammenhängen.

Opinion & analysis

Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas: Die griechische Justiz nimmt ihre Rechte wieder wahr

Das Europäische Parlament hat die Immunität des griechischen Abgeordneten Nikos Pappas wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung vor seiner Wahl aufgehoben. Eine Entscheidung, die daran erinnert, dass die parlamentarische Immunität die Institution schützt, nicht die Person.

Das Wichtigste

  • Das Parlament hat die Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas durch Handzeichen beschlossen, ohne individuelle Auszählung.
  • Die Präsidentin des Parlaments muss den Beschluss und den Bericht des zuständigen Ausschusses unverzüglich an die griechische Justizbehörde und an den Betroffenen übermitteln.
  • Die vorgeworfenen Handlungen vom 20. März 2024 liegen vor der Wahl von Nikos Pappas im Juni 2024 und fallen nicht unter eine in Ausübung seines Amtes geäußerte Meinung oder abgegebene Stimme.
  • Das Parlament hat keine Anhaltspunkte für einen fumus persecutionis gefunden, das heißt für ein Verfahren, das in der Absicht eingeleitet wurde, seiner politischen Tätigkeit zu schaden.

Eine Immunität, die das Amt schützt, nicht die Person

Die parlamentarische Immunität ist kein persönliches Privileg. Sie besteht, um die Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder zu gewährleisten, damit kein Abgeordneter wegen seiner Meinungen oder seiner Stimmen verfolgt wird. Im vorliegenden Fall wurden die Nikos Pappas vorgeworfenen Äußerungen in einem Online-Interview am 20. März 2024 gemacht, vor seiner Wahl ins Europäische Parlament im Juni 2024. Sie fallen daher nicht unter die Ausübung seines parlamentarischen Amtes. Das Parlament hat festgestellt, dass kein Anhaltspunkt die Annahme zulässt, die Strafverfolgung ziele darauf ab, seiner politischen Tätigkeit zu schaden. Der griechische Rechtsweg kann somit seinen Lauf nehmen.

Diese Entscheidung hat konkrete Bedeutung für griechische Bürger, die sich als Opfer von Verleumdung sehen: Ihre Anzeige kann zum Erfolg führen, selbst wenn der mutmaßliche Täter ein Europaabgeordneter ist, sofern die Handlungen nicht von der Immunität gedeckt sind. Sie sendet auch ein Signal an die gewählten Vertreter: Die Immunität ist kein Schutzschild gegen die allgemeinen rechtlichen Pflichten. Die Transparenz der Abstimmung durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung, erlaubt es nicht, die Positionen jeder Fraktion zu kennen, aber die Entscheidung ist klar.

Ein schnelles und nachvollziehbares Verfahren

Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde am 10. September 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft des griechischen Obersten Gerichtshofs übermittelt, am 6. Oktober 2025 im Plenum angekündigt, und Nikos Pappas wurde am 28. Januar 2026 angehört. Das Parlament entschied durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung. Diese Schnelligkeit steht im Gegensatz zur Langsamkeit vieler europäischer Verfahren. Sie verdient Anerkennung: Eine Justiz, die zögert, ist eine Justiz, die weder die Opfer noch die Rechtsuchenden schützt.

Das Parlament hat daran erinnert, dass es kein Gericht ist und der Abgeordnete in diesem Verfahren kein Angeklagter. Das ist eine wesentliche Unterscheidung: Die Rolle des Parlaments beschränkt sich darauf zu prüfen, dass der Antrag nicht von einer politischen Absicht getragen ist. Nach dieser Prüfung obliegt es den nationalen Gerichten zu entscheiden. Diese Rollenverteilung ist gesund. Sie verhindert, dass die Immunität zu einem Instrument der Straflosigkeit oder umgekehrt zu einem Werkzeug politischer Verfolgung wird.

Die Immunität ist kein persönliches Privileg, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Parlaments.

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Abstimmungsdetail

Abstimmung durch Handzeichen

Diese Abstimmung wurde durch Handzeichen durchgeführt. Einzelne Stimmen der Europaabgeordneten werden für diese Art der Abstimmung nicht aufgezeichnet.