Das Europäische Parlament hat beschlossen, die parlamentarische Immunität von Nikos Pappas, einem griechischen Abgeordneten, im Rahmen eines Ersuchens der griechischen Justizbehörden wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung aufzuheben. Der Beschluss wurde durch Handzeichen gefasst, ohne individuelle Stimmenzählung. Das Parlament hat seine Präsidentin beauftragt, diesen Beschluss und den Bericht des zuständigen Ausschusses unverzüglich an die zuständige griechische Justizbehörde sowie an Nikos Pappas zu übermitteln. Dieser Beschluss ist endgültig und gilt unmittelbar.
Nikos Pappas ist Abgeordneter des Europäischen Parlaments und wurde im Juni 2024 in Griechenland gewählt. Die griechischen Justizbehörden verfolgen ihn wegen mutmaßlich verleumderischer und beleidigender Äußerungen, die er am 20. März 2024 in einem Online-Interview in Athen gemacht haben soll, Tatsachen, die nach griechischem Recht Straftaten darstellen. Das Ersuchen um Aufhebung seiner Immunität wurde am 10. September 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft des griechischen Obersten Gerichtshofs übermittelt und am 6. Oktober 2025 im Plenum des Parlaments angekündigt. Nikos Pappas wurde am 28. Januar 2026 angehört. Das Parlament prüfte, ob die Strafverfolgung darauf abzielte, seiner politischen Tätigkeit zu schaden, und fand keine Anhaltspunkte dafür.
Aufhebung der Immunität von Nikos PappasDas Europäische Parlament hat beschlossen, die parlamentarische Immunität von Nikos Pappas aufzuheben, wodurch die griechischen Justizbehörden das Strafverfahren gegen ihn wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung fortsetzen können.
Unverzügliche Übermittlung des BeschlussesDie Präsidentin des Europäischen Parlaments wird beauftragt, den Beschluss und den Bericht des zuständigen Ausschusses unverzüglich an die zuständige griechische Justizbehörde sowie an Nikos Pappas zu übermitteln.
Keine politische VerfolgungDas Parlament stellte fest, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Strafverfolgung in der Absicht eingeleitet wurde, der politischen Tätigkeit von Nikos Pappas als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden.
Tatsachen vor dem MandatDie Nikos Pappas vorgeworfenen Tatsachen wurden am 20. März 2024 begangen, vor seiner Wahl in das Europäische Parlament im Juni 2024, und betreffen keine Meinungsäußerung oder Stimmabgabe in Ausübung seines parlamentarischen Mandats.
Das Europäische Parlament hat die Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas durch Handzeichen angenommen. Es wurde keine individuelle Stimmenzählung vorgenommen.
Dieser Beschluss bedeutet, dass Nikos Pappas als griechischer Bürger wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung vor griechischen Gerichten verfolgt werden kann, wie jeder andere Bürger. Er erinnert daran, dass die parlamentarische Immunität kein persönliches Privileg, sondern ein Schutz im Zusammenhang mit der Ausübung parlamentarischer Aufgaben ist. Griechische Bürger, die sich als Opfer von Verleumdung betrachten, können daher erreichen, dass ihre Anzeige bearbeitet wird, selbst wenn der mutmaßliche Täter ein Mitglied des Europäischen Parlaments ist, sofern die Tatsachen nicht mit der parlamentarischen Tätigkeit zusammenhängen.
Das Europäische Parlament hat die Immunität des griechischen Abgeordneten Nikos Pappas wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung vor seiner Wahl aufgehoben. Eine Entscheidung, die daran erinnert, dass die parlamentarische Immunität die Institution schützt, nicht die Person.
Die parlamentarische Immunität ist kein persönliches Privileg. Sie besteht, um die Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder zu gewährleisten, damit kein Abgeordneter wegen seiner Meinungen oder seiner Stimmen verfolgt wird. Im vorliegenden Fall wurden die Nikos Pappas vorgeworfenen Äußerungen in einem Online-Interview am 20. März 2024 gemacht, vor seiner Wahl ins Europäische Parlament im Juni 2024. Sie fallen daher nicht unter die Ausübung seines parlamentarischen Amtes. Das Parlament hat festgestellt, dass kein Anhaltspunkt die Annahme zulässt, die Strafverfolgung ziele darauf ab, seiner politischen Tätigkeit zu schaden. Der griechische Rechtsweg kann somit seinen Lauf nehmen.
Diese Entscheidung hat konkrete Bedeutung für griechische Bürger, die sich als Opfer von Verleumdung sehen: Ihre Anzeige kann zum Erfolg führen, selbst wenn der mutmaßliche Täter ein Europaabgeordneter ist, sofern die Handlungen nicht von der Immunität gedeckt sind. Sie sendet auch ein Signal an die gewählten Vertreter: Die Immunität ist kein Schutzschild gegen die allgemeinen rechtlichen Pflichten. Die Transparenz der Abstimmung durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung, erlaubt es nicht, die Positionen jeder Fraktion zu kennen, aber die Entscheidung ist klar.
Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde am 10. September 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft des griechischen Obersten Gerichtshofs übermittelt, am 6. Oktober 2025 im Plenum angekündigt, und Nikos Pappas wurde am 28. Januar 2026 angehört. Das Parlament entschied durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung. Diese Schnelligkeit steht im Gegensatz zur Langsamkeit vieler europäischer Verfahren. Sie verdient Anerkennung: Eine Justiz, die zögert, ist eine Justiz, die weder die Opfer noch die Rechtsuchenden schützt.
Das Parlament hat daran erinnert, dass es kein Gericht ist und der Abgeordnete in diesem Verfahren kein Angeklagter. Das ist eine wesentliche Unterscheidung: Die Rolle des Parlaments beschränkt sich darauf zu prüfen, dass der Antrag nicht von einer politischen Absicht getragen ist. Nach dieser Prüfung obliegt es den nationalen Gerichten zu entscheiden. Diese Rollenverteilung ist gesund. Sie verhindert, dass die Immunität zu einem Instrument der Straflosigkeit oder umgekehrt zu einem Werkzeug politischer Verfolgung wird.
Die Immunität ist kein persönliches Privileg, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Parlaments.
Das Europäische Parlament hat die Immunität des griechischen Abgeordneten Nikos Pappas wegen mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung vor seiner Wahl aufgehoben. Eine Entscheidung, die daran erinnert, dass die parlamentarische Immunität die Institution schützt, nicht die Person.
Die parlamentarische Immunität ist kein persönliches Privileg. Sie besteht, um die Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder zu gewährleisten, damit kein Abgeordneter wegen seiner Meinungen oder seiner Stimmen verfolgt wird. Im vorliegenden Fall wurden die Nikos Pappas vorgeworfenen Äußerungen in einem Online-Interview am 20. März 2024 gemacht, vor seiner Wahl ins Europäische Parlament im Juni 2024. Sie fallen daher nicht unter die Ausübung seines parlamentarischen Amtes. Das Parlament hat festgestellt, dass kein Anhaltspunkt die Annahme zulässt, die Strafverfolgung ziele darauf ab, seiner politischen Tätigkeit zu schaden. Der griechische Rechtsweg kann somit seinen Lauf nehmen.
Diese Entscheidung hat konkrete Bedeutung für griechische Bürger, die sich als Opfer von Verleumdung sehen: Ihre Anzeige kann zum Erfolg führen, selbst wenn der mutmaßliche Täter ein Europaabgeordneter ist, sofern die Handlungen nicht von der Immunität gedeckt sind. Sie sendet auch ein Signal an die gewählten Vertreter: Die Immunität ist kein Schutzschild gegen die allgemeinen rechtlichen Pflichten. Die Transparenz der Abstimmung durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung, erlaubt es nicht, die Positionen jeder Fraktion zu kennen, aber die Entscheidung ist klar.
Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde am 10. September 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft des griechischen Obersten Gerichtshofs übermittelt, am 6. Oktober 2025 im Plenum angekündigt, und Nikos Pappas wurde am 28. Januar 2026 angehört. Das Parlament entschied durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung. Diese Schnelligkeit steht im Gegensatz zur Langsamkeit vieler europäischer Verfahren. Sie verdient Anerkennung: Eine Justiz, die zögert, ist eine Justiz, die weder die Opfer noch die Rechtsuchenden schützt.
Das Parlament hat daran erinnert, dass es kein Gericht ist und der Abgeordnete in diesem Verfahren kein Angeklagter. Das ist eine wesentliche Unterscheidung: Die Rolle des Parlaments beschränkt sich darauf zu prüfen, dass der Antrag nicht von einer politischen Absicht getragen ist. Nach dieser Prüfung obliegt es den nationalen Gerichten zu entscheiden. Diese Rollenverteilung ist gesund. Sie verhindert, dass die Immunität zu einem Instrument der Straflosigkeit oder umgekehrt zu einem Werkzeug politischer Verfolgung wird.
Die Immunität ist kein persönliches Privileg, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Parlaments.