Am 22. Januar 2026 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Lage in Honduras nach den Präsidentschaftswahlen. Es verurteilt die Weigerung des amtierenden Präsidenten, die Ergebnisse anzuerkennen, sowie die Angriffe auf Abgeordnete der Opposition.
In Honduras fanden die Präsidentschaftswahlen in einem angespannten Klima statt. Der amtierende Präsident, dessen Amtszeit zu Ende ging, weigerte sich, den Sieg seines Gegners anzuerkennen, was eine politische Krise auslöste. Gleichzeitig wurden Mitglieder der Opposition im Nationalkongress angegriffen, darunter Einschüchterungen und Gewalt. Das Europäische Parlament hat sich dieser Situation angenommen, um die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie zu verteidigen.
In seiner Entschließung verurteilt das Europäische Parlament:
Die Entschließung wurde durch Handzeichen angenommen, ohne dass eine namentliche Abstimmung erfolgte. Dies bedeutet, dass sie breite Unterstützung unter den anwesenden Europaabgeordneten fand.
Diese Entschließung zeigt, dass die Europäische Union die Ereignisse in Honduras genau verfolgt und bereit ist, zur Verteidigung der Demokratie zu handeln. Für die europäischen Bürger bedeutet dies, dass die EU keine Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Partnerländern toleriert. Konkret könnte die EU bei ausbleibender Besserung Sanktionen wie die Einfrierung von Hilfen oder Visabeschränkungen verhängen, was Auswirkungen auf die Beziehungen zu Honduras hätte. Als Bürger können Sie diese Maßnahmen unterstützen, indem Sie sich informieren und Ihre Vertreter ermutigen, sich mit diesem Thema zu befassen.
Den Sieger einer Wahl anzuerkennen ist kein harmloser diplomatischer Akt: Es ist ein politischer Akt, der sagt, ob man das Volk respektiert oder die Arrangements zwischen Eliten. Indem das Europäische Parlament Nasry Asfura als gewählten Präsidenten von Honduras anerkennt, hat es sich gerade für Klarheit und gegen die von der scheidenden Macht aufrechterhaltene Verwirrung entschieden.
Am 10. Januar 2026 ordnete die scheidende Präsidentin per Dekret eine Neuauszählung der Stimmen an und umging damit die verfassungsrechtlichen Verfahren. Der Nationale Wahlrat erklärte dieses Dekret sofort für verfassungswidrig. Indem das Europäische Parlament es als Angriff auf die honduranische Demokratie bezeichnet, mischt es sich nicht in innere Angelegenheiten ein: Es stellt fest, dass eine scheidende Macht sich weigert, ihre Niederlage anzuerkennen, und versucht, das Ergebnis mit Gewalt zu ändern. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall für jede Demokratie.
Die Logik ist einfach: Wenn eine Regierung das Urteil der Urnen folgenlos ignorieren kann, verliert die Wahl ihre Funktion als friedlicher Mechanismus der Nachfolge. Die Wähler, die für den Wechsel gestimmt haben, werden um ihren Sieg gebracht, und die Institutionen, die das Ergebnis beglaubigt haben, werden diskreditiert. Das Europäische Parlament hat recht, wenn es sagt, dass der Wille des honduranischen Volkes respektiert werden muss, ohne Nuance und ohne falsche Ausgewogenheit.
Der Angriff auf Gladys López, Oppositionsabgeordnete, am 8. Januar 2026 im Gebäude des Kongresses ist ein Akt politischer Gewalt, der darauf zielt, die Opposition einzuschüchtern und den Pluralismus zu verhindern. Das Parlament verurteilt ihn und fordert eine transparente und unabhängige Untersuchung. Es hätte hinzufügen können, dass Straflosigkeit für diese Art von Tat die Eskalation befeuert. Die Verantwortung ist individuell: Diejenigen, die Bomben legen, müssen vor Gericht gebracht werden, nicht durch soziologische Erklärungen gedeckt werden.
Das Parlament ruft außerdem dazu auf, die Sicherheit des Nationalen Wahlrats zu gewährleisten, der Ziel von Drohungen und Einschüchterungen ist. Eine geschützte Wahlinstitution ist die Bedingung für eine glaubwürdige Wahl. Das ist besser als wirkungslose Untersuchungskommissionen.
Das Parlament bedauert, dass der EU-Botschafter in Honduras seit über einem Jahr nicht eingeladen wurde, sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen. Das ist ein Zeichen der Verachtung gegenüber der Union, aber auch ein Indikator für die Verachtung der scheidenden Regierung gegenüber internationalen Partnern. Die Resolution hofft, dass sich dies unter der neuen Regierung ändern wird, was ein Aufruf zur Normalisierung ist.
Die Europäische Union und die Organisation Amerikanischer Staaten haben die Wahl beobachtet und festgestellt, dass die Ergebnisse den Willen des Volkes widerspiegelten. Das Parlament unterstützt diese Schlussfolgerungen und fordert die Umsetzung der Empfehlungen der Beobachtungsmission. Das ist der richtige Ansatz: saubere Wahlen, akzeptierte Ergebnisse, verfassungsrechtliche Rechtsmittel. Das Gegenteil wäre, eine scheidende Macht ein Dekret zur Neuauszählung aufzwingen zu lassen.
Den Sieger anzuerkennen heißt, das Volk zu respektieren; das Ergebnis per Dekret anzufechten heißt, das Wahlrecht mit Füßen zu treten.
Den Sieger einer Wahl anzuerkennen ist kein harmloser diplomatischer Akt: Es ist ein politischer Akt, der sagt, ob man das Volk respektiert oder die Arrangements zwischen Eliten. Indem das Europäische Parlament Nasry Asfura als gewählten Präsidenten von Honduras anerkennt, hat es sich gerade für Klarheit und gegen die von der scheidenden Macht aufrechterhaltene Verwirrung entschieden.
Am 10. Januar 2026 ordnete die scheidende Präsidentin per Dekret eine Neuauszählung der Stimmen an und umging damit die verfassungsrechtlichen Verfahren. Der Nationale Wahlrat erklärte dieses Dekret sofort für verfassungswidrig. Indem das Europäische Parlament es als Angriff auf die honduranische Demokratie bezeichnet, mischt es sich nicht in innere Angelegenheiten ein: Es stellt fest, dass eine scheidende Macht sich weigert, ihre Niederlage anzuerkennen, und versucht, das Ergebnis mit Gewalt zu ändern. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall für jede Demokratie.
Die Logik ist einfach: Wenn eine Regierung das Urteil der Urnen folgenlos ignorieren kann, verliert die Wahl ihre Funktion als friedlicher Mechanismus der Nachfolge. Die Wähler, die für den Wechsel gestimmt haben, werden um ihren Sieg gebracht, und die Institutionen, die das Ergebnis beglaubigt haben, werden diskreditiert. Das Europäische Parlament hat recht, wenn es sagt, dass der Wille des honduranischen Volkes respektiert werden muss, ohne Nuance und ohne falsche Ausgewogenheit.
Der Angriff auf Gladys López, Oppositionsabgeordnete, am 8. Januar 2026 im Gebäude des Kongresses ist ein Akt politischer Gewalt, der darauf zielt, die Opposition einzuschüchtern und den Pluralismus zu verhindern. Das Parlament verurteilt ihn und fordert eine transparente und unabhängige Untersuchung. Es hätte hinzufügen können, dass Straflosigkeit für diese Art von Tat die Eskalation befeuert. Die Verantwortung ist individuell: Diejenigen, die Bomben legen, müssen vor Gericht gebracht werden, nicht durch soziologische Erklärungen gedeckt werden.
Das Parlament ruft außerdem dazu auf, die Sicherheit des Nationalen Wahlrats zu gewährleisten, der Ziel von Drohungen und Einschüchterungen ist. Eine geschützte Wahlinstitution ist die Bedingung für eine glaubwürdige Wahl. Das ist besser als wirkungslose Untersuchungskommissionen.
Das Parlament bedauert, dass der EU-Botschafter in Honduras seit über einem Jahr nicht eingeladen wurde, sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen. Das ist ein Zeichen der Verachtung gegenüber der Union, aber auch ein Indikator für die Verachtung der scheidenden Regierung gegenüber internationalen Partnern. Die Resolution hofft, dass sich dies unter der neuen Regierung ändern wird, was ein Aufruf zur Normalisierung ist.
Die Europäische Union und die Organisation Amerikanischer Staaten haben die Wahl beobachtet und festgestellt, dass die Ergebnisse den Willen des Volkes widerspiegelten. Das Parlament unterstützt diese Schlussfolgerungen und fordert die Umsetzung der Empfehlungen der Beobachtungsmission. Das ist der richtige Ansatz: saubere Wahlen, akzeptierte Ergebnisse, verfassungsrechtliche Rechtsmittel. Das Gegenteil wäre, eine scheidende Macht ein Dekret zur Neuauszählung aufzwingen zu lassen.
Den Sieger anzuerkennen heißt, das Volk zu respektieren; das Ergebnis per Dekret anzufechten heißt, das Wahlrecht mit Füßen zu treten.