Das Europäische Parlament hat ein neues Fischereiabkommen mit Guinea-Bissau für den Zeitraum 2024-2029 verabschiedet. Dieser Text zielt darauf ab, die Zusammenarbeit im Fischereisektor zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen zu gewährleisten. Das Abkommen betrifft europäische Fischereifahrzeuge in guineischen Gewässern und die lokalen Küstengemeinden.
Diese Vereinbarung ist Teil der nachhaltigen Fischereipartnerschaftsabkommen (SFPA), die die EU mit Drittländern schließt. Das Hauptziel besteht darin, eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit zu etablieren, die eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei in der ausschließlichen Wirtschaftszone Guinea-Bissaus fördert und gleichzeitig die Entwicklung des lokalen Fischereisektors und der blauen Wirtschaft des Landes unterstützt.
Das Protokoll deckt den Zeitraum 2024-2029 ab und ersetzt das vorherige Abkommen, das im Juni 2024 auslief. Die Umsetzung wird gemeinsam von europäischen und guineischen Behörden überwacht, mit regelmäßiger Überprüfung der Verpflichtungen. Die Europäische Kommission wird die Anwendung der Bestimmungen überwachen, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit und sektorale Zusammenarbeit.
Das Abkommen dürfte erhebliche finanzielle Einnahmen für Guinea-Bissau, eines der ärmsten Länder der Region, generieren. Für europäische Fischer garantiert es einen regulierten Zugang zu den Fischereiressourcen. Die lokalen Küstengemeinden profitieren von einer verstärkten Unterstützung für die Entwicklung der handwerklichen Fischerei und der Hafeninfrastruktur. Die größte Herausforderung bleibt der Erhalt der pelagischen Fischbestände, die für die lokale Ernährungssicherheit entscheidend sind.
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