Das Europäische Parlament hat den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt. Es folgte dem Vorschlag der Kommission. Dieser Text ist nun vom Parlament angenommen; er muss noch von den Regierungen der Mitgliedstaaten förmlich gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann.
Fluggastdatensätze (PNR) sind die Informationen, die Fluggesellschaften bei der Buchung sammeln: Name, Reiseroute, Kontaktdaten, Zahlungsweise, Gepäck. Seit mehreren Jahren nutzt die Europäische Union diese Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. Ein Abkommen mit Norwegen ermöglichte die Übermittlung dieser Daten zwischen der EU und diesem Land. Die Europäische Kommission hat dieses Abkommen ausgehandelt und das Parlament um dessen Billigung ersucht. Das Parlament hat seine Entscheidung am 29. April 2026 getroffen.
Billigung des AbkommensDas Parlament erteilt seine Billigung für den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.
Übermittlung des StandpunktsDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Standpunkt des Parlaments an den Rat, die Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.
Keine inhaltlichen ÄnderungenDie Billigungsentschließung enthält keine inhaltlichen Änderungen des Abkommens. Das Parlament hat dem Mechanismus zur Übermittlung von PNR-Daten keine zusätzlichen Bedingungen oder Schwellenwerte hinzugefügt.
Die Abstimmung erfolgte durch elektronischen namentlichen Aufruf: 532 Stimmen dafür, 72 Stimmen dagegen und 26 Enthaltungen.
Konkret können die Buchungsdaten von Flügen zwischen der Europäischen Union und Norwegen weiterhin übermittelt und von den norwegischen Behörden zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden. Für die betroffenen Fluggäste ändert sich bei ihren Verfahren unmittelbar nichts, doch ihre Daten bleiben diesen Übermittlungen unterworfen. Das Abkommen regelt diesen Austausch und soll ein Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten. Der Text muss noch die förmliche Billigung der Regierungen der Mitgliedstaaten erhalten, bevor er endgültig wird.
Das Europäische Parlament hat am 29. April 2026 grünes Licht für das Abkommen zwischen der EU und Norwegen über die Übermittlung von Passagierdaten (PNR) gegeben. Mit 532 Stimmen dafür, 72 dagegen und 26 Enthaltungen folgte es der Kommission, ohne den Text zu ändern. Ein Vertrauensvotum für ein Sicherheitsinstrument, aber auch ein Blankoscheck für einen Mechanismus, der überwacht werden sollte.
Das PNR-Abkommen mit Norwegen ermöglicht es den norwegischen Behörden, auf die Buchungsdaten von Flügen aus der Union oder in die Union zuzugreifen. Diese Daten (Name, Reiseroute, Kontaktdaten, Zahlungsweise, Gepäck) werden genutzt, um terroristische Straftaten und schwere Formen der Kriminalität aufzudecken und zu verfolgen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass ihre Daten weiterhin übermittelt werden, ohne dass sich an ihren Verfahren unmittelbar etwas ändert. Für die Fluggesellschaften bedeutet es, die bestehenden Übermittlungssysteme aufrechtzuerhalten.
Das Parlament hätte zusätzliche Garantien, Überprüfungsklauseln oder präzise Grenzen für die Speicherdauer verlangen können. Das hat es nicht getan. Indem es das Abkommen ohne Änderung billigt, vertraut es der Kommission und dem Rat darauf, dass die Garantien für den Datenschutz ausreichend sind. Doch jede Übermittlung personenbezogener Daten birgt das Risiko von Missbrauch oder Fehlern. Ein unabhängiger Kontrollmechanismus und regelmäßige Berichte wären sinnvolle Schutzvorkehrungen gewesen. Das Parlament hat der Einfachheit den Vorzug vor der Vorsicht gegeben.
Allerdings steht das Abkommen in einer bereits langjährigen Zusammenarbeit zwischen der EU und Norwegen in Sicherheitsfragen. Norwegen ist ein verlässlicher Partner, Mitglied des Schengen-Raums, und PNR-Daten sind ein anerkanntes Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus. Das deutliche Votum zeigt, dass die politischen Gruppen von der EVP über S&D bis hin zu Renew und ECR diese Einschätzung teilen. Die 72 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen stammen wahrscheinlich von den Grünen/EFA und der Linken, die Vorbehalte beim Datenschutz zum Ausdruck bringen. Doch die Mehrheit war der Auffassung, dass die Sicherheit Vorrang habe.
Das Parlament hat dieses Verfahren nicht genutzt, um das Abkommen neu zu verhandeln. Es hätte verlangen können, dass die Übermittlungen auf tatsächlich verdächtige Flüge beschränkt werden oder dass sich Norwegen zu einer unabhängigen richterlichen Kontrolle verpflichtet. Das hat es nicht getan. Das ist verständlich: Das Abkommen war bereits ausgehandelt, und in Sicherheitsfragen drängt die Zeit. Doch das Parlament hätte zumindest einen Jahresbericht über die Verwendung der Daten oder eine Aussetzungsklausel für den Fall eines Verstoßes verlangen können. Nichts davon wurde hinzugefügt.
Ein liberalerer und verantwortungsvollerer Ansatz hätte darin bestanden, die Erhebung strikt auf die notwendigen Daten zu beschränken, eine kurze Speicherdauer festzulegen und die Kontrolle einer unabhängigen Behörde zu übertragen. Das hätte die Kosten für die Freiheitsrechte verringert, ohne die Sicherheit zu schwächen. Das Parlament hat den Weg des Vertrauens gewählt. Nun liegt es an den Regierungen der Mitgliedstaaten zu prüfen, ob dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.
Ein Abkommen zu billigen, ohne es anzutasten, heißt zu akzeptieren, dass andere an unserer Stelle über die Garantien entscheiden.
Das Europäische Parlament hat am 29. April 2026 grünes Licht für das Abkommen zwischen der EU und Norwegen über die Übermittlung von Passagierdaten (PNR) gegeben. Mit 532 Stimmen dafür, 72 dagegen und 26 Enthaltungen folgte es der Kommission, ohne den Text zu ändern. Ein Vertrauensvotum für ein Sicherheitsinstrument, aber auch ein Blankoscheck für einen Mechanismus, der überwacht werden sollte.
Das PNR-Abkommen mit Norwegen ermöglicht es den norwegischen Behörden, auf die Buchungsdaten von Flügen aus der Union oder in die Union zuzugreifen. Diese Daten (Name, Reiseroute, Kontaktdaten, Zahlungsweise, Gepäck) werden genutzt, um terroristische Straftaten und schwere Formen der Kriminalität aufzudecken und zu verfolgen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass ihre Daten weiterhin übermittelt werden, ohne dass sich an ihren Verfahren unmittelbar etwas ändert. Für die Fluggesellschaften bedeutet es, die bestehenden Übermittlungssysteme aufrechtzuerhalten.
Das Parlament hätte zusätzliche Garantien, Überprüfungsklauseln oder präzise Grenzen für die Speicherdauer verlangen können. Das hat es nicht getan. Indem es das Abkommen ohne Änderung billigt, vertraut es der Kommission und dem Rat darauf, dass die Garantien für den Datenschutz ausreichend sind. Doch jede Übermittlung personenbezogener Daten birgt das Risiko von Missbrauch oder Fehlern. Ein unabhängiger Kontrollmechanismus und regelmäßige Berichte wären sinnvolle Schutzvorkehrungen gewesen. Das Parlament hat der Einfachheit den Vorzug vor der Vorsicht gegeben.
Allerdings steht das Abkommen in einer bereits langjährigen Zusammenarbeit zwischen der EU und Norwegen in Sicherheitsfragen. Norwegen ist ein verlässlicher Partner, Mitglied des Schengen-Raums, und PNR-Daten sind ein anerkanntes Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus. Das deutliche Votum zeigt, dass die politischen Gruppen von der EVP über S&D bis hin zu Renew und ECR diese Einschätzung teilen. Die 72 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen stammen wahrscheinlich von den Grünen/EFA und der Linken, die Vorbehalte beim Datenschutz zum Ausdruck bringen. Doch die Mehrheit war der Auffassung, dass die Sicherheit Vorrang habe.
Das Parlament hat dieses Verfahren nicht genutzt, um das Abkommen neu zu verhandeln. Es hätte verlangen können, dass die Übermittlungen auf tatsächlich verdächtige Flüge beschränkt werden oder dass sich Norwegen zu einer unabhängigen richterlichen Kontrolle verpflichtet. Das hat es nicht getan. Das ist verständlich: Das Abkommen war bereits ausgehandelt, und in Sicherheitsfragen drängt die Zeit. Doch das Parlament hätte zumindest einen Jahresbericht über die Verwendung der Daten oder eine Aussetzungsklausel für den Fall eines Verstoßes verlangen können. Nichts davon wurde hinzugefügt.
Ein liberalerer und verantwortungsvollerer Ansatz hätte darin bestanden, die Erhebung strikt auf die notwendigen Daten zu beschränken, eine kurze Speicherdauer festzulegen und die Kontrolle einer unabhängigen Behörde zu übertragen. Das hätte die Kosten für die Freiheitsrechte verringert, ohne die Sicherheit zu schwächen. Das Parlament hat den Weg des Vertrauens gewählt. Nun liegt es an den Regierungen der Mitgliedstaaten zu prüfen, ob dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.
Ein Abkommen zu billigen, ohne es anzutasten, heißt zu akzeptieren, dass andere an unserer Stelle über die Garantien entscheiden.