Das Europäische Parlament hat der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans 2024 des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), des diplomatischen Dienstes der Union, erteilt. Konkret bedeutet dies, dass das Parlament seine Kontrolle der Verwaltungsausgaben des EAD für das Jahr 2024 abschließt und sie für ordnungsgemäß erklärt. Das Parlament hat dieser Entscheidung eine Entschließung mit Bemerkungen beigefügt, die integraler Bestandteil der Entlastung ist. Diese Abstimmung ändert kein bestehendes Gesetz: Sie bestätigt die Verwaltung eines bereits ausgeführten Haushalts.
Jedes Jahr prüft das Europäische Parlament die Rechnungslegung der Organe der Union und entscheidet, ob es die Entlastung erteilt, das heißt, ob es die Art und Weise billigt, wie das Geld ausgegeben wurde. Für das Haushaltsjahr 2024 verwaltete der EAD die Verwaltungsausgaben seines Sitzes in Brüssel und eines Netzes von 145 Delegationen und Büros der Union in der ganzen Welt. Der EAD verwaltet im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen auch das Personal der Kommission in diesen Delegationen. Das Parlament stützte sich auf den Jahresbericht des Rechnungshofs, auf die Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zur Verlässlichkeit der Rechnungslegung und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie auf den Jahresbericht des EAD über die 2024 durchgeführten internen Audits.
Entlastung für 2024 erteiltDas Parlament erteilt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des EAD für das Haushaltsjahr 2024.
Bemerkungen in einer beigefügten EntschließungDas Parlament legt seine Bemerkungen in einer Entschließung dar, die integraler Bestandteil des Entlastungsbeschlusses ist.
Übermittlung an sieben EmpfängerDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Beschluss und die Entschließung dem EAD, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.
Veröffentlichung im AmtsblattDer Beschluss und die Entschließung sind im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, zu veröffentlichen.
Die Abstimmung fand am 29. April 2026 durch elektronischen namentlichen Aufruf statt: 429 Stimmen dafür, 145 dagegen und 76 Enthaltungen. Die Entlastung wird somit erteilt.
Diese Abstimmung schafft keine neue Regel und keine neue Steuer. Sie bedeutet, dass das Europäische Parlament die Verwaltung des Verwaltungshaushalts des diplomatischen Dienstes der Union für 2024 geprüft und gebilligt hat, eines Haushalts, der den Betrieb des Sitzes des EAD in Brüssel und von 145 Delegationen und Büros in der ganzen Welt finanziert. Bürgerinnen und Bürger, die die Verwendung öffentlicher Gelder verfolgen, verfügen damit über eine formelle parlamentarische Kontrolle: Die Rechnungslegung 2024 des EAD ist gebilligt und die Bemerkungen des Parlaments werden mit dem Beschluss veröffentlicht. Da die Entlastung erteilt wurde, ist das Verfahren der Haushaltskontrolle 2024 des EAD auf Seiten des Parlaments abgeschlossen.
Das Europäische Parlament hat der Hohen Vertreterin die Entlastung für die Ausführung des Haushalts 2024 des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), des diplomatischen Dienstes der Union, erteilt. Klartext: Die Verwaltungsausgaben des EAD werden für ordnungsgemäß erklärt, und die parlamentarische Kontrolle 2024 ist abgeschlossen. Dieses Votum schafft keine neue Regel, aber es erinnert daran, dass hinter den 145 Delegationen und dem Sitz in Brüssel öffentliche Gelder stehen, denen der Steuerzahler nachgehen darf.
Die Entlastung ist ein Akt der Rechenschaft: Das Parlament prüft die Rechnungsführung, vergewissert sich, dass das Geld regelkonform ausgegeben wurde, und entscheidet, ob es die Verwaltung billigt oder nicht. Mit der Erteilung sagt es nicht, dass die Außenpolitik der Union gut oder schlecht ist; es sagt, dass die Verwaltungsrechnungen des EAD für 2024 ordnungsgemäß sind. Das ist eine wesentliche Unterscheidung: Die Haushaltskontrolle beurteilt nicht die diplomatischen Entscheidungen, sie beurteilt die Redlichkeit der Ausgaben.
Der EAD ist ein besonderes Verwaltungsgebilde: Er entstand aus der Fusion der Außendienste des Rates und der Kommission, mit integrierten nationalen Diplomaten. Er verwaltet ein Netz von 145 Delegationen und Büros und über Dienstleistungsvereinbarungen die Verwaltung des Personals der Kommission in diesen Delegationen. Diese hybride Architektur erschwert die Kontrolle: Wer ist wofür verantwortlich? Das Parlament hätte eine Klärung der Zuständigkeiten zwischen EAD und Kommission verlangen können. In der Entscheidung hat es das nicht getan, aber die beigefügte Entschließung ist dazu da, die Fragen zu stellen.
Der Haushalt des EAD ist kein Kooperationshaushalt: Es ist ein Haushalt für den Verwaltungsbetrieb. Er finanziert Gebäude, Gehälter, Dienstreisen, Sitzungen. Für den Bürger bedeutet das, dass der Großteil der Ausgaben nicht direkt mit einem sichtbaren Ergebnis vor Ort korreliert. Die parlamentarische Kontrolle ist daher die einzige demokratische Absicherung. Die heute erteilte Entlastung ist eine Validierung, keine Leistungsbewertung. Das Parlament hätte die Entlastung an Kosteneffizienzindikatoren je Delegation knüpfen können, aber es hat es nicht getan.
Das Votum ist deutlich: 429 dafür, 145 dagegen, 76 Enthaltungen. Die Fraktionen, die dagegen gestimmt haben oder sich enthielten, haben die Entlastung nicht verhindert. Die Botschaft ist klar: Die Mehrheit hält die Rechnungen 2024 des EAD für in Ordnung. Das ist kein Freibrief für die Zukunft: Jedes Jahr beginnt die Kontrolle von Neuem. Der Ball liegt nun beim EAD, die in der Entschließung enthaltenen Bemerkungen zu korrigieren, insbesondere zur Koordinierung mit den nationalen diplomatischen Netzen, um Doppelstrukturen und Doppelausgaben zu vermeiden.
Die Entlastung ist kein Applaus, sie ist eine Quittung: Die Rechnungen sind in Ordnung, nicht unbedingt die Diplomatie.
Das Europäische Parlament hat der Hohen Vertreterin die Entlastung für die Ausführung des Haushalts 2024 des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), des diplomatischen Dienstes der Union, erteilt. Klartext: Die Verwaltungsausgaben des EAD werden für ordnungsgemäß erklärt, und die parlamentarische Kontrolle 2024 ist abgeschlossen. Dieses Votum schafft keine neue Regel, aber es erinnert daran, dass hinter den 145 Delegationen und dem Sitz in Brüssel öffentliche Gelder stehen, denen der Steuerzahler nachgehen darf.
Die Entlastung ist ein Akt der Rechenschaft: Das Parlament prüft die Rechnungsführung, vergewissert sich, dass das Geld regelkonform ausgegeben wurde, und entscheidet, ob es die Verwaltung billigt oder nicht. Mit der Erteilung sagt es nicht, dass die Außenpolitik der Union gut oder schlecht ist; es sagt, dass die Verwaltungsrechnungen des EAD für 2024 ordnungsgemäß sind. Das ist eine wesentliche Unterscheidung: Die Haushaltskontrolle beurteilt nicht die diplomatischen Entscheidungen, sie beurteilt die Redlichkeit der Ausgaben.
Der EAD ist ein besonderes Verwaltungsgebilde: Er entstand aus der Fusion der Außendienste des Rates und der Kommission, mit integrierten nationalen Diplomaten. Er verwaltet ein Netz von 145 Delegationen und Büros und über Dienstleistungsvereinbarungen die Verwaltung des Personals der Kommission in diesen Delegationen. Diese hybride Architektur erschwert die Kontrolle: Wer ist wofür verantwortlich? Das Parlament hätte eine Klärung der Zuständigkeiten zwischen EAD und Kommission verlangen können. In der Entscheidung hat es das nicht getan, aber die beigefügte Entschließung ist dazu da, die Fragen zu stellen.
Der Haushalt des EAD ist kein Kooperationshaushalt: Es ist ein Haushalt für den Verwaltungsbetrieb. Er finanziert Gebäude, Gehälter, Dienstreisen, Sitzungen. Für den Bürger bedeutet das, dass der Großteil der Ausgaben nicht direkt mit einem sichtbaren Ergebnis vor Ort korreliert. Die parlamentarische Kontrolle ist daher die einzige demokratische Absicherung. Die heute erteilte Entlastung ist eine Validierung, keine Leistungsbewertung. Das Parlament hätte die Entlastung an Kosteneffizienzindikatoren je Delegation knüpfen können, aber es hat es nicht getan.
Das Votum ist deutlich: 429 dafür, 145 dagegen, 76 Enthaltungen. Die Fraktionen, die dagegen gestimmt haben oder sich enthielten, haben die Entlastung nicht verhindert. Die Botschaft ist klar: Die Mehrheit hält die Rechnungen 2024 des EAD für in Ordnung. Das ist kein Freibrief für die Zukunft: Jedes Jahr beginnt die Kontrolle von Neuem. Der Ball liegt nun beim EAD, die in der Entschließung enthaltenen Bemerkungen zu korrigieren, insbesondere zur Koordinierung mit den nationalen diplomatischen Netzen, um Doppelstrukturen und Doppelausgaben zu vermeiden.
Die Entlastung ist kein Applaus, sie ist eine Quittung: Die Rechnungen sind in Ordnung, nicht unbedingt die Diplomatie.