Das Europäische Parlament hat den Standpunkt der Mitgliedstaaten zur Sicherung von Bankeinlagen, zur Verwendung der Mittel der Einlagensicherungssysteme, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur Transparenz ohne Änderung gebilligt. Der Text wird somit in der von den Regierungen der Union bestätigten Fassung angenommen. Es handelt sich um den endgültigen, mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Text; diese müssen ihn noch förmlich genehmigen, bevor das Gesetz Anwendung findet.
Die Europäische Kommission hatte 2023 eine Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme vorgeschlagen, die Sparer schützen, wenn eine Bank in Konkurs geht. Diese Überarbeitung betraf den Umfang des Schutzes, die Verwendung der Sicherungsmittel, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und die Transparenz. Nach Verhandlungen mit dem Rat wurde eine vorläufige Einigung erzielt. Das Parlament wurde aufgefordert, über den offiziellen Standpunkt der Mitgliedstaaten zu entscheiden, der diese Einigung übernimmt.
Annahme des endgültigen TextesDas Parlament billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungsanträge. Der Text wird in der von den Mitgliedstaaten bestätigten Fassung angenommen.
Unterzeichnung und VeröffentlichungDie Präsidentin des Parlaments wird den Rechtsakt gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen. Der Generalsekretär des Parlaments wird den Rechtsakt anschließend nach Prüfung der Verfahren unterzeichnen und dann gemeinsam mit der Generalsekretärin des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union veranlassen.
Übermittlung an die OrganeDie Präsidentin des Parlaments wird den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten übermitteln.
Das Parlament hat den Standpunkt des Rates ohne namentliche Abstimmung angenommen (Abstimmung durch Handzeichen oder Billigung ohne Einzelauszählung). Es liegen keine Zahlen zu Ja-, Nein- oder Enthaltungsstimmen vor.
Dieser Beschluss betrifft unmittelbar die Sparer in der Europäischen Union: Die Regeln zum Schutz von Bankeinlagen, zur Verwendung der Sicherungsmittel bei einer Bankinsolvenz, zur Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und zur Transparenz sind nun in der von den Mitgliedstaaten gebilligten Fassung festgelegt. Der endgültige Text muss noch die förmliche Genehmigung des Rates erhalten, bevor er Gesetz wird. Nach der Veröffentlichung gilt er in allen Ländern der Union nach den in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehenen Modalitäten.
Mit der unveränderten Annahme der Position des Rates zur Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme hat das Europäische Parlament beschlossen, keinen Einfluss auf den endgültigen Inhalt zu nehmen. Die Sparer erben Regeln, die zwischen Regierungen ausgehandelt wurden, ohne dass ihre direkten Vertreter ein Komma geändert hätten. Hinter der Fassade der Einstimmigkeit verbirgt sich eine verpasste Gelegenheit, einen Mechanismus zu vereinfachen, der weiterhin kostspielig und langsam ist.
Das Verfahren ist bezeichnend: Das Parlament hatte in erster Lesung eine Position angenommen, dann wurde mit dem Rat eine vorläufige Einigung erzielt. Statt den Text wieder zu öffnen, bestätigten die Abgeordneten die Position der Mitgliedstaaten. Diese Entscheidung hat eine unmittelbare Folge: Die Regeln, die die Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel bei einer Bankpleite und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden rahmen werden, sind jene, die die Regierungen für akzeptabel hielten, nicht jene, die das Parlament verteidigt hatte.
Das Fehlen einer namentlichen Abstimmung macht es unmöglich zu wissen, welche Fraktionen diesen Verzicht unterstützt haben. Ein Handzeichen hinterlässt keine Spur. Für die Bürger, die verstehen wollen, wie ihre Vertreter ihre Interessen verteidigt haben, ist das ein weiteres Stück Undurchsichtigkeit. Die Transparenz, die doch im Titel der Akte steht, endet an den Türen des Plenarsaals.
Die überarbeitete Richtlinie legt die Spielregeln fest: welche Einlagen gedeckt sind, wie die Sicherungsfonds verwendet werden können (insbesondere für Abwicklungsmaßnahmen), wie die nationalen Behörden zusammenarbeiten, wenn eine Bank in mehreren Ländern tätig ist, und welche Informationen veröffentlicht werden. All dies sind Themen, die die Geschwindigkeit und die Kosten einer Bankpleite bestimmen. Indem das Parlament die Position des Rates ohne Änderung bestätigte, hat es jedoch nicht versucht, die Informationspflichten zu verringern, die Verfahren zu beschleunigen oder die Beiträge der Banken zu senken. Der endgültige Text bleibt der eines zwischenstaatlichen Kompromisses, mit seinem ganzen Maß an Komplexität.
Für die Banken bedeutet jede neue Transparenz- oder Kooperationsanforderung Compliance-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Für die Sparer ist der Schutz real, aber der Mechanismus bleibt von der Fähigkeit der nationalen Behörden abhängig, schnell zu handeln. Ein auf Subsidiarität gestützter Ansatz hätte den nationalen Regulierungsbehörden mehr Spielraum lassen können, die Regeln an Größe und Risiko ihrer Banken anzupassen, statt einen einheitlichen Rahmen aufzuzwingen.
Indem das Parlament ohne ein Wort zustimmt, macht es die Einlagensicherung zur Sache der Regierungen.
Mit der unveränderten Annahme der Position des Rates zur Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme hat das Europäische Parlament beschlossen, keinen Einfluss auf den endgültigen Inhalt zu nehmen. Die Sparer erben Regeln, die zwischen Regierungen ausgehandelt wurden, ohne dass ihre direkten Vertreter ein Komma geändert hätten. Hinter der Fassade der Einstimmigkeit verbirgt sich eine verpasste Gelegenheit, einen Mechanismus zu vereinfachen, der weiterhin kostspielig und langsam ist.
Das Verfahren ist bezeichnend: Das Parlament hatte in erster Lesung eine Position angenommen, dann wurde mit dem Rat eine vorläufige Einigung erzielt. Statt den Text wieder zu öffnen, bestätigten die Abgeordneten die Position der Mitgliedstaaten. Diese Entscheidung hat eine unmittelbare Folge: Die Regeln, die die Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel bei einer Bankpleite und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden rahmen werden, sind jene, die die Regierungen für akzeptabel hielten, nicht jene, die das Parlament verteidigt hatte.
Das Fehlen einer namentlichen Abstimmung macht es unmöglich zu wissen, welche Fraktionen diesen Verzicht unterstützt haben. Ein Handzeichen hinterlässt keine Spur. Für die Bürger, die verstehen wollen, wie ihre Vertreter ihre Interessen verteidigt haben, ist das ein weiteres Stück Undurchsichtigkeit. Die Transparenz, die doch im Titel der Akte steht, endet an den Türen des Plenarsaals.
Die überarbeitete Richtlinie legt die Spielregeln fest: welche Einlagen gedeckt sind, wie die Sicherungsfonds verwendet werden können (insbesondere für Abwicklungsmaßnahmen), wie die nationalen Behörden zusammenarbeiten, wenn eine Bank in mehreren Ländern tätig ist, und welche Informationen veröffentlicht werden. All dies sind Themen, die die Geschwindigkeit und die Kosten einer Bankpleite bestimmen. Indem das Parlament die Position des Rates ohne Änderung bestätigte, hat es jedoch nicht versucht, die Informationspflichten zu verringern, die Verfahren zu beschleunigen oder die Beiträge der Banken zu senken. Der endgültige Text bleibt der eines zwischenstaatlichen Kompromisses, mit seinem ganzen Maß an Komplexität.
Für die Banken bedeutet jede neue Transparenz- oder Kooperationsanforderung Compliance-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Für die Sparer ist der Schutz real, aber der Mechanismus bleibt von der Fähigkeit der nationalen Behörden abhängig, schnell zu handeln. Ein auf Subsidiarität gestützter Ansatz hätte den nationalen Regulierungsbehörden mehr Spielraum lassen können, die Regeln an Größe und Risiko ihrer Banken anzupassen, statt einen einheitlichen Rahmen aufzuzwingen.
Indem das Parlament ohne ein Wort zustimmt, macht es die Einlagensicherung zur Sache der Regierungen.