Das Europäische Parlament hat am 28. April 2026 mit 566 Stimmen dafür, 67 dagegen und 26 Enthaltungen einen Text angenommen, der es dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF, eine europäische Hilfe für entlassene Arbeitnehmer) ermöglicht, auch Schulungen für Arbeitnehmer zu finanzieren, deren Entlassung angekündigt, aber noch nicht wirksam ist. Der endgültige Text wurde mit den Regierungen der EU vereinbart; diese müssen ihn noch förmlich billigen, bevor er Gesetz wird.
Bisher griff der EGF erst nach bereits ausgesprochenen Entlassungen ein. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, den Fonds auf Arbeitnehmer auszuweiten, die von einer unmittelbar bevorstehenden Entlassung in Unternehmen in Umstrukturierung betroffen sind. Das Parlament änderte diesen Vorschlag und fügte präzise Bedingungen hinzu: eine Schwelle von 200 betroffenen Arbeitnehmern, eine Obergrenze von 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr sowie einen Kofinanzierungssatz von 100 % für bestimmte Maßnahmen. Der angenommene Text entspricht der endgültigen Einigung mit dem Rat.
Schwelle von 200 ArbeitnehmernEin Antrag auf Unterstützung ist zulässig, wenn mindestens 200 Arbeitnehmer in demselben Unternehmen in Umstrukturierung in demselben Mitgliedstaat von einer unmittelbar bevorstehenden Entlassung bedroht sind.
Obergrenze von 4 Millionen EuroDie EGF-Unterstützung für Arbeitnehmer, denen eine unmittelbar bevorstehende Entlassung droht, darf 4 000 000 Euro pro Unternehmen, pro Mitgliedstaat und pro Haushaltsjahr nicht überschreiten.
Kofinanzierung von 100 %Für Ausgaben im Zusammenhang mit Begleitmaßnahmen (Schulung, Umschulung) für bedrohte Arbeitnehmer beträgt der europäische Kofinanzierungssatz 100 %.
Frist von 14 WochenEin Unternehmen in Umstrukturierung kann den Mitgliedstaat bitten, innerhalb von 14 Wochen nach der ersten schriftlichen Mitteilung an die Arbeitnehmervertreter einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.
Reserve von 40 %Mindestens 40 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF bleiben Anträgen vorbehalten, die bereits entlassene Arbeitnehmer oder Selbstständige betreffen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben. Der zum 30. Juni nicht verwendete Teil kann für Anträge wegen unmittelbar bevorstehender Entlassungen verwendet werden.
Das Parlament hat den Text mit 566 Stimmen dafür, 67 dagegen und 26 Enthaltungen angenommen.
Konkret: Wenn Ihr Unternehmen einen Stellenabbau von mindestens 200 Personen ankündigt, können Sie noch vor Ihrer Entlassung von der EU finanzierten Schulungen und Begleitmaßnahmen profitieren. Auch Arbeitnehmer von Unterauftragnehmern und nachgelagerten Unternehmen sind anspruchsberechtigt. Die Unterstützung ist auf 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt, und das Unternehmen muss den Antrag innerhalb von 14 Wochen nach der Ankündigung gegenüber den Personalvertretern stellen. Der Text ist endgültig und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung griff bisher erst nach Entlassungen ein. Künftig finanziert er auch Weiterbildungen für Beschäftigte, deren Ausscheiden angekündigt, aber noch nicht vollzogen ist. Das Parlament hat am 28. April 2026 mit 566 Stimmen dafür, 67 dagegen und 26 Enthaltungen den mit den Regierungen ausgehandelten endgültigen Text angenommen, den diese noch förmlich billigen müssen. Die Idee ist gut, die Architektur rahmt sie eng ein.
Einen Beschäftigten zu schulen, bevor seine Stelle verschwindet, kostet weniger, als ihn danach wieder einzugliedern. Der Mechanismus ist einfach: Das umstrukturierende Unternehmen bittet den Mitgliedstaat, innerhalb von 14 Wochen nach der ersten schriftlichen Mitteilung an die Personalvertreter einen Antrag einzureichen. Das koordinierte Paket kann Ausbildung und Umschulung umfassen, auch für einen Stellenwechsel im selben Unternehmen. Beschäftigte von Zulieferern und vorgelagerten Herstellern sind unter Bedingungen ebenfalls förderfähig.
Der Text schließt zwei Türen: keine Kurzarbeit, keine Entschädigungen und keine Beihilfen zur Unternehmensgründung in diesem Teil. Das ist stimmig: Europäisches Geld muss Kompetenzen finanzieren, nicht die Verantwortung des Arbeitgebers oder nationaler Systeme ersetzen. Die Obergrenze von 4 000 000 Euro je Unternehmen und Jahr verhindert, dass ein einziger Gigant die Mittel bindet, und der Schwellenwert von 200 Beschäftigten verhindert die Vervielfachung kostspielig zu prüfender Mikroanträge.
Die Schwachstelle liegt woanders. Die Mitgliedstaaten müssen alle Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, ohne Ermessen bei Zulässigkeit oder Förderfähigkeit und ohne zusätzliche Anforderungen. Die Regel ist verständlich: Sie schützt vor Günstlingswirtschaft. Aber sie nimmt der öffentlichen Gewalt das Urteil über die Zweckmäßigkeit, obwohl gerade sie öffentliche Mittel bindet und vor den Bürgern Rechenschaft ablegt. Man fügt einen Automaten dort hinzu, wo es eine bewusste Entscheidung bräuchte.
Die Reserve von 40 % schützt tatsächlich Entlassene vor der Konkurrenz angekündigter Entlassungen. Sie wird nach dem 30. Juni freigegeben, was für die Unternehmen einen Wettlauf um den Kalender erzeugt: Ein zu früh eingereichter Antrag wartet, ein zu spät eingereichter verpasst das Zeitfenster. Eine echte Vereinfachung hätte eine gesonderte Mittelzuweisung für die Vorausschau festgelegt, statt einer jährlichen Aufteilung, die überwacht werden muss.
Weiterbildung vor dem Kündigungsschreiben zu finanzieren ist eine gute Idee; sie einem Schalter ohne Beurteilungsspielraum zu überlassen, schwächt ihre Wirkung.
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung griff bisher erst nach Entlassungen ein. Künftig finanziert er auch Weiterbildungen für Beschäftigte, deren Ausscheiden angekündigt, aber noch nicht vollzogen ist. Das Parlament hat am 28. April 2026 mit 566 Stimmen dafür, 67 dagegen und 26 Enthaltungen den mit den Regierungen ausgehandelten endgültigen Text angenommen, den diese noch förmlich billigen müssen. Die Idee ist gut, die Architektur rahmt sie eng ein.
Einen Beschäftigten zu schulen, bevor seine Stelle verschwindet, kostet weniger, als ihn danach wieder einzugliedern. Der Mechanismus ist einfach: Das umstrukturierende Unternehmen bittet den Mitgliedstaat, innerhalb von 14 Wochen nach der ersten schriftlichen Mitteilung an die Personalvertreter einen Antrag einzureichen. Das koordinierte Paket kann Ausbildung und Umschulung umfassen, auch für einen Stellenwechsel im selben Unternehmen. Beschäftigte von Zulieferern und vorgelagerten Herstellern sind unter Bedingungen ebenfalls förderfähig.
Der Text schließt zwei Türen: keine Kurzarbeit, keine Entschädigungen und keine Beihilfen zur Unternehmensgründung in diesem Teil. Das ist stimmig: Europäisches Geld muss Kompetenzen finanzieren, nicht die Verantwortung des Arbeitgebers oder nationaler Systeme ersetzen. Die Obergrenze von 4 000 000 Euro je Unternehmen und Jahr verhindert, dass ein einziger Gigant die Mittel bindet, und der Schwellenwert von 200 Beschäftigten verhindert die Vervielfachung kostspielig zu prüfender Mikroanträge.
Die Schwachstelle liegt woanders. Die Mitgliedstaaten müssen alle Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, ohne Ermessen bei Zulässigkeit oder Förderfähigkeit und ohne zusätzliche Anforderungen. Die Regel ist verständlich: Sie schützt vor Günstlingswirtschaft. Aber sie nimmt der öffentlichen Gewalt das Urteil über die Zweckmäßigkeit, obwohl gerade sie öffentliche Mittel bindet und vor den Bürgern Rechenschaft ablegt. Man fügt einen Automaten dort hinzu, wo es eine bewusste Entscheidung bräuchte.
Die Reserve von 40 % schützt tatsächlich Entlassene vor der Konkurrenz angekündigter Entlassungen. Sie wird nach dem 30. Juni freigegeben, was für die Unternehmen einen Wettlauf um den Kalender erzeugt: Ein zu früh eingereichter Antrag wartet, ein zu spät eingereichter verpasst das Zeitfenster. Eine echte Vereinfachung hätte eine gesonderte Mittelzuweisung für die Vorausschau festgelegt, statt einer jährlichen Aufteilung, die überwacht werden muss.
Weiterbildung vor dem Kündigungsschreiben zu finanzieren ist eine gute Idee; sie einem Schalter ohne Beurteilungsspielraum zu überlassen, schwächt ihre Wirkung.