Das Europäische Parlament hat beschlossen, die parlamentarische Immunität von Jana Nagyová, einer tschechischen Europaabgeordneten, aufzuheben. Diese Entscheidung folgt einem Ersuchen der tschechischen Justiz im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Betrugs mit EU-Subventionen. Der Fall betrifft mutmaßliche Handlungen zwischen 2008 und 2010.
Die Immunitätsaufhebung ist ein Ausnahmeverfahren, das im Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der EU geregelt ist. Ziel ist es, nationalen Gerichten die Durchführung von Strafverfahren zu ermöglichen, während die Unabhängigkeit der parlamentarischen Arbeit gewahrt bleibt. Das Parlament prüft, ob die Verfolgung darauf abzielt, die politische Tätigkeit des Abgeordneten zu behindern.
Die Entscheidung tritt sofort nach ihrer Annahme am 29. Januar 2025 in Kraft. Die Parlamentspräsidentin übermittelt die Entscheidung unverzüglich an das Oberste Gericht in Prag und an Jana Nagyová. Das Strafverfahren kann somit vor der tschechischen Justiz gemäß nationalem Recht fortgesetzt werden.
Diese Entscheidung zeigt, dass die parlamentarische Immunität keinen absoluten Schutz vor Strafverfolgung bietet. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger in das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der parlamentarischen Arbeit und der Verantwortlichkeit der Gewählten. Betroffene können ihre Rechte gewahrt sehen, wenn die vorgeworfenen Handlungen nichts mit der Mandatsausübung zu tun haben.