Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es das Scheitern des venezolanischen Amnestiegesetzes bedauert und die vollständige und bedingungslose Freilassung aller Personen fordert, die aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert wurden, von denen mindestens 470 weiterhin zu Unrecht festgehalten werden. Der Text besteht darauf, dass dieses Gesetz niemals die Urheber von Menschenrechtsverletzungen schützen darf und dass der Rat der EU die Sanktionen gegen diese Verantwortlichen nicht aufhebt, solange keine bedeutenden Fortschritte in Richtung eines demokratischen Übergangs erzielt wurden. Das Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles zu unternehmen, um diese Ergebnisse zu erreichen.
Das im Februar 2026 von der vom venezolanischen Regime kontrollierten Versammlung verabschiedete Amnestiegesetz für demokratisches Zusammenleben sollte die Freilassung politischer Gefangener ermöglichen. Tatsächlich führte es nicht zu ihrer bedingungslosen Freilassung: Mindestens 470 Personen bleiben unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert, das Gesetz gilt nur für begrenzte Fälle und wird nicht automatisch angewandt. Seine begrenzte Reichweite, das Fehlen unabhängiger Kontrolle und seine diskriminierende Umsetzung boten keine Grundlage für die politische Versöhnung. Am 23. April 2026 kündigte Delcy Rodriguez das Ende dieses Gesetzes an, was das Parlament als Verletzung der Verfassung und der richterlichen Unabhängigkeit betrachtet.
Bedingungslose Freilassung gefordertDas Parlament fordert die vollständige und bedingungslose Freilassung aller Personen, die aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert wurden, und besteht darauf, dass sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte vollständig genießen.
Kein Schutz für FoltererDas Amnestiegesetz darf keinesfalls angewandt werden, um die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die für ihre Taten voll zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Ende der Repression und ReformenDas Parlament fordert das Regime nachdrücklich auf, die Repression unverzüglich zu beenden und die Justiz-, Repressions- und Wahlinstitutionen zu reformieren, insbesondere durch die Schließung aller Einrichtungen, die für willkürliche Inhaftierung, Misshandlung und Folter genutzt werden.
Sanktionen unter Bedingungen aufrechterhaltenSolange keine bedeutenden Maßnahmen für einen friedlichen, von Venezuela geführten demokratischen Übergang ergriffen wurden, einschließlich der bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen, der Rücknahme und Annullierung aller politischen Anklagen gegen die Opposition und der Aufstellung eines glaubwürdigen Fahrplans für freie Wahlen, sollte der Rat die gegen die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen verhängten Sanktionen nicht aufheben.
Sichere Rückkehr gewährleistetDas Parlament fordert das Ende der politischen Verfolgung, die bedingungslose Aufhebung aller den politischen Gefangenen auferlegten Beschränkungen und die Gewährleistung einer sicheren Rückkehr ohne Repressalien.
Die Entschließung wurde in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 507 Stimmen dafür, 31 dagegen und 35 Enthaltungen angenommen.
Diese Entschließung ist kein Gesetz: Sie drückt die politische Position des Europäischen Parlaments aus und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Druck für die Freilassung der politischen Gefangenen und die Achtung der Menschenrechte in Venezuela auszuüben. Sie empfiehlt dem Rat, die Sanktionen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen nicht aufzuheben, solange keine bedeutenden demokratischen Fortschritte erzielt wurden. Die Bürger der EU, einschließlich derjenigen, die Familie oder Interessen in Venezuela haben, sind vom Engagement des Parlaments für die Freilassung der willkürlich Inhaftierten, einschließlich europäischer Staatsangehöriger, und von der Aufrechterhaltung gezielter Sanktionen betroffen.
Ein Amnestiegesetz, das 470 politische Gefangene hinter Gittern lässt, ist keine Amnestie, sondern Kulisse. Das Europäische Parlament hat es deutlich gesagt: Es fordert die vollständige und bedingungslose Freilassung aller willkürlich Inhaftierten und warnt den Rat, die Sanktionen gegen die Folterer nicht aufzuheben, solange der demokratische Übergang nicht begonnen hat.
Der am 30. April 2026 mit 507 Stimmen dafür, 31 dagegen und 35 Enthaltungen angenommene Text ist kein Gesetz: Er ist eine politische Resolution. Doch seine Feststellung ist unerbittlich. Das im Februar 2026 von einer vom Regime kontrollierten Versammlung verabschiedete Amnestiegesetz für das demokratische Zusammenleben sollte die politischen Gefangenen freilassen. Das hat es nicht getan. Mindestens 470 Personen bleiben in Haft, darunter Militärs, Anwälte, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und europäische Staatsangehörige. Das Gesetz gilt nur für begrenzte Fälle, ist nicht automatisch und zwingt die Gefangenen, falsche Anschuldigungen vor einer Justiz nach Befehl anzuerkennen. Das ist keine Amnestie, das ist eine weitere Falle.
Das Parlament bleibt nicht bei der Feststellung stehen. Es fordert die vollständige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und erklärt, dass die Amnestie auf keinen Fall die Folterer schützen darf. Es verlangt die Schließung aller Zentren willkürlicher Haft und das Ende der Verfolgungen. In der Sache ist die Logik einfach: Eine Amnestie, die nicht freilässt, ist nur ein Kommunikationsinstrument. Sie erlaubt es dem Regime, der Welt zu sagen, es mache eine Geste, während seine Gefängnisse voll bleiben. Das Parlament lehnt diesen Kuhhandel ab.
Die Botschaft an den Rat ist ebenso klar: keine Aufhebung der Sanktionen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen, solange keine bedeutenden Maßnahmen ergriffen wurden. Das Parlament legt drei Bedingungen fest: die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, den Rückzug und die Annullierung aller politischen Anklagen gegen die Opposition und einen glaubwürdigen Fahrplan für freie Wahlen. Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bleiben die Sanktionen bestehen. Das ist eine Position der Festigkeit, nicht der Naivität.
Dieser Ansatz hat einen Vorzug: Er bindet das Zuckerbrot an überprüfbare Taten, nicht an Versprechen. Er vermeidet das Syndrom des „Amnestiegesetzes“: eine kosmetische Geste, die an der Realität der Gefängnisse nichts ändert. Indem das Parlament vor jeder Konzession Beweise verlangt, schützt es die Glaubwürdigkeit der europäischen Sanktionen. Es erinnert auch daran, dass der Übergang von den Venezolanern selbst unter Achtung ihrer Souveränität geführt werden muss.
Eine Amnestie, die 470 politische Gefangene hinter Gittern lässt, ist keine Amnestie, sondern Kulisse.
Ein Amnestiegesetz, das 470 politische Gefangene hinter Gittern lässt, ist keine Amnestie, sondern Kulisse. Das Europäische Parlament hat es deutlich gesagt: Es fordert die vollständige und bedingungslose Freilassung aller willkürlich Inhaftierten und warnt den Rat, die Sanktionen gegen die Folterer nicht aufzuheben, solange der demokratische Übergang nicht begonnen hat.
Der am 30. April 2026 mit 507 Stimmen dafür, 31 dagegen und 35 Enthaltungen angenommene Text ist kein Gesetz: Er ist eine politische Resolution. Doch seine Feststellung ist unerbittlich. Das im Februar 2026 von einer vom Regime kontrollierten Versammlung verabschiedete Amnestiegesetz für das demokratische Zusammenleben sollte die politischen Gefangenen freilassen. Das hat es nicht getan. Mindestens 470 Personen bleiben in Haft, darunter Militärs, Anwälte, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und europäische Staatsangehörige. Das Gesetz gilt nur für begrenzte Fälle, ist nicht automatisch und zwingt die Gefangenen, falsche Anschuldigungen vor einer Justiz nach Befehl anzuerkennen. Das ist keine Amnestie, das ist eine weitere Falle.
Das Parlament bleibt nicht bei der Feststellung stehen. Es fordert die vollständige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und erklärt, dass die Amnestie auf keinen Fall die Folterer schützen darf. Es verlangt die Schließung aller Zentren willkürlicher Haft und das Ende der Verfolgungen. In der Sache ist die Logik einfach: Eine Amnestie, die nicht freilässt, ist nur ein Kommunikationsinstrument. Sie erlaubt es dem Regime, der Welt zu sagen, es mache eine Geste, während seine Gefängnisse voll bleiben. Das Parlament lehnt diesen Kuhhandel ab.
Die Botschaft an den Rat ist ebenso klar: keine Aufhebung der Sanktionen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen, solange keine bedeutenden Maßnahmen ergriffen wurden. Das Parlament legt drei Bedingungen fest: die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, den Rückzug und die Annullierung aller politischen Anklagen gegen die Opposition und einen glaubwürdigen Fahrplan für freie Wahlen. Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bleiben die Sanktionen bestehen. Das ist eine Position der Festigkeit, nicht der Naivität.
Dieser Ansatz hat einen Vorzug: Er bindet das Zuckerbrot an überprüfbare Taten, nicht an Versprechen. Er vermeidet das Syndrom des „Amnestiegesetzes“: eine kosmetische Geste, die an der Realität der Gefängnisse nichts ändert. Indem das Parlament vor jeder Konzession Beweise verlangt, schützt es die Glaubwürdigkeit der europäischen Sanktionen. Es erinnert auch daran, dass der Übergang von den Venezolanern selbst unter Achtung ihrer Souveränität geführt werden muss.
Eine Amnestie, die 470 politische Gefangene hinter Gittern lässt, ist keine Amnestie, sondern Kulisse.