Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es das am 12. März 2026 verabschiedete chinesische Gesetz zur Einheit und zum Fortschritt der ethnischen Gruppen und die darin festgelegten Assimilierungspolitiken entschieden verurteilt. Es fordert China auf, dieses Gesetz aufzuheben, den Rat der EU auf, das globale Sanktionsregime für Menschenrechte gegen die Verantwortlichen zu aktivieren, und die Mitgliedstaaten auf, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen. Das Parlament fordert außerdem die sofortige Freilassung mehrerer chinesischer politischer Gefangener. Der Text ist eine politische Position: Er begründet keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung.
Das am 12. März 2026 vom Nationalen Volkskongress Chinas verabschiedete Gesetz zur Einheit und zum Fortschritt der ethnischen Gruppen räumt dem Mandarin in Bildung, öffentlichem Leben und Medien Vorrang ein und schränkt die kulturellen, religiösen und sprachlichen Freiheiten mehrerer Minderheiten ein, insbesondere der tibetischen, hui, uigurischen, mandschurischen und mongolischen. Es weicht vom Gesetz über die ethnische regionale Autonomie von 1984 ab. Seine extraterritoriale Reichweite ermöglicht die Verfolgung von Personen im Ausland, die beschuldigt werden, die ethnische Einheit Chinas zu untergraben, was das Parlament als transnationale Repression bezeichnet.
Verurteilung der AssimilierungspolitikenDas Parlament verurteilt entschieden die repressiven Assimilierungspolitiken Chinas und die daraus resultierenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in Tibet, in Xinjiang und in der Inneren Mongolei.
Forderung nach Aufhebung des GesetzesEs fordert China nachdrücklich auf, das Gesetz von 2026 aufzuheben, um seine internationalen Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung und zum Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten zu erfüllen.
Aktivierung des SanktionsregimesEs fordert den Rat der EU auf, das globale Sanktionsregime für Menschenrechte gegen die Beamten und Einrichtungen zu aktivieren, die für die Ausarbeitung und Umsetzung dieses Gesetzes verantwortlich sind.
Aussetzung der AuslieferungsabkommenEs fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen, um im Unionsgebiet befindliche verfolgte Personen vor den Risiken transnationaler Repression zu schützen, die mit der extraterritorialen Reichweite des Gesetzes zusammenhängen.
Freilassung politischer GefangenerEs fordert die sofortige Freilassung von Choktrul Dorje Ten Rinpoche, Palden Yeshi, Ilham Tohti (Träger des Sacharow-Preises), Gedhun Choekyi Nyima (der elfte Panchen-Lama) und des mongolischen Aktivisten Hada und ruft dazu auf, weiterhin für ihre Sache gegenüber China einzutreten.
Die Entschließung wurde in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 439 Stimmen dafür, 52 dagegen und 71 Enthaltungen angenommen.
Diese Entschließung bringt die politische Position des Europäischen Parlaments zum Ausdruck. Sie begründet keine rechtliche Verpflichtung für die EU oder die Mitgliedstaaten, doch sie fordert den Rat auf, chinesische Verantwortliche zu sanktionieren, und die Mitgliedstaaten auf, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen. Würden diese Forderungen befolgt, könnten Personen, die im Unionsgebiet von transnationaler Repression bedroht sind, besser geschützt werden. Das Parlament ist der Ansicht, dass dieses Gesetz schwerwiegende Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Union und China haben wird.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, die das am 12. März 2026 verabschiedete chinesische Gesetz über ethnische Einheit und Fortschritt und die darin festgelegten Assimilationspolitiken scharf verurteilt. Es fordert China auf, dieses Gesetz aufzuheben, den Rat, die globale Sanktionsregelung für Menschenrechte zu aktivieren, und die Mitgliedstaaten, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen. Doch jenseits der Worte steht die Glaubwürdigkeit Europas in Menschenrechtsfragen auf dem Spiel.
Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist ein starkes politisches Signal. Sie bezeichnet das chinesische Gesetz als Instrument repressiver Assimilation und transnationaler Repression und fordert seine Aufhebung. Sie prangert die extraterritorialen Bestimmungen an, die es Peking ermöglichen, im Ausland Personen zu verfolgen, die beschuldigt werden, die „ethnische Einheit“ Chinas zu untergraben, und ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Auslieferungsabkommen auszusetzen, um verfolgte Personen in der Union zu schützen. Auf der Ebene der Prinzipien ist das richtig. Aber eine Entschließung ist kein Gesetz: Sie verpflichtet weder den Rat zu sanktionieren noch die Mitgliedstaaten, irgendetwas auszusetzen. Das Parlament fordert, es entscheidet nicht.
Der Mechanismus ist einfach: Die globale Sanktionsregelung der EU für Menschenrechte existiert bereits, aber ihre Aktivierung erfordert Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat. Doch mehrere europäische Hauptstädte zögern, chinesische Verantwortliche zu sanktionieren, aus Angst vor wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen. Die Entschließung des Parlaments ändert diese Arithmetik nicht. Sie erhöht den politischen Druck, aber sie schafft keine Kosten für diejenigen, die blockieren. Das Ergebnis: Die Appelle bleiben folgenlos, solange die nationalen Regierungen nicht den politischen Preis für ihre Entscheidungen zahlen.
Die extraterritoriale Reichweite des chinesischen Gesetzes ist ein direkter Angriff auf die Souveränität der europäischen Staaten. Indem es ermöglicht, Personen auf dem Boden der EU für außerhalb Chinas begangene Handlungen zu verfolgen, ignoriert Peking den Grundsatz der Territorialität des Strafrechts. Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen. Das ist eine legitime Schutzmaßnahme, die jedoch in den Händen der Regierungen bleibt. Einige Mitgliedstaaten, wie Italien oder Griechenland, haben alte Auslieferungsabkommen und zögern, sie auszusetzen, aus Furcht vor diplomatischen oder wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen.
Das Parlament fordert nicht das Ende der Abkommen, sondern nur ihre Aussetzung. Das ist eine wichtige Nuance: Es geht nicht darum, die Beziehungen abzubrechen, sondern darum, Einzelpersonen zu schützen. Ohne verbindlichen Mechanismus wird jedoch jeder Mitgliedstaat nach seinen Interessen entscheiden. Die Entschließung ruft auch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte auf, einen aktualisierten Bericht über das Gesetz von 2026 zu veröffentlichen. Auch das ist ein frommer Wunsch: Die UN hat keine Zwangsbefugnis gegenüber China.
Statt unverbindliche Appelle zu vervielfachen, könnte die EU ihre Handels- und Investitionsabkommen mit China an die Achtung der Menschenrechte knüpfen. Ein Ansatz, der auf Gegenseitigkeit und Verantwortung beruht: Wenn China Zugang zum europäischen Markt will, muss es Mindeststandards einhalten. Das würde für Peking echte Kosten schaffen und nicht nur eine bloße Erklärung. Das Parlament hätte die Kommission auffordern können, das umfassende Investitionsabkommen EU-China im Licht dieses Gesetzes neu zu bewerten. Das hat es nicht getan. Das ist eine verpasste Gelegenheit, Worte mit Taten zu verbinden.
Schließlich fordert die Entschließung die Freilassung politischer Gefangener, darunter Ilham Tohti, Träger des Sacharow-Preises. Das ist eine moralische Pflicht. Aber ohne wirtschaftlichen oder diplomatischen Hebel bleiben diese Forderungen wirkungslos. Europa muss wählen: Entweder begnügt es sich mit symbolischen Verurteilungen, oder es nimmt ein Kräfteverhältnis an. Die verabschiedete Entschließung ist ein erster Schritt, aber sie reicht nicht aus, um die Opfer der chinesischen Repression zu schützen.
Eine Entschließung, die verurteilt, ohne zu verpflichten, lässt die Opfer mit der Repression allein.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, die das am 12. März 2026 verabschiedete chinesische Gesetz über ethnische Einheit und Fortschritt und die darin festgelegten Assimilationspolitiken scharf verurteilt. Es fordert China auf, dieses Gesetz aufzuheben, den Rat, die globale Sanktionsregelung für Menschenrechte zu aktivieren, und die Mitgliedstaaten, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen. Doch jenseits der Worte steht die Glaubwürdigkeit Europas in Menschenrechtsfragen auf dem Spiel.
Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist ein starkes politisches Signal. Sie bezeichnet das chinesische Gesetz als Instrument repressiver Assimilation und transnationaler Repression und fordert seine Aufhebung. Sie prangert die extraterritorialen Bestimmungen an, die es Peking ermöglichen, im Ausland Personen zu verfolgen, die beschuldigt werden, die „ethnische Einheit“ Chinas zu untergraben, und ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Auslieferungsabkommen auszusetzen, um verfolgte Personen in der Union zu schützen. Auf der Ebene der Prinzipien ist das richtig. Aber eine Entschließung ist kein Gesetz: Sie verpflichtet weder den Rat zu sanktionieren noch die Mitgliedstaaten, irgendetwas auszusetzen. Das Parlament fordert, es entscheidet nicht.
Der Mechanismus ist einfach: Die globale Sanktionsregelung der EU für Menschenrechte existiert bereits, aber ihre Aktivierung erfordert Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat. Doch mehrere europäische Hauptstädte zögern, chinesische Verantwortliche zu sanktionieren, aus Angst vor wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen. Die Entschließung des Parlaments ändert diese Arithmetik nicht. Sie erhöht den politischen Druck, aber sie schafft keine Kosten für diejenigen, die blockieren. Das Ergebnis: Die Appelle bleiben folgenlos, solange die nationalen Regierungen nicht den politischen Preis für ihre Entscheidungen zahlen.
Die extraterritoriale Reichweite des chinesischen Gesetzes ist ein direkter Angriff auf die Souveränität der europäischen Staaten. Indem es ermöglicht, Personen auf dem Boden der EU für außerhalb Chinas begangene Handlungen zu verfolgen, ignoriert Peking den Grundsatz der Territorialität des Strafrechts. Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Auslieferungsabkommen mit China auszusetzen. Das ist eine legitime Schutzmaßnahme, die jedoch in den Händen der Regierungen bleibt. Einige Mitgliedstaaten, wie Italien oder Griechenland, haben alte Auslieferungsabkommen und zögern, sie auszusetzen, aus Furcht vor diplomatischen oder wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen.
Das Parlament fordert nicht das Ende der Abkommen, sondern nur ihre Aussetzung. Das ist eine wichtige Nuance: Es geht nicht darum, die Beziehungen abzubrechen, sondern darum, Einzelpersonen zu schützen. Ohne verbindlichen Mechanismus wird jedoch jeder Mitgliedstaat nach seinen Interessen entscheiden. Die Entschließung ruft auch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte auf, einen aktualisierten Bericht über das Gesetz von 2026 zu veröffentlichen. Auch das ist ein frommer Wunsch: Die UN hat keine Zwangsbefugnis gegenüber China.
Statt unverbindliche Appelle zu vervielfachen, könnte die EU ihre Handels- und Investitionsabkommen mit China an die Achtung der Menschenrechte knüpfen. Ein Ansatz, der auf Gegenseitigkeit und Verantwortung beruht: Wenn China Zugang zum europäischen Markt will, muss es Mindeststandards einhalten. Das würde für Peking echte Kosten schaffen und nicht nur eine bloße Erklärung. Das Parlament hätte die Kommission auffordern können, das umfassende Investitionsabkommen EU-China im Licht dieses Gesetzes neu zu bewerten. Das hat es nicht getan. Das ist eine verpasste Gelegenheit, Worte mit Taten zu verbinden.
Schließlich fordert die Entschließung die Freilassung politischer Gefangener, darunter Ilham Tohti, Träger des Sacharow-Preises. Das ist eine moralische Pflicht. Aber ohne wirtschaftlichen oder diplomatischen Hebel bleiben diese Forderungen wirkungslos. Europa muss wählen: Entweder begnügt es sich mit symbolischen Verurteilungen, oder es nimmt ein Kräfteverhältnis an. Die verabschiedete Entschließung ist ein erster Schritt, aber sie reicht nicht aus, um die Opfer der chinesischen Repression zu schützen.
Eine Entschließung, die verurteilt, ohne zu verpflichten, lässt die Opfer mit der Repression allein.