Das Europäische Parlament hat der Generalsekretärin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans 2024 dieses Ausschusses erteilt. Die Entlastung ist die abschließende Validierung der Rechnungslegung einer Institution durch das Parlament. Sie wird von einer Entschließung begleitet, die die Bemerkungen der Abgeordneten enthält und integraler Bestandteil des Beschlusses ist. Der Text wurde mit 478 Stimmen bei 146 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen angenommen.
Jedes Jahr prüft das Europäische Parlament die Rechnungslegung der Institutionen der Union und entscheidet, ob es ihnen die Entlastung erteilt, das heißt, ob es die Art und Weise validiert, in der öffentliche Gelder ausgegeben wurden. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Gremium, das die organisierte Zivilgesellschaft (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Verbände) vertritt und Stellungnahmen zu europäischen Gesetzesvorhaben abgibt. Für das Haushaltsjahr 2024 musste sich das Parlament zur Haushaltsführung des Ausschusses äußern, nachdem es den Bericht des Rechnungshofs und den Jahresbericht des Ausschusses über seine internen Audits zur Kenntnis genommen hatte.
Entlastung für 2024 erteiltDas Parlament validiert die Ausführung des Haushaltsplans 2024 des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und erteilt seiner Generalsekretärin die Entlastung.
Bemerkungen in einer EntschließungDie Anmerkungen der Abgeordneten zur Verwaltung des Ausschusses sind in einer Entschließung enthalten, die integraler Bestandteil des Entlastungsbeschlusses ist.
Offizielle ÜbermittlungDie Präsidentin des Parlaments muss den Beschluss und die Entschließung dem Ausschuss, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof übermitteln.
Veröffentlichung im AmtsblattDer Beschluss und die Entschließung werden im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht.
Das Parlament erteilte die Entlastung mit 478 Stimmen bei 146 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen in einer elektronischen namentlichen Abstimmung.
Dieser Beschluss schließt das Entlastungsverfahren 2024 für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ab. Konkret wird die Rechnungslegung dieses beratenden Gremiums validiert und die Bemerkungen des Parlaments werden an die anderen Institutionen übermittelt. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Verwaltung der dem Ausschuss für 2024 zugewiesenen EU-Mittel von ihren Vertretern im Europäischen Parlament kontrolliert und gebilligt wurde. Der Ausschuss wird weiterhin Stellungnahmen zu den Politiken der Union abgeben, doch seine Haushaltsführung 2024 gilt nun als ordnungsgemäß.
Das Europäische Parlament hat der Generalsekretärin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses die Entlastung für die Ausführung des Haushalts 2024 erteilt, mit 478 Stimmen dafür, 146 dagegen und 27 Enthaltungen. Die Entlastung bestätigt die Rechnungslegung einer Institution, sagt aber nichts über ihren Nutzen aus. Der EWSA ist jedoch ein beratendes Gremium, dessen Kosten real und dessen legislative Produktion indirekt ist: Seine Stellungnahmen binden niemanden. Das heutige Votum ist eine Kontrolle der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit, keine Bewertung der Wirksamkeit der Ausgaben.
Die Entlastung ist der Akt, mit dem das Parlament auf Grundlage des Berichts des Rechnungshofs die Haushaltsführung einer Institution genehmigt. Sie beurteilt weder die politische Zweckmäßigkeit der Existenz des Gremiums noch das Kosten-Nutzen-Verhältnis seiner Stellungnahmen. Der EWSA hat seinen Haushalt 2024 regelkonform ausgeführt: Das stellt das Votum fest. Ein ohne Unregelmäßigkeiten ausgeführter Haushalt ist aber nicht zwangsläufig ein nützlicher Haushalt. Die Frage, die das Parlament hätte stellen müssen, ist einfach: Was kostet eine Stellungnahme des EWSA, und welche messbare Wirkung hat sie auf die europäische Gesetzgebung?
Der EWSA setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Verbände zusammen. Er gibt in bestimmten Bereichen Pflichtstellungnahmen und Initiativstellungnahmen ab. Diese Stellungnahmen binden die Mitgesetzgeber jedoch nicht. Ihr tatsächlicher Einfluss ist schwer zu bestimmen, und der Ausschuss selbst erstellt keine Wirkungsindikatoren. Die Entlastung 2024 wäre die Gelegenheit gewesen, eine unabhängige Bewertung des Nutzens jeder einzelnen Stellungnahme zu verlangen oder sogar einen Teil des Haushalts an Ergebnisindikatoren zu knüpfen. Das Parlament hat es nicht getan.
Der EWSA wird zu zahlreichen Texten obligatorisch angehört, was bedeutet, dass Kommission und Rat vor bestimmten Beschlüssen seine Stellungnahme abwarten müssen. Diese Verzögerung hat einen Preis: Sie verzögert die Annahme von Vorschriften, bindet Beamte und kann genutzt werden, um liberale Reformen zu verwässern oder zu blockieren. Die Erwägungsgründe des Textes erinnern daran, dass der Ausschuss zur partizipativen Demokratie beiträgt, aber Beteiligung hat ihren Preis. Für Unternehmen bedeutet jede Woche Verzögerung bei der Annahme einer regulatorischen Vereinfachung einen entgangenen Gewinn. Der EWSA ist für diese Verzögerung nicht verantwortlich, aber seine Existenz trägt dazu bei.
Die Entlastung stellt die beratende Rolle des EWSA nicht in Frage, die in den Verträgen vorgesehen ist. Sie hätte jedoch die Gelegenheit sein können, eine Verringerung des Verwaltungsaufwands zu verlangen, etwa indem Initiativstellungnahmen begrenzt oder bestimmte Anhörungen zusammengelegt werden. Das Parlament hat es vorgezogen, ohne Bedingungen zu bestätigen. Das ist eine verpasste Gelegenheit, die Kosten des europäischen Apparats zu senken.
Die Rechnungslegung zu bestätigen heißt nicht, den Nutzen zu bewerten: Der EWSA ist entlastet, nicht gerechtfertigt.
Das Europäische Parlament hat der Generalsekretärin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses die Entlastung für die Ausführung des Haushalts 2024 erteilt, mit 478 Stimmen dafür, 146 dagegen und 27 Enthaltungen. Die Entlastung bestätigt die Rechnungslegung einer Institution, sagt aber nichts über ihren Nutzen aus. Der EWSA ist jedoch ein beratendes Gremium, dessen Kosten real und dessen legislative Produktion indirekt ist: Seine Stellungnahmen binden niemanden. Das heutige Votum ist eine Kontrolle der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit, keine Bewertung der Wirksamkeit der Ausgaben.
Die Entlastung ist der Akt, mit dem das Parlament auf Grundlage des Berichts des Rechnungshofs die Haushaltsführung einer Institution genehmigt. Sie beurteilt weder die politische Zweckmäßigkeit der Existenz des Gremiums noch das Kosten-Nutzen-Verhältnis seiner Stellungnahmen. Der EWSA hat seinen Haushalt 2024 regelkonform ausgeführt: Das stellt das Votum fest. Ein ohne Unregelmäßigkeiten ausgeführter Haushalt ist aber nicht zwangsläufig ein nützlicher Haushalt. Die Frage, die das Parlament hätte stellen müssen, ist einfach: Was kostet eine Stellungnahme des EWSA, und welche messbare Wirkung hat sie auf die europäische Gesetzgebung?
Der EWSA setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Verbände zusammen. Er gibt in bestimmten Bereichen Pflichtstellungnahmen und Initiativstellungnahmen ab. Diese Stellungnahmen binden die Mitgesetzgeber jedoch nicht. Ihr tatsächlicher Einfluss ist schwer zu bestimmen, und der Ausschuss selbst erstellt keine Wirkungsindikatoren. Die Entlastung 2024 wäre die Gelegenheit gewesen, eine unabhängige Bewertung des Nutzens jeder einzelnen Stellungnahme zu verlangen oder sogar einen Teil des Haushalts an Ergebnisindikatoren zu knüpfen. Das Parlament hat es nicht getan.
Der EWSA wird zu zahlreichen Texten obligatorisch angehört, was bedeutet, dass Kommission und Rat vor bestimmten Beschlüssen seine Stellungnahme abwarten müssen. Diese Verzögerung hat einen Preis: Sie verzögert die Annahme von Vorschriften, bindet Beamte und kann genutzt werden, um liberale Reformen zu verwässern oder zu blockieren. Die Erwägungsgründe des Textes erinnern daran, dass der Ausschuss zur partizipativen Demokratie beiträgt, aber Beteiligung hat ihren Preis. Für Unternehmen bedeutet jede Woche Verzögerung bei der Annahme einer regulatorischen Vereinfachung einen entgangenen Gewinn. Der EWSA ist für diese Verzögerung nicht verantwortlich, aber seine Existenz trägt dazu bei.
Die Entlastung stellt die beratende Rolle des EWSA nicht in Frage, die in den Verträgen vorgesehen ist. Sie hätte jedoch die Gelegenheit sein können, eine Verringerung des Verwaltungsaufwands zu verlangen, etwa indem Initiativstellungnahmen begrenzt oder bestimmte Anhörungen zusammengelegt werden. Das Parlament hat es vorgezogen, ohne Bedingungen zu bestätigen. Das ist eine verpasste Gelegenheit, die Kosten des europäischen Apparats zu senken.
Die Rechnungslegung zu bestätigen heißt nicht, den Nutzen zu bewerten: Der EWSA ist entlastet, nicht gerechtfertigt.