Am 10. März 2026 verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Organe für den Zeitraum 2022–2024. Der Text bewertet die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, die jedem Bürger das Recht einräumt, Dokumente der EU-Organe einzusehen. Der Bericht enthält Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz und des Zugangs zu Informationen.
Das Recht auf Zugang zu Dokumenten ist eine Säule der europäischen Demokratie. Es ermöglicht Bürgern, Journalisten und Forschern, die Arbeit der Organe zu kontrollieren. Der Bericht deckt die Jahre 2022 bis 2024 ab und folgt auf aktuelle Rechtssachen (insbesondere die Urteile De Capitani und Public.Resource.Org), die die Grenzen dieses Rechts klargestellt haben. Die Berichterstatterin Veronika Cifrová Ostrihoňová (Renew Europe, Slowakei) betonte die Notwendigkeit, die Regeln angesichts der digitalen Herausforderungen zu modernisieren.
Das Parlament nahm den Bericht mit 602 Stimmen dafür, 9 dagegen und 8 Enthaltungen an. Es fordert insbesondere:
Der Bericht kritisiert auch die Langsamkeit der Organe bei der Beantwortung von Zugangsanträgen und empfiehlt kürzere Fristen.
Der Text wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen: 602 Abgeordnete stimmten dafür, 9 dagegen und 8 enthielten sich. Diese massive Unterstützung zeigt, dass Transparenz eine fraktionsübergreifende Priorität ist.
Auch wenn dieser Bericht keine unmittelbare rechtliche Wirkung hat, sendet er ein starkes politisches Signal. Er könnte zu einer Überarbeitung der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten führen, was es Ihnen erleichtern würde, Informationen über europäische Entscheidungen zu erhalten. Konkret könnten Sie leichter Gesetzesentwürfe, interne Vermerke oder Sitzungsprotokolle einsehen. Auch Journalisten und NGOs würden von besseren Recherchemöglichkeiten profitieren. Bis dahin können Sie Ihr Recht bereits jetzt ausüben, indem Sie einen Antrag an das betreffende Organ über dessen Website stellen.
Das Europäische Parlament hat am 10. März 2026 mit 602 Stimmen gegen 9 bei 8 Enthaltungen eine Entschließung verabschiedet, die im Namen der Transparenz ein Machtwort spricht. Doch hinter der Fassaden-Einstimmigkeit ändert der Text kein Komma an der Verordnung 1049/2001: Er stellt fest, er prangert an, er fordert. Und genau da liegt der Haken.
Das Parlament bekräftigt, dass der Zugang zu Dokumenten ein Grundrecht ist. Es hat recht. Aber ein Recht, das die Institutionen straflos verletzen, ist nur Kulisse. Die Zahlen, die es anführt, sind erdrückend: 2024 erhielt die Kommission 6 938 Erstanträge und 641 Bestätigungsanträge. Vor allem aber hat sie in 85 % der geprüften Fälle nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entschieden, und in 60 % der Fälle überschritt die Verzögerung sechzig Arbeitstage. Ein Bürger, der drei Monate auf ein Dokument wartet, hat den politischen Nutzen der Information bereits verloren.
Die Entschließung kritisiert auch den 2024 von der Kommission angenommenen überarbeiteten internen Rahmen. Indem sie die Definition dessen, was ein „Dokument“ ist, einschränkt, Ausnahmen von der Registrierung und Vermutungen der Nichtoffenlegung hinzufügt, schwächt die Kommission die Tragweite der Verordnung. Das Parlament fordert die Einhaltung der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Aber wer sanktioniert? Niemand. Der Text fordert sogar, dass mögliche Sanktionen vorgesehen werden. Das ist ein Eingeständnis: In ihrem derzeitigen Zustand ist die Transparenz nicht verbindlich, sie ist diskretionär.
Der Rat steht dem in nichts nach. Das Parlament prangert die Einstufung als LIMITE an, die auf die meisten vorbereitenden Dokumente laufender Gesetzgebungsverfahren angewandt wird. Konkret bedeutet das, dass die Bürger nicht wissen können, was ihre Regierung in Brüssel verteidigt, bevor die Entscheidung gefallen ist. Der Gerichtshof hat jedoch den Zugang zu Dokumenten der Arbeitsgruppen des Rates anerkannt. Aber der Zugang muss noch beantragt werden, und der Rat weigert sich systematisch, Triloger-Dokumente offenzulegen: Tagesordnungen, Vier-Spalten-Dokumente, Protokolle. Transparenz wird zu einem Privileg für Eingeweihte.
Das Parlament fordert den Rat auf, die Positionen der Mitgliedstaaten proaktiv zu veröffentlichen. Man ermisst die Kluft zur Realität: Das Register des Rates umfasste Ende 2024 mehr als 527 000 Dokumente, aber mehr als 72 % waren bereits zugänglich. Das Problem ist nicht die Menge, es ist die Auswahl. Die Dokumente, die zählen, diejenigen, die die Kräfteverhältnisse erhellen, bleiben undurchsichtig. Die Entschließung sagt es, aber ohne direkte Wirkung.
Der wahre Hebel besteht nicht darin, politische Forderungen zu häufen, sondern die Entscheider zur Rechenschaft zu zwingen. Ein auf Subsidiarität und Markt gegründeter Ansatz würde sagen: Machen wir die Dokumente standardmäßig zugänglich, mit streng definierten Ausnahmen und einer verbindlichen Antwortfrist, bei deren Nichteinhaltung die Entscheidung nichtig ist. Transparenz muss ein Kostenfaktor für die Verwaltung sein, nicht für den Bürger. Das Parlament schlägt Schulungen, Kampagnen, Instrumente vor. Das ist nützlich, aber es ersetzt nicht die Sanktion. Die Kommission und der Rat haben keinerlei Interesse, sich zu beeilen, solange die Verzögerung folgenlos bleibt.
Die Entschließung fordert außerdem einen unabhängigen Kontrollmechanismus für die Einstufungen und eine regelmäßige Prüfung durch die Bürgerbeauftragte. Warum nicht, vorausgesetzt, dieses Organ hat Entscheidungsbefugnis, nicht nur beratende Befugnis. Bei der künstlichen Intelligenz verlangt das Parlament Transparenz über die Algorithmen und die Trainingsdaten. Auch hier bleibt es ohne verbindliche Verpflichtung ein frommer Wunsch. Die Unternehmen wissen, was es kostet, nicht transparent zu sein: Sie verlieren Märkte. Die Institutionen verlieren nichts.
Ein Recht ohne Sanktion ist kein Recht, es ist ein Versprechen auf Papier.
Das Europäische Parlament hat am 10. März 2026 mit 602 Stimmen gegen 9 bei 8 Enthaltungen eine Entschließung verabschiedet, die im Namen der Transparenz ein Machtwort spricht. Doch hinter der Fassaden-Einstimmigkeit ändert der Text kein Komma an der Verordnung 1049/2001: Er stellt fest, er prangert an, er fordert. Und genau da liegt der Haken.
Das Parlament bekräftigt, dass der Zugang zu Dokumenten ein Grundrecht ist. Es hat recht. Aber ein Recht, das die Institutionen straflos verletzen, ist nur Kulisse. Die Zahlen, die es anführt, sind erdrückend: 2024 erhielt die Kommission 6 938 Erstanträge und 641 Bestätigungsanträge. Vor allem aber hat sie in 85 % der geprüften Fälle nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entschieden, und in 60 % der Fälle überschritt die Verzögerung sechzig Arbeitstage. Ein Bürger, der drei Monate auf ein Dokument wartet, hat den politischen Nutzen der Information bereits verloren.
Die Entschließung kritisiert auch den 2024 von der Kommission angenommenen überarbeiteten internen Rahmen. Indem sie die Definition dessen, was ein „Dokument“ ist, einschränkt, Ausnahmen von der Registrierung und Vermutungen der Nichtoffenlegung hinzufügt, schwächt die Kommission die Tragweite der Verordnung. Das Parlament fordert die Einhaltung der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Aber wer sanktioniert? Niemand. Der Text fordert sogar, dass mögliche Sanktionen vorgesehen werden. Das ist ein Eingeständnis: In ihrem derzeitigen Zustand ist die Transparenz nicht verbindlich, sie ist diskretionär.
Der Rat steht dem in nichts nach. Das Parlament prangert die Einstufung als LIMITE an, die auf die meisten vorbereitenden Dokumente laufender Gesetzgebungsverfahren angewandt wird. Konkret bedeutet das, dass die Bürger nicht wissen können, was ihre Regierung in Brüssel verteidigt, bevor die Entscheidung gefallen ist. Der Gerichtshof hat jedoch den Zugang zu Dokumenten der Arbeitsgruppen des Rates anerkannt. Aber der Zugang muss noch beantragt werden, und der Rat weigert sich systematisch, Triloger-Dokumente offenzulegen: Tagesordnungen, Vier-Spalten-Dokumente, Protokolle. Transparenz wird zu einem Privileg für Eingeweihte.
Das Parlament fordert den Rat auf, die Positionen der Mitgliedstaaten proaktiv zu veröffentlichen. Man ermisst die Kluft zur Realität: Das Register des Rates umfasste Ende 2024 mehr als 527 000 Dokumente, aber mehr als 72 % waren bereits zugänglich. Das Problem ist nicht die Menge, es ist die Auswahl. Die Dokumente, die zählen, diejenigen, die die Kräfteverhältnisse erhellen, bleiben undurchsichtig. Die Entschließung sagt es, aber ohne direkte Wirkung.
Der wahre Hebel besteht nicht darin, politische Forderungen zu häufen, sondern die Entscheider zur Rechenschaft zu zwingen. Ein auf Subsidiarität und Markt gegründeter Ansatz würde sagen: Machen wir die Dokumente standardmäßig zugänglich, mit streng definierten Ausnahmen und einer verbindlichen Antwortfrist, bei deren Nichteinhaltung die Entscheidung nichtig ist. Transparenz muss ein Kostenfaktor für die Verwaltung sein, nicht für den Bürger. Das Parlament schlägt Schulungen, Kampagnen, Instrumente vor. Das ist nützlich, aber es ersetzt nicht die Sanktion. Die Kommission und der Rat haben keinerlei Interesse, sich zu beeilen, solange die Verzögerung folgenlos bleibt.
Die Entschließung fordert außerdem einen unabhängigen Kontrollmechanismus für die Einstufungen und eine regelmäßige Prüfung durch die Bürgerbeauftragte. Warum nicht, vorausgesetzt, dieses Organ hat Entscheidungsbefugnis, nicht nur beratende Befugnis. Bei der künstlichen Intelligenz verlangt das Parlament Transparenz über die Algorithmen und die Trainingsdaten. Auch hier bleibt es ohne verbindliche Verpflichtung ein frommer Wunsch. Die Unternehmen wissen, was es kostet, nicht transparent zu sein: Sie verlieren Märkte. Die Institutionen verlieren nichts.
Ein Recht ohne Sanktion ist kein Recht, es ist ein Versprechen auf Papier.