Am 17. Dezember 2024 stimmte das Europäische Parlament für eine Verschiebung des Anwendungsdatums der europäischen Verordnung über Entwaldung. Dieser 2023 verabschiedete Text zielt darauf ab, den Verkauf von Produkten, die aus Entwaldung stammen, in der Europäischen Union zu verhindern. Die verabschiedete Verschiebung verschiebt den Beginn der Anwendung der neuen Regeln, der ursprünglich für Ende 2024 vorgesehen war, um Unternehmen und Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Die Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als „Entwaldungsverordnung“, verbietet das Inverkehrbringen von Produkten wie Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Vieh auf dem europäischen Markt, wenn sie zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Sie verpflichtet Unternehmen zu überprüfen und nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen, wo auch immer auf der Welt.
Diese Verordnung sollte ab dem 30. Dezember 2024 für große Unternehmen und ab Juni 2025 für kleine Unternehmen gelten. Jedoch meldeten viele Wirtschaftsakteure und einige Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der fristgerechten Umsetzung. Die Europäische Kommission schlug daher vor, die Anwendung des Textes zu verschieben. Das Europäische Parlament wurde mit diesem Vorschlag befasst und stimmte am 17. Dezember 2024 ab.
Das Parlament genehmigte den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich des Anwendungsdatums. Konkret stimmte es für eine Verschiebung des Beginns der Anwendung der Verpflichtungen. Der verabschiedete Text sieht eine Verschiebung um 12 Monate vor: Die Regeln gelten nun ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Das Parlament nahm auch eine Erklärung der Europäischen Kommission zur Kenntnis, in der sie sich verpflichtet, die Umsetzung zu begleiten und Partnerländer zu unterstützen. Berichterstatterin des Textes war Christine Schneider (EVP, Deutschland).
Die Abstimmung erfolgte durch namentliche Abstimmung (jeder Abgeordnete stimmt einzeln ab und seine Stimme wird aufgezeichnet). Ergebnis:
Der Text wurde somit mit großer Mehrheit angenommen. Es handelt sich um eine Position des Parlaments in erster Lesung, die der endgültigen Einigung mit dem Rat entspricht. Die Änderungsverordnung wurde unter der Referenz (EU) 2024/3234 veröffentlicht.
Für Verbraucher ändert diese Verschiebung nichts am Endziel: In der EU verkaufte Produkte müssen weiterhin frei von Entwaldung sein. Aber die neuen Regeln treten ein Jahr später als geplant in Kraft. Konkret unterliegen die von Ihnen gekauften Produkte (Schokolade, Kaffee, Holz, Leder usw.) erst ab Ende 2025 für große Einzelhändler und ab Mitte 2026 für kleine Geschäfte den neuen Rückverfolgbarkeitsanforderungen.
Diese zusätzliche Frist soll Marktstörungen vermeiden und es Unternehmen ermöglichen, sich ohne Eile anzupassen. Für Bürger, die sich für den Schutz der Wälder einsetzen, mag diese Verschiebung wie ein Rückschritt erscheinen, doch sie geht mit einer Verpflichtung der Kommission einher, die Unterstützung der Erzeugerländer zu verstärken und gegen importierte Entwaldung vorzugehen.
Zusammenfassend hat das Parlament beschlossen, mehr Zeit für die Anwendung eines ehrgeizigen Gesetzes zu geben, anstatt eine chaotische Umsetzung zu riskieren. Die Bürger können die nächsten Schritte verfolgen, insbesondere die Veröffentlichung der Leitlinien und die Einrichtung der Kontrollen.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.