Das Europäische Parlament hat am 11. März 2026 dafür gestimmt, den vorläufigen Rahmen, der es Messaging-Anbietern ermöglicht, sexuellen Kindesmissbrauch online zu erkennen und zu melden, bis zum 3. August 2027 zu verlängern. Es hat jedoch auch die Bedingungen verschärft: Nur bereits bekannte Inhalte dürfen erkannt werden, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ausdrücklich ausgeschlossen, und jede Überwachung muss auf bestimmte Nutzer abzielen, die zuvor von einem Richter identifiziert wurden. Dies ist noch nicht das endgültige Gesetz: Der Text muss nun mit den Regierungen der Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Die Verordnung von 2021 hatte einen vorläufigen Rahmen geschaffen, der bis zum 3. August 2026 galt, damit Messaging-Dienste freiwillig sexuellen Kindesmissbrauch erkennen und melden können. Die Kommission schlug lediglich vor, dieses Datum um ein Jahr zu verschieben, ohne die Regeln zu ändern. Das Parlament akzeptierte die Verlängerung, nutzte diesen Text jedoch, um die Bedingungen, unter denen diese Erkennungen zulässig sind, stark zu verschärfen. Die Abstimmung folgt auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
Verlängerung bis zum 3. August 2027Der vorläufige Rahmen für die Erkennung und Meldung sexuellen Kindesmissbrauchs online, der am 3. August 2026 auslaufen sollte, wird um ein Jahr bis zum 3. August 2027 verlängert.
Erkennung beschränkt auf bereits bekannte InhalteNur die Erkennung und Entfernung von Material, das bereits als sexueller Kindesmissbrauch bekannt ist, ist zulässig. Die Suche nach neuen oder nicht gelisteten Inhalten ist nur möglich, wenn der Anbieter eine präzise Meldung über eine bestimmte Kommunikation, ein Konto oder eine spezifische Interaktion erhalten hat.
Verbot, verschlüsselte Nachrichten anzutastenInterpersonelle Kommunikation, die durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt ist, darf in keinem Fall verarbeitet werden, unabhängig davon, ob diese Verschlüsselung bereits angewendet wird, wurde oder werden soll.
Obligatorische Zielausrichtung, von einem Richter bestätigtJede Erkennung muss auf einzelne Nutzer oder bestimmte Gruppen abzielen, die zuvor von einer zuständigen Justizbehörde auf der Grundlage vernünftiger Verdachtsmomente einer Verbindung mit Material sexuellen Kindesmissbrauchs identifiziert wurden.
Technologien mit strengen VorgabenDie verwendeten Technologien müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, die Privatsphäre so wenig wie möglich beeinträchtigen und dürfen nicht in der Lage sein, den Inhalt der Kommunikation abzuleiten. Sie dürfen nur Muster erkennen, die auf sexuellen Kindesmissbrauch hinweisen.
Das Parlament nahm den Text mit 458 Stimmen dafür, 103 dagegen und 63 Enthaltungen in einer elektronischen namentlichen Abstimmung an.
Für Nutzer von Messaging-Diensten stärkt der Text die Schutzmaßnahmen: Ihre Ende-zu-Ende-verschlüsselten Gespräche können nicht gescannt werden, und Sie können nur überwacht werden, wenn ein Richter Sie spezifisch als Verdächtigen identifiziert hat. Die Messaging-Anbieter hingegen sehen ihre Erkennungsmöglichkeiten auf bereits bekannte Inhalte und präzise Meldungen beschränkt, wobei Technologien eingesetzt werden dürfen, die den Inhalt Ihrer Nachrichten nicht lesen können. Die Verlängerung bis August 2027 vermeidet eine rechtliche Lücke, aber das Parlament muss noch mit den Mitgliedstaaten verhandeln, bevor diese Regeln endgültig gelten.
Das Europäische Parlament hat am 11. März 2026 mit 458 Stimmen gegen 103 bei 63 Enthaltungen eine Verlängerung des befristeten Rahmens für die freiwillige Erkennung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet um ein Jahr bis zum 3. August 2027 beschlossen. Vor allem aber hat es strenge Schutzvorkehrungen durchgesetzt: Nur bereits bekannte Inhalte dürfen erkannt werden, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ausdrücklich ausgeschlossen, und jede gezielte Überwachung muss vorab von einem Richter genehmigt werden. Das ist noch nicht das endgültige Gesetz: Der Text muss mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Das Parlament hat beschlossen, die freiwillige Erkennung stark einzuschränken. Einerseits verlängert es den befristeten Rahmen und vermeidet so ein rechtliches Vakuum. Andererseits beschränkt es die Erkennung auf Inhalte, die bereits als sexueller Kindesmissbrauch erfasst sind. Die Suche nach neuen Inhalten oder Grooming ist erst nach einer konkreten Meldung eines Nutzers, einer vertrauenswürdigen Meldestelle oder einer öffentlichen Einrichtung möglich. Konkret können Anbieter nicht mehr breitflächig Nachrichten nach neuen Opfern durchsuchen. Dieser Ansatz verringert die Risiken von Eingriffen in die Privatsphäre, birgt aber die Gefahr, dass neue Inhalte mangels vorheriger Meldung durchrutschen.
Der ausdrückliche Ausschluss der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine schwerwiegende Entscheidung. Sie bedeutet, dass verschlüsselte Messenger wie WhatsApp oder Signal in keinem Fall analysiert werden können, selbst nicht zur Erkennung von Missbrauch. Die Justizbehörden werden sich mit Meldungen und unverschlüsselten Inhalten begnügen müssen. Für die Nutzer ist das eine starke Garantie: Ihre privaten Gespräche bleiben privat. Für die Ermittler ist es jedoch ein großes Hindernis, denn kriminelle Netzwerke nutzen diese Kanäle zunehmend.
Die Pflicht zur vorherigen richterlichen Genehmigung für die gezielte Ansprache bestimmter Nutzer fügt eine willkommene Kontrollebene hinzu. Sie verhindert Massenüberwachung und verlangt vernünftige Verdachtsmomente. Allerdings verlangsamt sie Ermittlungen und könnte Anbieter davon abhalten, dringende Fälle zu melden. Der Text versucht, Sicherheitserfordernisse und Freiheiten miteinander zu vereinbaren, neigt aber deutlich zum Schutz der Privatsphäre.
Die Pflichten der Messaging-Anbieter werden komplexer. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechende, möglichst wenig intrusive Technologien einsetzen, die nicht in der Lage sind, den Inhalt der Kommunikation abzuleiten. Diese technischen Anforderungen bedeuten erhebliche Konformitätskosten, insbesondere für kleine Unternehmen. Sie könnten Innovation und Wettbewerb in der Branche bremsen.
Für die Bürger stärkt der Text den Schutz der Privatsphäre, er erzeugt aber auch eine Illusion von Sicherheit. Sexueller Kindesmissbrauch wird nicht verschwinden, weil verschlüsselte Messenger ausgeschlossen sind. Kriminelle werden sich nicht abgedeckten Kanälen zuwenden oder Umgehungsmethoden nutzen. Vorrangig sollte die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit gestärkt werden, statt technologische Schutzvorkehrungen zu vervielfachen.
Ein auf Subsidiarität und Markt gestützter Ansatz hätte darin bestanden, die Mitgliedstaaten ihre eigenen Regeln nach ihren Rechtstraditionen und Fähigkeiten festlegen zu lassen. Er hätte Anbieter auch dazu ermutigen können, Werkzeuge zur freiwilligen Erkennung zu entwickeln, ohne einheitliche Pflichten aufzuerlegen. Das Parlament hat den regulatorischen Weg gewählt, mit dem Risiko, lokale Initiativen zu bremsen.
Um ein Jahr verlängern, aber die Verschlüsselung blockieren: Das Parlament schützt die Privatsphäre, ohne den Schutz der Kinder zu gewährleisten.
Das Europäische Parlament hat am 11. März 2026 mit 458 Stimmen gegen 103 bei 63 Enthaltungen eine Verlängerung des befristeten Rahmens für die freiwillige Erkennung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet um ein Jahr bis zum 3. August 2027 beschlossen. Vor allem aber hat es strenge Schutzvorkehrungen durchgesetzt: Nur bereits bekannte Inhalte dürfen erkannt werden, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ausdrücklich ausgeschlossen, und jede gezielte Überwachung muss vorab von einem Richter genehmigt werden. Das ist noch nicht das endgültige Gesetz: Der Text muss mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Das Parlament hat beschlossen, die freiwillige Erkennung stark einzuschränken. Einerseits verlängert es den befristeten Rahmen und vermeidet so ein rechtliches Vakuum. Andererseits beschränkt es die Erkennung auf Inhalte, die bereits als sexueller Kindesmissbrauch erfasst sind. Die Suche nach neuen Inhalten oder Grooming ist erst nach einer konkreten Meldung eines Nutzers, einer vertrauenswürdigen Meldestelle oder einer öffentlichen Einrichtung möglich. Konkret können Anbieter nicht mehr breitflächig Nachrichten nach neuen Opfern durchsuchen. Dieser Ansatz verringert die Risiken von Eingriffen in die Privatsphäre, birgt aber die Gefahr, dass neue Inhalte mangels vorheriger Meldung durchrutschen.
Der ausdrückliche Ausschluss der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine schwerwiegende Entscheidung. Sie bedeutet, dass verschlüsselte Messenger wie WhatsApp oder Signal in keinem Fall analysiert werden können, selbst nicht zur Erkennung von Missbrauch. Die Justizbehörden werden sich mit Meldungen und unverschlüsselten Inhalten begnügen müssen. Für die Nutzer ist das eine starke Garantie: Ihre privaten Gespräche bleiben privat. Für die Ermittler ist es jedoch ein großes Hindernis, denn kriminelle Netzwerke nutzen diese Kanäle zunehmend.
Die Pflicht zur vorherigen richterlichen Genehmigung für die gezielte Ansprache bestimmter Nutzer fügt eine willkommene Kontrollebene hinzu. Sie verhindert Massenüberwachung und verlangt vernünftige Verdachtsmomente. Allerdings verlangsamt sie Ermittlungen und könnte Anbieter davon abhalten, dringende Fälle zu melden. Der Text versucht, Sicherheitserfordernisse und Freiheiten miteinander zu vereinbaren, neigt aber deutlich zum Schutz der Privatsphäre.
Die Pflichten der Messaging-Anbieter werden komplexer. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechende, möglichst wenig intrusive Technologien einsetzen, die nicht in der Lage sind, den Inhalt der Kommunikation abzuleiten. Diese technischen Anforderungen bedeuten erhebliche Konformitätskosten, insbesondere für kleine Unternehmen. Sie könnten Innovation und Wettbewerb in der Branche bremsen.
Für die Bürger stärkt der Text den Schutz der Privatsphäre, er erzeugt aber auch eine Illusion von Sicherheit. Sexueller Kindesmissbrauch wird nicht verschwinden, weil verschlüsselte Messenger ausgeschlossen sind. Kriminelle werden sich nicht abgedeckten Kanälen zuwenden oder Umgehungsmethoden nutzen. Vorrangig sollte die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit gestärkt werden, statt technologische Schutzvorkehrungen zu vervielfachen.
Ein auf Subsidiarität und Markt gestützter Ansatz hätte darin bestanden, die Mitgliedstaaten ihre eigenen Regeln nach ihren Rechtstraditionen und Fähigkeiten festlegen zu lassen. Er hätte Anbieter auch dazu ermutigen können, Werkzeuge zur freiwilligen Erkennung zu entwickeln, ohne einheitliche Pflichten aufzuerlegen. Das Parlament hat den regulatorischen Weg gewählt, mit dem Risiko, lokale Initiativen zu bremsen.
Um ein Jahr verlängern, aber die Verschlüsselung blockieren: Das Parlament schützt die Privatsphäre, ohne den Schutz der Kinder zu gewährleisten.