Logo The European Citizen
Angenommene Texte
Angenommen2026-02-11Landwirtschaft & Ernährung

Erneuerung der Zulassung für die GV-Baumwolle GHB614 × LLCotton25

Angenommener Text
Dafür46371 %
Dagegen16425 %
Enthaltung213 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurzfassung

Am 11. Februar 2026 stimmte das Europäische Parlament über die Erneuerung der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Produkten ab, die die genetisch veränderte Baumwolle GHB614 × LLCotton25 enthalten. Diese GV-Baumwolle ist in der EU seit mehreren Jahren zugelassen, und ihre Zulassung lief aus. Die Abstimmung gab Anlass zu einer Debatte über die Sicherheit von GVO und die Transparenz des Zulassungsverfahrens.

Hintergrund

Die Baumwolle GHB614 × LLCotton25 ist ein genetisch veränderter Organismus (GVO), der entwickelt wurde, um gegen bestimmte Herbizide tolerant zu sein. Sie wird hauptsächlich für Tierfutter und daraus hergestellte Produkte (Öl usw.) verwendet. Das Unternehmen Bayer beantragte die Erneuerung seiner Zulassung für einen Zeitraum von 10 Jahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gab eine positive Stellungnahme ab, in der sie feststellte, dass die GV-Baumwolle im Vergleich zu ihrer Vorgängerversion keine neuen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt. Mehrere unabhängige wissenschaftliche Studien haben jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen und der Auswirkungen auf die Biodiversität geäußert.

Was beschlossen wurde

Das Europäische Parlament verabschiedete eine Entschließung, in der es sich gegen den Beschlussentwurf der Europäischen Kommission zur Erneuerung der Zulassung ausspricht. Mit 463 Stimmen dafür, 164 dagegen und 21 Enthaltungen forderten die Abgeordneten die Kommission auf, die Zulassung dieser GV-Baumwolle nicht zu erneuern. Sie sind der Ansicht, dass das Risikobewertungsverfahren die unabhängigen Studien nicht ausreichend berücksichtigt hat und dass die Bedingungen der ursprünglichen Zulassung nicht vollständig eingehalten wurden. Insbesondere weisen sie darauf hin, dass die vom Antragsteller vorgelegten Daten nicht ausreichen, um das Fehlen negativer Auswirkungen auf die Umwelt auf lange Sicht zu gewährleisten. Die Entschließung ist rechtlich nicht bindend, sendet jedoch ein starkes politisches Signal an die Kommission, die nun entscheiden muss, ob sie der Auffassung des Parlaments folgt oder an ihrem Entwurf festhält.

Abstimmungsergebnis

Die Abstimmung erfolgte namentlich (elektronische Abstimmung) mit folgendem Ergebnis:

  • Dafür (Ablehnung der Erneuerung): 463
  • Dagegen (Unterstützung der Erneuerung): 164
  • Enthaltungen: 21

Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit der Position der politischen Fraktionen, die eine Ablehnung der Erneuerung forderten, insbesondere der Grünen/EFA, der Linken und eines Teils der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D). Die konservative Fraktion (EVP) und die liberale Fraktion (Renew) waren gespaltener.

Was dies für die Bürger bedeutet

Wenn die Kommission der Auffassung des Parlaments folgt, wird die Zulassung dieser GV-Baumwolle nicht erneuert. Das bedeutet, dass Produkte, die diese Baumwolle enthalten (hauptsächlich importierte Futtermittel), nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Für die Verbraucher hat dies keine unmittelbaren direkten Auswirkungen, da diese Baumwolle in verarbeiteten Produkten und nicht in frischen Lebensmitteln verwendet wird. Es könnte jedoch die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse beeinträchtigen und Folgen für die Preise von Futtermitteln haben. Aus ökologischer Sicht spiegelt die Ablehnung des Parlaments eine wachsende Forderung nach Vorsicht gegenüber GVO und einer Verschärfung der Bewertungskriterien wider. Bürger, die dieses Dossier verfolgen möchten, können die Website des Europäischen Parlaments konsultieren, um die endgültige Entscheidung der Kommission zu erfahren.

Opinion & analysis

Gentechnisch veränderte Baumwolle: Das Parlament verweigert die Erneuerung und führt die Kommission in ihre Widersprüche

Am 11. Februar 2026 hat das Europäische Parlament mit 463 Stimmen gegen 164 bei 21 Enthaltungen eine Entschließung angenommen, die Einspruch gegen den Entwurf eines Beschlusses der Kommission erhebt, die Zulassung der gentechnisch veränderten Baumwolle GHB614 × LLCotton25 zu erneuern. Das ist kein Verhandlungsmandat, das ist eine ausdrückliche politische Ablehnung: Das Parlament verlangt den Rückzug des Entwurfs und fordert, die Zulassung nicht zu erneuern. Hinter dieser Abstimmung steht eine grundsätzliche Frage: Wer entscheidet, und auf welcher Grundlage?

Das Wichtigste

  • Das Parlament fordert die Kommission auf, ihren Beschlussentwurf zurückzuziehen und die Zulassung der Baumwolle GHB614 × LLCotton25 nicht zu erneuern.
  • Es beruft sich auf das Fehlen ausreichender Nachweise zu den langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit und kritisiert ein blockiertes Entscheidungsverfahren.
  • Es fordert eine Reform des GVO-Verfahrens, um aus der Sackgasse herauszukommen, in der weder der Ausschuss noch der Rat eine qualifizierte Mehrheit zustande bringen.

Eine Ablehnung, die das Scheitern der Komitologie offenlegt

Das Parlament beanstandet nicht nur eine Baumwolle. Es stellt fest, dass das Zulassungsverfahren für GVO keine legitime Entscheidung mehr hervorbringt: Der Ständige Ausschuss hat keine qualifizierte Mehrheit erzielt, die Kommission setzt sich darüber hinweg, und das Parlament erhebt Einspruch, ohne die Exekutive rechtlich binden zu können. Diese Abstimmung ist ein Alarmsignal zu einer Entscheidungskette, in der niemand die letzte Verantwortung übernimmt.

Die Entschließung fordert die Kommission auf, ihren Entwurf zurückzuziehen und die Zulassung nicht zu erneuern, gestützt auf das Fehlen langfristiger toxikologischer Studien und einer Analyse der kumulierten Wirkungen. Sie weist auch auf die Inkohärenz hin, die Einfuhr von Erzeugnissen aus herbizidtoleranten Pflanzen zuzulassen, deren Wirkstoffe in der Union verboten sind, wie Glufosinat, das als reproduktionstoxisch 1B eingestuft ist. Für einen europäischen Landwirt bedeutet das unlauteren Wettbewerb: Er darf diese Stoffe nicht verwenden, muss aber deren Rückstände in importierten Lebensmitteln hinnehmen.

Wer muss den Beweis erbringen?

Der Mechanismus ist einfach: Die EFSA hat 2025 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben, ohne die weiterreichenden Umwelt- und sozioökonomischen Auswirkungen zu prüfen, die sie als außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs betrachtet. Das Parlament schließt daraus, dass die Zulassung nicht auf ausreichenden Nachweisen beruht. Das ist eine Umkehr der Beweislast: Nicht mehr der Antragsteller muss die Unbedenklichkeit auf lange Sicht nachweisen, sondern die Institutionen müssen das Fehlen von Zweifeln rechtfertigen. Eine solche Umkehr hat einen Preis: Sie blockiert Innovationen und Einfuhren, ohne den Schutz zwangsläufig zu verbessern, wenn die Kontrollen lückenhaft bleiben.

Die wahre liberale und subsidiäre Alternative wäre, die Zuständigkeiten zu klären: Entweder die EFSA bewertet diese Auswirkungen tatsächlich, oder die Mitgliedstaaten übernehmen die Entscheidung auf nationaler Ebene, mit klaren Regeln zur Haftung. So wie die Dinge liegen, fordert das Parlament eine Reform des Verfahrens, sagt aber nicht, wer letztlich entscheiden wird. Ohne qualifizierte Mehrheit droht die derzeitige Instabilität fortzubestehen, in der jede Erneuerung zu einem politischen Armdrücken wird.

Einspruch erheben, ohne entscheiden zu können, heißt das Scheitern eines Verfahrens festzustellen, nicht es zu beheben.

Zu diesem Text handeln
Anwesenheit an diesem Tag
Anwesenheitsliste noch nicht veröffentlicht
Anwesenheitsliste noch nicht veröffentlichtWird einige Tage nach der Sitzung veröffentlicht.
Vollständigen Text anzeigen
Teilen
diese Abstimmung