Das Europäische Parlament hat den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Ansprüche für die Ukraine gebilligt. Diese Billigung ebnet den Weg für die Schaffung eines internationalen Gremiums, das für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zuständig ist. Die Abstimmung erfolgte ohne namentliche Abstimmung durch Handzeichen.
Das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Ansprüche für die Ukraine wurde auf internationaler Ebene ausgehandelt, um Personen und Unternehmen, die durch die russische Aggression Schäden erlitten haben, die Möglichkeit zu geben, Entschädigungsanträge zu stellen. Der Rat der Europäischen Union hat das Parlament ersucht, den Abschluss dieses Übereinkommens im Namen der EU zu billigen. Das Parlament hat seine Billigung erteilt, was einen notwendigen Schritt darstellt, bevor der Rat das Übereinkommen förmlich abschließen kann.
Billigung des Abschlusses des ÜbereinkommensDas Parlament hat dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Ansprüche für die Ukraine seine Billigung erteilt.
Übermittlung der Position des ParlamentsDie Präsidentin des Parlaments wurde beauftragt, die Position des Parlaments an den Rat und die Kommission zu übermitteln.
Keine inhaltliche ÄnderungDas Parlament hat weder den Inhalt des Übereinkommens noch den Entwurf eines Beschlusses des Rates geändert; es hat lediglich deren Abschluss gebilligt.
Das Parlament hat die Billigungsentschließung ohne namentliche Abstimmung durch Handzeichen angenommen. Eine individuelle Stimmenauszählung liegt nicht vor.
Diese Billigung ermöglicht es der Europäischen Union, das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Ansprüche für die Ukraine abzuschließen. Sobald das Übereinkommen in Kraft ist, können Personen und Unternehmen, die durch den Krieg in der Ukraine Schäden erlitten haben, Entschädigungsanträge bei dieser Kommission stellen. Das Europäische Parlament unterstützt damit die Einrichtung eines internationalen Entschädigungsmechanismus, ohne die Kommission selbst unmittelbar zu schaffen: Diese wird durch das Übereinkommen und den Beschluss des Rates eingerichtet.
Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die Einrichtung einer Internationalen Kommission für Ansprüche für die Ukraine gegeben. Hinter dem technischen Anschein steht eine Frage konkreter Gerechtigkeit: den Opfern der russischen Aggression zu ermöglichen, Wiedergutmachung zu verlangen, ohne dass Brüssel sich eine Entscheidungsbefugnis über die Entschädigungen anmaßt.
Die Kommission für Ansprüche wird nicht eine weitere Agentur der Union sein. Sie wird durch ein internationales Übereinkommen geschaffen, das von den Vertragsstaaten unterzeichnet wird, und nicht durch eine europäische Verordnung. Das ist ein entscheidender Unterschied: Die Entscheidungen über Entschädigungsanträge werden nach den Regeln dieses Übereinkommens getroffen und nicht nach dem abgeleiteten Recht der EU. Das Parlament genehmigt mit der Billigung des Abschlusses lediglich, dass die Union Vertragspartei dieses Abkommens wird. Es schafft keine neue europäische Zuständigkeit, es greift nicht auf die eingefrorenen russischen Gelder zu, es legt nicht die Anspruchskriterien fest.
Für die Unternehmen und Bürger, die in der Ukraine Schäden erlitten haben, bietet die Eröffnung dieser internationalen Anlaufstelle einen Rechtsweg dort, wo nationale Gerichte unzugänglich oder unwirksam sind. Doch die Schwerfälligkeit eines internationalen Verfahrens mit seinen Fristen und den zu erbringenden Nachweisen wird die Antragsteller belasten. Der Preis der Zeit ist real: Jeder Monat Verzögerung bedeutet aufgeschobene Wiederaufbaumaßnahmen und Investitionen, die nicht getätigt werden.
Das Parlament billigt ohne Vorbehalt einen Text, den es nicht ausgehandelt hat. Das Zustimmungsverfahren erlaubt keine Änderungsanträge, aber es erlaubt, politische Bedingungen zu stellen. Doch es wurden keine Bedingungen zur Governance der Kommission, zur Transparenz ihrer Entscheidungen oder zum Schutz der Rechte der Beklagten gestellt. Die Erwägungsgründe der Entschließung begründen keine verbindlichen Verpflichtungen; sie kleiden lediglich eine schlichte Billigung.
Der europäische Steuerzahler kann sich zu Recht fragen, wer die Entschädigungen zahlt und nach welchen Beweisregeln. Die internationale Kommission wird nicht aus dem EU-Haushalt finanziert, aber die Mitgliedstaaten, aus denen sie besteht, werden ihren Anteil tragen müssen. Indem das Parlament ohne ein Wort billigt, verzichtet es darauf zu verlangen, dass die Entscheidungen dieser künftigen Kommission einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen und die Verteidigungsrechte der beschuldigten Unternehmen gewährleistet sind. Das ist eine verpasste Gelegenheit, die Billigung an Verfahrensgarantien zu knüpfen.
Einen internationalen Wiedergutmachungsmechanismus zu billigen ist richtig; ihn ohne Bedingungen zu seiner Transparenz und seinen Fristen zu billigen heißt, die Opfer allein einer langsamen Maschinerie zu überlassen.
Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die Einrichtung einer Internationalen Kommission für Ansprüche für die Ukraine gegeben. Hinter dem technischen Anschein steht eine Frage konkreter Gerechtigkeit: den Opfern der russischen Aggression zu ermöglichen, Wiedergutmachung zu verlangen, ohne dass Brüssel sich eine Entscheidungsbefugnis über die Entschädigungen anmaßt.
Die Kommission für Ansprüche wird nicht eine weitere Agentur der Union sein. Sie wird durch ein internationales Übereinkommen geschaffen, das von den Vertragsstaaten unterzeichnet wird, und nicht durch eine europäische Verordnung. Das ist ein entscheidender Unterschied: Die Entscheidungen über Entschädigungsanträge werden nach den Regeln dieses Übereinkommens getroffen und nicht nach dem abgeleiteten Recht der EU. Das Parlament genehmigt mit der Billigung des Abschlusses lediglich, dass die Union Vertragspartei dieses Abkommens wird. Es schafft keine neue europäische Zuständigkeit, es greift nicht auf die eingefrorenen russischen Gelder zu, es legt nicht die Anspruchskriterien fest.
Für die Unternehmen und Bürger, die in der Ukraine Schäden erlitten haben, bietet die Eröffnung dieser internationalen Anlaufstelle einen Rechtsweg dort, wo nationale Gerichte unzugänglich oder unwirksam sind. Doch die Schwerfälligkeit eines internationalen Verfahrens mit seinen Fristen und den zu erbringenden Nachweisen wird die Antragsteller belasten. Der Preis der Zeit ist real: Jeder Monat Verzögerung bedeutet aufgeschobene Wiederaufbaumaßnahmen und Investitionen, die nicht getätigt werden.
Das Parlament billigt ohne Vorbehalt einen Text, den es nicht ausgehandelt hat. Das Zustimmungsverfahren erlaubt keine Änderungsanträge, aber es erlaubt, politische Bedingungen zu stellen. Doch es wurden keine Bedingungen zur Governance der Kommission, zur Transparenz ihrer Entscheidungen oder zum Schutz der Rechte der Beklagten gestellt. Die Erwägungsgründe der Entschließung begründen keine verbindlichen Verpflichtungen; sie kleiden lediglich eine schlichte Billigung.
Der europäische Steuerzahler kann sich zu Recht fragen, wer die Entschädigungen zahlt und nach welchen Beweisregeln. Die internationale Kommission wird nicht aus dem EU-Haushalt finanziert, aber die Mitgliedstaaten, aus denen sie besteht, werden ihren Anteil tragen müssen. Indem das Parlament ohne ein Wort billigt, verzichtet es darauf zu verlangen, dass die Entscheidungen dieser künftigen Kommission einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen und die Verteidigungsrechte der beschuldigten Unternehmen gewährleistet sind. Das ist eine verpasste Gelegenheit, die Billigung an Verfahrensgarantien zu knüpfen.
Einen internationalen Wiedergutmachungsmechanismus zu billigen ist richtig; ihn ohne Bedingungen zu seiner Transparenz und seinen Fristen zu billigen heißt, die Opfer allein einer langsamen Maschinerie zu überlassen.