Logo The European Citizen
Angenommene Texte
Angenommen2026-04-29EU-Haushalt

Entlastung 2024 für den Gerichtshof der Europäischen Union

Angenommener Text
Dafür52681 %
Dagegen7912 %
Enthaltung477 %
Nicht abgestimmt00 %
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat dem Kanzler des Gerichtshofs der Europäischen Union die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans 2024 des Gerichtshofs erteilt. Der Beschluss wurde mit 526 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen angenommen. Das Parlament hat außerdem eine Entschließung mit Bemerkungen angenommen, die integraler Bestandteil dieser Entlastung ist. Der Text ist endgültig und wird im Amtsblatt veröffentlicht.

01

Kontext

Jedes Jahr prüft das Europäische Parlament, wie die Organe der Union öffentliche Gelder ausgegeben haben, und erteilt ihnen die Entlastung oder nicht. Für das Haushaltsjahr 2024 hat es sich mit der Verwaltung des Haushaltsplans des Gerichtshofs der Europäischen Union befasst, der den Gerichtshof und das Gericht umfasst. Die Entlastung ist die politische Validierung der Rechnungslegung: Sie bedeutet, dass das Parlament der Auffassung ist, dass die Gelder ordnungsgemäß und im Einklang mit den Vorschriften verwendet wurden.

02

Was beschlossen wurde

  1. 1

    Entlastung für 2024 erteiltDer Kanzler des Gerichtshofs erhält die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2024.

  2. 2

    Bemerkungen in einer EntschließungDas Parlament legt seine Bemerkungen in einer Entschließung dar, die integraler Bestandteil des Entlastungsbeschlusses ist.

  3. 3

    Offizielle ÜbermittlungDie Präsidentin des Parlaments übermittelt den Beschluss und die Entschließung an den Gerichtshof, den Rat, die Kommission und den Rechnungshof.

  4. 4

    Veröffentlichung im AmtsblattDer Beschluss und die Entschließung werden im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht.

03

Abstimmungsergebnis

526Dafür79Dagegen47Enthaltung

Das Parlament hat die Entlastung mit 526 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen in einer elektronischen namentlichen Abstimmung angenommen.

04

Was das für die Bürger bedeutet

Dieser Beschluss schließt die jährliche Kontrolle der Ausgaben des Gerichtshofs für 2024 ab. Er bestätigt, dass die vom Gerichtshof verwendeten öffentlichen Gelder vom Parlament validiert wurden. Die Bürgerinnen und Bürger können den Beschluss und die Bemerkungen des Parlaments im Amtsblatt einsehen, was die Transparenz über die Verwendung europäischer Mittel stärkt.

Opinion & analysis

Entlastung 2024 für den Gerichtshof: eine jährliche Kontrolle, die mehr Transparenz verdient

Das Europäische Parlament hat dem Kanzler des Gerichtshofs die Entlastung für die Ausführung des Haushalts 2024 erteilt, mit 526 Stimmen dafür, 79 dagegen und 47 Enthaltungen. Die Entlastung ist der Akt, mit dem das Parlament die Rechnungslegung einer Institution politisch bestätigt: Es stellt fest, dass das Geld ordnungsgemäß ausgegeben wurde. Doch diese jährliche Bestätigung bleibt ein technokratisches Ritual, wenn sie nicht von einer echten Debatte über die Effizienz der Ausgaben und über die Verantwortung derjenigen, die sie verwalten, begleitet wird.

Das Wichtigste

  • Die Entlastung wird dem Kanzler des Gerichtshofs für den Haushalt 2024 des Gerichtshofs erteilt, zusammen mit einer Entschließung mit Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Entscheidung ist.
  • Die Abstimmung, elektronisch per Namensaufruf, ergab 526 Stimmen dafür, 79 dagegen und 47 Enthaltungen.
  • Der Beschluss und die Entschließung werden dem Gerichtshof, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof übermittelt und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlicht.
  • Durch diesen Text werden keine Haushalts- oder Verwaltungsänderungen auferlegt: Es handelt sich um eine nachträgliche Bestätigung.

Eine Entlastung ohne Folgen für die Anreize

Die Entlastung ist eine jährliche Kontrolle: Das Parlament prüft die Rechnungen, der Rechnungshof liefert eine Zuverlässigkeitserklärung, und das Parlament billigt oder verweigert. Hier billigt es. Doch das Billigen ändert nichts am künftigen Verhalten des Gerichtshofs. Die Bemerkungen des Parlaments in der Entschließung sind nicht bindend: Sie sind Empfehlungen. Damit die Entlastung Wirkung entfaltet, müsste ihre Verweigerung oder müssten ihre Vorbehalte konkrete Konsequenzen haben, etwa für die Laufbahn der Verwalter oder für die Mittelzuweisung. Das ist nicht der Fall.

Der Mechanismus ist einfach: Die Entlastung bestätigt vergangene Ausgaben, schafft aber keinen Anreiz, künftig besser zu wirtschaften. Ein Verwalter, der öffentliche Gelder verschwendet, riskiert nichts, solange der Rechnungshof keine schwerwiegende Unregelmäßigkeit feststellt. Die Entlastung wird zu einem jährlichen Stempel, nicht zu einem Instrument der Haushaltsdisziplin.

Transparenz als Bedingung einer echten Kontrolle

Erwägungsgrund A der Entschließung betont Transparenz und Rechenschaftspflicht. Doch Transparenz ist kein frommer Wunsch: Sie setzt voraus, dass Bürger und Parlamentarier Zugang zu detaillierten Informationen über die Verwendung der Mittel haben. Die Entlastung wird jedoch auf der Grundlage von Berichten beschlossen, deren Detailtiefe begrenzt bleibt. Damit die Kontrolle wirksam ist, müssten die Institutionen von Jahr zu Jahr vergleichbare Daten mit klaren Leistungsindikatoren veröffentlichen. Ohne dies bestätigt das Parlament Rechnungen, ohne die Effizienz der Ausgaben bewerten zu können.

Der Gerichtshof ist eine wesentliche Institution: Er gewährleistet die einheitliche Anwendung des Unionsrechts. Doch wie jede Institution muss er Rechenschaft ablegen. Die heute erteilte Entlastung ist ein positives Signal, entbindet aber nicht von einer Debatte über die Struktur seines Haushalts: Was kostet die Übersetzung, was kostet die Verwaltung, und stehen diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen? Das Parlament hätte seine Entlastung an präzise Verpflichtungen des Gerichtshofs zur Rationalisierung knüpfen können. Das hat es nicht getan.

Eine liberale Alternative: die Entlastung an Leistungskriterien knüpfen

Ein Ansatz, der auf individueller Verantwortung und Subsidiarität beruht, hätte darin bestanden, die Entlastung von der Veröffentlichung überprüfbarer Leistungsindikatoren abhängig zu machen: Bearbeitungszeiten der Verfahren, Kosten pro Entscheidung, Besetzungsquote der Stellen. So hätte das Parlament konkreten Druck ausgeübt, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Ohne solche Kriterien bleibt die Entlastung ein formaler Akt, und die Bürger haben keine Möglichkeit zu erfahren, ob das Geld des Gerichtshofs gut verwendet wird.

Eine Entlastung ohne Bedingungen und ohne Folgen ist keine Kontrolle: Sie ist eine Formalität.

Zu diesem Text handeln
Anwesenheit an diesem Tag
Anwesenheitsliste noch nicht veröffentlicht
Anwesenheitsliste noch nicht veröffentlichtWird einige Tage nach der Sitzung veröffentlicht.
Vollständigen Text anzeigen
Teilen
diese Abstimmung