Das Europäische Parlament hat den endgültigen Text der europäischen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung mit großer Mehrheit gebilligt. Dieser Text legt gemeinsame Definitionen und Strafen für Korruptionsdelikte in allen Ländern der Union fest. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf Seiten des Parlaments abgeschlossen: Der Text ist endgültig und wird nach seiner offiziellen Veröffentlichung Gesetz.
Die Europäische Kommission hatte 2023 eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption vorgeschlagen, um die Definitionen der Straftaten und die Sanktionen in den 27 Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat führten zu einer Einigung. Das Parlament hat diesen endgültigen Text in der Sitzung vom 26. März 2026 angenommen.
Gemeinsame Definitionen der KorruptionDie Richtlinie (EU) 2026/1021 legt gemeinsame Definitionen für Korruptionsdelikte in der gesamten Europäischen Union fest. Die Mitgliedstaaten müssen diese Definitionen in ihr nationales Recht übernehmen.
Harmonisierte StrafenFür Korruptionshandlungen gelten in allen Ländern der Union Mindeststrafen und vergleichbare Sanktionen, wodurch die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften beseitigt werden.
Neue Regeln für UnternehmenUnternehmen, die in mehreren Ländern der Union tätig sind, unterliegen denselben Regeln und denselben Sanktionen im Bereich der Korruption, was ihre Pflichten vereinfacht.
Die Kommission muss das Parlament erneut konsultierenWenn die Kommission ihren Vorschlag künftig wesentlich ändert, muss sie das Europäische Parlament erneut befassen.
Offizielle Übermittlung des TextesDie Präsidentin des Europäischen Parlaments übermittelt den angenommenen Standpunkt an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente.
Das Parlament hat den Text mit 581 Stimmen dafür, 21 Stimmen dagegen und 42 Enthaltungen angenommen.
Konkret werden die Bürger aller Länder der Union durch dieselben Definitionen der Korruption und dieselben Strafen für die Täter geschützt. Ein korruptes Unternehmen oder ein korrupter Beamter wird nach vergleichbaren Regeln beurteilt, ob er sich in Paris, Rom oder Warschau befindet. Opfer von Korruption können sich auf einen gemeinsamen Rechtsrahmen stützen. Der Text ist endgültig: Er wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Gesetz.
Das Europäische Parlament hat am 26. März 2026 mit 581 Stimmen gegen 21 bei 42 Enthaltungen die Richtlinie (EU) 2026/1021 angenommen, die Definitionen und Mindeststrafen für Korruption in der gesamten Union festlegt. Der Text ist endgültig. Hinter der scheinbaren Einstimmigkeit steht eine konkrete Frage: Wer bezahlt die Rechnung dieser Harmonisierung?
Das erklärte Ziel ist lobenswert: Schluss mit den unterschiedlichen Behandlungen zwischen Paris, Rom und Warschau. Aber die gewählte Methode, verbindliche Mindestregeln, bürdet den Unternehmen neue Compliance-Kosten auf. Die vorgesehenen Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes werden als abschreckend dargestellt. Für ein exportierendes KMU wird das finanzielle Risiko existenzbedrohend, während große Unternehmen diese Beträge absorbieren können.
Die Schwelle von 10 000 Euro für Veruntreuung verdeutlicht die Zweideutigkeit: Darunter können die Staaten entscheiden, nicht zu kriminalisieren. Aber die Zusammenfassung verbundener Handlungen desselben Täters bedeutet, dass eine Reihe kleiner Veruntreuungen die Straftat kippen kann. Für einen Geschäftsführer wird die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Delikt unscharf, und die Gesetzestreue erfordert eine kostspielige analytische Buchhaltung.
Die Richtlinie verpflichtet die Staaten, die Privilegien und Immunitäten nationaler Verantwortungsträger bei Korruptionsdelikten aufzuheben. Das ist ein echter Fortschritt: Zu oft entgehen Gewählte dank veralteter Schutzmechanismen der Strafverfolgung. Aber der Text sagt nichts über die Verwaltungen, die die Augen verschließen. Die Antikorruptionsbehörden müssen mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden, aber wer kontrolliert ihre Wirksamkeit?
Die nationale Antikorruptionsstrategie, die jeder Staat veröffentlichen muss, droht zu einer Kommunikationsübung zu werden. Ohne verbindliche Indikatoren und ohne Sanktionen bei Untätigkeit wird sie niemanden verpflichten. Die liberale Alternative hätte darin bestanden, die Transparenz der öffentlichen Auftragsvergabe zu stärken und die Gelegenheiten zur Korruption durch Vereinfachung der Vorschriften zu verringern, statt Berichtspflichten anzuhäufen.
Eine Geldbuße von 40 Millionen Euro schreckt kein Kartell ab, sie ruiniert ein KMU, das nicht die Mittel hat, sich zu verteidigen.
Das Europäische Parlament hat am 26. März 2026 mit 581 Stimmen gegen 21 bei 42 Enthaltungen die Richtlinie (EU) 2026/1021 angenommen, die Definitionen und Mindeststrafen für Korruption in der gesamten Union festlegt. Der Text ist endgültig. Hinter der scheinbaren Einstimmigkeit steht eine konkrete Frage: Wer bezahlt die Rechnung dieser Harmonisierung?
Das erklärte Ziel ist lobenswert: Schluss mit den unterschiedlichen Behandlungen zwischen Paris, Rom und Warschau. Aber die gewählte Methode, verbindliche Mindestregeln, bürdet den Unternehmen neue Compliance-Kosten auf. Die vorgesehenen Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes werden als abschreckend dargestellt. Für ein exportierendes KMU wird das finanzielle Risiko existenzbedrohend, während große Unternehmen diese Beträge absorbieren können.
Die Schwelle von 10 000 Euro für Veruntreuung verdeutlicht die Zweideutigkeit: Darunter können die Staaten entscheiden, nicht zu kriminalisieren. Aber die Zusammenfassung verbundener Handlungen desselben Täters bedeutet, dass eine Reihe kleiner Veruntreuungen die Straftat kippen kann. Für einen Geschäftsführer wird die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Delikt unscharf, und die Gesetzestreue erfordert eine kostspielige analytische Buchhaltung.
Die Richtlinie verpflichtet die Staaten, die Privilegien und Immunitäten nationaler Verantwortungsträger bei Korruptionsdelikten aufzuheben. Das ist ein echter Fortschritt: Zu oft entgehen Gewählte dank veralteter Schutzmechanismen der Strafverfolgung. Aber der Text sagt nichts über die Verwaltungen, die die Augen verschließen. Die Antikorruptionsbehörden müssen mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden, aber wer kontrolliert ihre Wirksamkeit?
Die nationale Antikorruptionsstrategie, die jeder Staat veröffentlichen muss, droht zu einer Kommunikationsübung zu werden. Ohne verbindliche Indikatoren und ohne Sanktionen bei Untätigkeit wird sie niemanden verpflichten. Die liberale Alternative hätte darin bestanden, die Transparenz der öffentlichen Auftragsvergabe zu stärken und die Gelegenheiten zur Korruption durch Vereinfachung der Vorschriften zu verringern, statt Berichtspflichten anzuhäufen.
Eine Geldbuße von 40 Millionen Euro schreckt kein Kartell ab, sie ruiniert ein KMU, das nicht die Mittel hat, sich zu verteidigen.