Am 12. Februar 2026 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Lage im Nordosten Syriens, zur Gewalt gegen Zivilisten und zur Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines dauerhaften Waffenstillstands angenommen. Der Text wurde mit 363 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen gebilligt.
Im Nordosten Syriens kommt es seit mehreren Jahren zu Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen bewaffneten Kräften, dschihadistischen Gruppen und regionalen Akteuren. Die Zivilbevölkerung ist Gewalt, Zwangsvertreibungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Ein fragiler Waffenstillstand wurde geschlossen, ist jedoch regelmäßig bedroht. Das Europäische Parlament verfolgt diese Lage aufmerksam und fordert eine friedliche und dauerhafte Lösung.
In dieser Entschließung:
Der angenommene Text trägt die Referenz TA-10-2026-0053 und ist Teil des Dringlichkeitsentschließungsverfahrens (2026/2602(RSP)).
Die Abstimmung fand am 12. Februar 2026 per elektronischem Namensaufruf statt. Die Ergebnisse lauten wie folgt:
Die Entschließung wurde somit mit großer Mehrheit angenommen.
Diese Entschließung hat keine Gesetzeskraft, bringt jedoch die offizielle Position des Europäischen Parlaments zum Ausdruck. Sie kann die Maßnahmen der Europäischen Union beeinflussen, insbesondere in den Bereichen humanitäre Hilfe, Diplomatie und Sanktionen. Für die europäischen Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass ihre gewählten Vertreter eine friedliche Lösung und den Schutz der Zivilbevölkerung in einer vom Krieg zerrissenen Region fordern. Das Parlament wird die Lage weiterhin verfolgen und könnte künftig weitere Texte annehmen.
Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, die alle Gewalt gegen Zivilisten im Nordosten Syriens entschieden verurteilt und ausdrücklich die türkische Militärintervention anprangert. Doch jenseits der Worte stellt sich die Frage, ob diese Position die Anreize vor Ort tatsächlich verändert oder ob sie ein wirkungsloser Akt der Beklagung bleibt.
Die Resolution vom 12. Februar 2026 nimmt kein Blatt vor den Mund: Sie verurteilt außergerichtliche Hinrichtungen, erzwungene Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen und Schäden an der zivilen Infrastruktur und prangert namentlich die türkische Militärintervention im Nordosten Syriens an. Sie fordert dauerhafte humanitäre Korridore und vollständigen Zugang für die UN-Ermittler. Moralisch ist der Text eindeutig. Praktisch verfügt er über keinen Zwangsmechanismus: Die Resolution ist eine politische Erklärung, kein Rechtsakt. Sie bringt eine Position zum Ausdruck, sie verändert die Kräfteverhältnisse nicht.
Das Drama von Kobanê, das belagert wird, mit mehr als 250 000 Menschen in Gefahr und Hunderttausenden Vertriebenen, verlangt eine konkrete Antwort. Doch die Forderungen des Parlaments richten sich an Akteure, die durch seine Abstimmungen nicht gebunden sind. Die Türkei, direktes Ziel der Anprangerung, hat keinen Grund, vor einer unverbindlichen Resolution einzuknicken. Die syrischen Behörden ihrerseits werden ihre Verpflichtungen nur dann als konditioniert sehen, wenn die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den Worten Taten folgen lassen: Aussetzung von Hilfen, Verweigerung der Zusammenarbeit, gezielte Sanktionen. Der Text sieht dies vor, aber ohne Zeitplan und ohne präzise Kriterien.
Die Resolution begrüßt die Vereinbarung zwischen den SDF und der syrischen Übergangsregierung und ruft dazu auf, die Mechanismen zur Überwachung des Waffenstillstands zu unterstützen. Das ist ein positiver Punkt: Die lokalen Akteure anzuerkennen, die den Waffenstillstand aufrechterhalten, ist nützlicher, als von Brüssel aus den Frieden zu dekretieren. Doch auch hier ermutigt das Parlament nur, ohne zu garantieren, dass die Mittel folgen werden. Ein auf Subsidiarität gegründeter Ansatz hätte darin bestanden, die lokalen Kapazitäten für Vermittlung und Überwachung direkt zu stärken, statt die Appelle an die Kommission und den EAD zu vervielfachen.
Der Text behandelt einen weniger kommentierten, aber ebenso entscheidenden Aspekt: die Sicherheit der im Nordosten Syriens festgehaltenen IS-Kämpfer. Er bedauert, dass die internationale Gemeinschaft diese Sicherheit an von Kurden geführte Behörden ohne ausreichende Garantien delegiert hat, und äußert Besorgnis über Ausbrüche. Er ruft die internationale Koalition, einschließlich der Vereinigten Staaten, auf, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, und fordert die Union auf, diese Bemühungen zu unterstützen. Vor allem drängt er die Mitgliedstaaten, ihre Staatsangehörigen, insbesondere die Kinder, zurückzuführen und die Erwachsenen im Rahmen fairer Verfahren vor Gericht zu stellen.
Das ist eine mutige und logische Position: Die Anwesenheit europäischer Staatsangehöriger in diesen Lagern lastet eine direkte Verantwortung auf den Mitgliedstaaten. Doch das Parlament kann sich nicht damit begnügen, zu ermahnen. Die Mitgliedstaaten, die die Rückführung verweigern, tragen eine schwere Verantwortung. Der Text sagt dies zwischen den Zeilen, aber ohne Sanktion. Ein kohärenter liberal-konservativer Ansatz hätte darin bestanden, bestimmte Finanzierungen oder Kooperationen von der Einhaltung dieser Rückführungspflicht abhängig zu machen oder einen europäischen Mechanismus zur Überwachung der Verpflichtungen einzurichten. Das Parlament bleibt beim Beschwören.
Der Text erwähnt auch den angekündigten Abzug der US-Truppen aus dem Irak und Syrien und ruft die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen gegen ein Wiedererstarken des IS zu verdoppeln. Das ist eine realistische Warnung: Der amerikanische Rückzug wird ein Vakuum hinterlassen, das die Europäer füllen müssen. Doch auch hier wird keine Mittelbindung beziffert. Die Resolution fordert eine eigenständige Strategie der Union zu Syrien, was relevant ist, aber ohne zu präzisieren, wie diese Strategie finanziert und gesteuert werden soll.
Gewalt zu verurteilen, ohne die Verantwortlichen zu benennen oder die Finanzierungen zu konditionieren, heißt sein Gewissen zu verwalten, nicht die Zivilbevölkerung zu schützen.
Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, die alle Gewalt gegen Zivilisten im Nordosten Syriens entschieden verurteilt und ausdrücklich die türkische Militärintervention anprangert. Doch jenseits der Worte stellt sich die Frage, ob diese Position die Anreize vor Ort tatsächlich verändert oder ob sie ein wirkungsloser Akt der Beklagung bleibt.
Die Resolution vom 12. Februar 2026 nimmt kein Blatt vor den Mund: Sie verurteilt außergerichtliche Hinrichtungen, erzwungene Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen und Schäden an der zivilen Infrastruktur und prangert namentlich die türkische Militärintervention im Nordosten Syriens an. Sie fordert dauerhafte humanitäre Korridore und vollständigen Zugang für die UN-Ermittler. Moralisch ist der Text eindeutig. Praktisch verfügt er über keinen Zwangsmechanismus: Die Resolution ist eine politische Erklärung, kein Rechtsakt. Sie bringt eine Position zum Ausdruck, sie verändert die Kräfteverhältnisse nicht.
Das Drama von Kobanê, das belagert wird, mit mehr als 250 000 Menschen in Gefahr und Hunderttausenden Vertriebenen, verlangt eine konkrete Antwort. Doch die Forderungen des Parlaments richten sich an Akteure, die durch seine Abstimmungen nicht gebunden sind. Die Türkei, direktes Ziel der Anprangerung, hat keinen Grund, vor einer unverbindlichen Resolution einzuknicken. Die syrischen Behörden ihrerseits werden ihre Verpflichtungen nur dann als konditioniert sehen, wenn die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den Worten Taten folgen lassen: Aussetzung von Hilfen, Verweigerung der Zusammenarbeit, gezielte Sanktionen. Der Text sieht dies vor, aber ohne Zeitplan und ohne präzise Kriterien.
Die Resolution begrüßt die Vereinbarung zwischen den SDF und der syrischen Übergangsregierung und ruft dazu auf, die Mechanismen zur Überwachung des Waffenstillstands zu unterstützen. Das ist ein positiver Punkt: Die lokalen Akteure anzuerkennen, die den Waffenstillstand aufrechterhalten, ist nützlicher, als von Brüssel aus den Frieden zu dekretieren. Doch auch hier ermutigt das Parlament nur, ohne zu garantieren, dass die Mittel folgen werden. Ein auf Subsidiarität gegründeter Ansatz hätte darin bestanden, die lokalen Kapazitäten für Vermittlung und Überwachung direkt zu stärken, statt die Appelle an die Kommission und den EAD zu vervielfachen.
Der Text behandelt einen weniger kommentierten, aber ebenso entscheidenden Aspekt: die Sicherheit der im Nordosten Syriens festgehaltenen IS-Kämpfer. Er bedauert, dass die internationale Gemeinschaft diese Sicherheit an von Kurden geführte Behörden ohne ausreichende Garantien delegiert hat, und äußert Besorgnis über Ausbrüche. Er ruft die internationale Koalition, einschließlich der Vereinigten Staaten, auf, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, und fordert die Union auf, diese Bemühungen zu unterstützen. Vor allem drängt er die Mitgliedstaaten, ihre Staatsangehörigen, insbesondere die Kinder, zurückzuführen und die Erwachsenen im Rahmen fairer Verfahren vor Gericht zu stellen.
Das ist eine mutige und logische Position: Die Anwesenheit europäischer Staatsangehöriger in diesen Lagern lastet eine direkte Verantwortung auf den Mitgliedstaaten. Doch das Parlament kann sich nicht damit begnügen, zu ermahnen. Die Mitgliedstaaten, die die Rückführung verweigern, tragen eine schwere Verantwortung. Der Text sagt dies zwischen den Zeilen, aber ohne Sanktion. Ein kohärenter liberal-konservativer Ansatz hätte darin bestanden, bestimmte Finanzierungen oder Kooperationen von der Einhaltung dieser Rückführungspflicht abhängig zu machen oder einen europäischen Mechanismus zur Überwachung der Verpflichtungen einzurichten. Das Parlament bleibt beim Beschwören.
Der Text erwähnt auch den angekündigten Abzug der US-Truppen aus dem Irak und Syrien und ruft die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen gegen ein Wiedererstarken des IS zu verdoppeln. Das ist eine realistische Warnung: Der amerikanische Rückzug wird ein Vakuum hinterlassen, das die Europäer füllen müssen. Doch auch hier wird keine Mittelbindung beziffert. Die Resolution fordert eine eigenständige Strategie der Union zu Syrien, was relevant ist, aber ohne zu präzisieren, wie diese Strategie finanziert und gesteuert werden soll.
Gewalt zu verurteilen, ohne die Verantwortlichen zu benennen oder die Finanzierungen zu konditionieren, heißt sein Gewissen zu verwalten, nicht die Zivilbevölkerung zu schützen.