Am 20. Januar 2026 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Reform des EU-Wahlrechts, die darauf abzielt, die Regeln für die Wahlen zum Europäischen Parlament zu harmonisieren. Der Text identifiziert die Hindernisse für die Ratifizierung und Anwendung dieser Reform in den Mitgliedstaaten und formuliert Empfehlungen zu deren Überwindung.
Das EU-Wahlrecht legt die gemeinsamen Grundsätze für die Wahl der Europaabgeordneten fest. Eine Reform wurde vorgeschlagen, um den Prozess zu modernisieren, insbesondere durch die Einführung transnationaler Listen und eines europaweiten Wahlkreises. Allerdings ist die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten blockiert, und die Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten. Das Parlament hat diese Hindernisse untersucht und schlägt Lösungen vor.
In seiner Entschließung hat das Europäische Parlament:
Die Entschließung wurde mit 417 Stimmen dafür, 234 dagegen und 9 Enthaltungen angenommen. Diese breite Unterstützung zeigt einen mehrheitlichen Willen im Parlament, die Reform trotz Widerständen voranzutreiben.
Diese Entschließung ändert die Wahlregeln nicht direkt, drängt aber die Mitgliedstaaten zum Handeln. Wenn die Reform zustande kommt, könnten die Bürger für transnationale Listen stimmen, was den europäischen Charakter der Wahl stärken würde. Langfristig könnte dies die Wahlen verständlicher und bürgernäher machen.
Das Europäische Parlament hat am 20. Januar 2026 eine Entschließung angenommen, die die Mitgliedstaaten auffordert, alle fakultativen Maßnahmen des Beschlusses 2018/994 anzuwenden und endlich die Verhandlungen über seinen Vorschlag von 2022 zu eröffnen. Hinter dem Aufruf zur Ratifizierung steht dieselbe Logik: die Wahlregeln zu vereinheitlichen, um einen europäischen öffentlichen Raum zu schaffen. Das Heilmittel ist bürokratischer als das Übel.
Der Text behauptet, das Fehlen eines einheitlichen Wahlverfahrens schwäche das Vertrauen der Bürger und verhindere die Entstehung einer europäischen politischen Debatte. Das Argument ist bequem: Es verwandelt eine institutionelle Präferenz in eine demokratische Forderung. Doch die Wähler fühlen sich nicht deshalb nicht vertreten, weil auf einem Stimmzettel ein europäisches Logo prangt, sondern weil die in Brüssel getroffenen Entscheidungen sie teuer zu stehen kommen und sie keine Möglichkeit haben, diejenigen zu sanktionieren, die sie treffen. Logos auf Stimmzetteln hinzuzufügen ändert nichts an diesem Verantwortungsverhältnis.
Die Entschließung verlangt außerdem, die Fristen für die Einreichung der Listen zu harmonisieren, die zwischen 21 und 90 Tagen liegen. Das Ziel ist lobenswert: zu vermeiden, dass einige Kandidaten mehr Zeit für den Wahlkampf haben als andere. Doch die Harmonisierung von oben setzt einen einheitlichen, in Brüssel beschlossenen Zeitplan voraus, während sich die nationalen politischen Systeme, die Gerichtsferien und die Verwaltungstraditionen unterscheiden. Eine Annäherung durch gegenseitige Anerkennung der Zeitpläne oder durch eine bloße Empfehlung würde ausreichen, um die Unterschiede zu verringern, ohne ein einheitliches Datum vorzuschreiben.
Das Parlament bedauert, dass die fakultativen Maßnahmen von 2018 nicht umgesetzt wurden, und sieht darin einen Mangel an politischem Willen. Das verwechselt eine Option mit einer Verpflichtung. Wenn die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen nicht angewandt haben, liegt es vielleicht daran, dass sie nicht zu ihren verfassungsrechtlichen Gleichgewichten passen. Die Entschließung verlangt jedoch, sie in der Praxis verbindlich zu machen, indem sie zur Bedingung für die Ratifizierung erhoben werden. Das Ergebnis dürfte das Gegenteil sein: das Inkrafttreten des Beschlusses von 2018 noch weiter zu verzögern, als Geisel einer umfassenderen politischen Einigung.
Die Briefwahl wird als Mittel der Inklusion dargestellt. Das kann sie sein, aber sie öffnet auch die Tür für Druck auf isolierte Wähler und für schwer aufzudeckenden Betrug. Die Entschließung sagt nichts über die notwendigen Garantien. Ein Staat, der sich entscheidet, sie nicht zuzulassen, ist kein rückständiger Staat: Er übt eine Zuständigkeit aus, die ihm zusteht. Die subsidiäre Alternative wäre, jeden Mitgliedstaat experimentieren, bewerten und entscheiden zu lassen, statt die Briefwahl zur europäischen Norm zu erheben.
Ein einheitlicher Stimmzettel schafft kein europäisches Volk; er verschafft denen ein gutes Gewissen, die Harmonisierung mit Demokratie verwechseln.
Das Europäische Parlament hat am 20. Januar 2026 eine Entschließung angenommen, die die Mitgliedstaaten auffordert, alle fakultativen Maßnahmen des Beschlusses 2018/994 anzuwenden und endlich die Verhandlungen über seinen Vorschlag von 2022 zu eröffnen. Hinter dem Aufruf zur Ratifizierung steht dieselbe Logik: die Wahlregeln zu vereinheitlichen, um einen europäischen öffentlichen Raum zu schaffen. Das Heilmittel ist bürokratischer als das Übel.
Der Text behauptet, das Fehlen eines einheitlichen Wahlverfahrens schwäche das Vertrauen der Bürger und verhindere die Entstehung einer europäischen politischen Debatte. Das Argument ist bequem: Es verwandelt eine institutionelle Präferenz in eine demokratische Forderung. Doch die Wähler fühlen sich nicht deshalb nicht vertreten, weil auf einem Stimmzettel ein europäisches Logo prangt, sondern weil die in Brüssel getroffenen Entscheidungen sie teuer zu stehen kommen und sie keine Möglichkeit haben, diejenigen zu sanktionieren, die sie treffen. Logos auf Stimmzetteln hinzuzufügen ändert nichts an diesem Verantwortungsverhältnis.
Die Entschließung verlangt außerdem, die Fristen für die Einreichung der Listen zu harmonisieren, die zwischen 21 und 90 Tagen liegen. Das Ziel ist lobenswert: zu vermeiden, dass einige Kandidaten mehr Zeit für den Wahlkampf haben als andere. Doch die Harmonisierung von oben setzt einen einheitlichen, in Brüssel beschlossenen Zeitplan voraus, während sich die nationalen politischen Systeme, die Gerichtsferien und die Verwaltungstraditionen unterscheiden. Eine Annäherung durch gegenseitige Anerkennung der Zeitpläne oder durch eine bloße Empfehlung würde ausreichen, um die Unterschiede zu verringern, ohne ein einheitliches Datum vorzuschreiben.
Das Parlament bedauert, dass die fakultativen Maßnahmen von 2018 nicht umgesetzt wurden, und sieht darin einen Mangel an politischem Willen. Das verwechselt eine Option mit einer Verpflichtung. Wenn die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen nicht angewandt haben, liegt es vielleicht daran, dass sie nicht zu ihren verfassungsrechtlichen Gleichgewichten passen. Die Entschließung verlangt jedoch, sie in der Praxis verbindlich zu machen, indem sie zur Bedingung für die Ratifizierung erhoben werden. Das Ergebnis dürfte das Gegenteil sein: das Inkrafttreten des Beschlusses von 2018 noch weiter zu verzögern, als Geisel einer umfassenderen politischen Einigung.
Die Briefwahl wird als Mittel der Inklusion dargestellt. Das kann sie sein, aber sie öffnet auch die Tür für Druck auf isolierte Wähler und für schwer aufzudeckenden Betrug. Die Entschließung sagt nichts über die notwendigen Garantien. Ein Staat, der sich entscheidet, sie nicht zuzulassen, ist kein rückständiger Staat: Er übt eine Zuständigkeit aus, die ihm zusteht. Die subsidiäre Alternative wäre, jeden Mitgliedstaat experimentieren, bewerten und entscheiden zu lassen, statt die Briefwahl zur europäischen Norm zu erheben.
Ein einheitlicher Stimmzettel schafft kein europäisches Volk; er verschafft denen ein gutes Gewissen, die Harmonisierung mit Demokratie verwechseln.